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- 29.12.2002
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Eine Kollegin von mir ist im 2. Monat schwanger und hat da es Ihre Pflicht ist dem Arbeitgeber eine Bescheinigung ;über Ihre Schwangerschaft von Ihrer Frauenärztin; vorgelegt.
Ist es dann Ihr Recht das sie die Kosten für das Attest vom Arbeitgeber erstattet bekommt???
Sie hatte dieses versucht, und dann vom Arbeitgeber zu hören bekommen, das die die Bescheinigung nicht benötigt hätten, sondern es ausgereicht hätte wenn sie Ihren MutterPaß vorgezeigt hätte in der, der voraussichtliche Geburtstermin ersichtlich ist! Wollten die Kosten also nicht übernehmen!
Aber da im Mutterpaß ausdrücklich steht das sie den Paß (z.B dem Arbeitgeber) nicht vorzulegen hat, da ja auch andere persönliche Dinge darin stehn. die den Arbeitgeben nichts angehen. Sieht sie das nicht ein.
Ist sie damit im Recht???
Hoffe auf eure Antworten!!!
kleines-biest82
Ist es dann Ihr Recht das sie die Kosten für das Attest vom Arbeitgeber erstattet bekommt???
Sie hatte dieses versucht, und dann vom Arbeitgeber zu hören bekommen, das die die Bescheinigung nicht benötigt hätten, sondern es ausgereicht hätte wenn sie Ihren MutterPaß vorgezeigt hätte in der, der voraussichtliche Geburtstermin ersichtlich ist! Wollten die Kosten also nicht übernehmen!
Aber da im Mutterpaß ausdrücklich steht das sie den Paß (z.B dem Arbeitgeber) nicht vorzulegen hat, da ja auch andere persönliche Dinge darin stehn. die den Arbeitgeben nichts angehen. Sieht sie das nicht ein.
Ist sie damit im Recht???
Hoffe auf eure Antworten!!!
kleines-biest82
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