Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag

Karina

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29.07.2002
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98
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Arnsdorf
Beruf
Krankenschwester
Hallo,

ich hab mal eine Frage, ich bin 5. Monat Schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag der Mitte Oktober ausläuft. Nun meine Frage, muß mein Chef mir den Arbeitsvertrag automatisch verlängern, oder läuft er ganz normal aus und ich bin dann ab Mitte Oktober Arbeitslos.
Wer kann mir helfen?

Danke! Karina
 
Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber vor drei Jahren war meine Freundin in der selben Situation, der Vertag lief aus, daran war nicht zu rütteln... Dafür ist er ja befristet. Ich kenne es sogar nur so, daß man als neuer Mitarbeiter über 2 Jahre für jeweils 1 Jahr einen befristeten Vertag bekommt und erst danach eine unbefristeten!
 
Hei ho,...

wollte dieses Thema noch einmal auffrischen oder nachfragen, wer da mittlerweile aktuelle Informationen hat,... is ja nun doch ne Zeit her, das das Thema verfasst worden ist!

Wie war es denn bei dir Karina? Wie ist es denn bei dir weiter gegangen,...

Also leute meldet euch mal zu dem Thema!

fänd ich echt klasse

grüsse

stachel
 
Hi,
weder bei Schwangerschaft oder z.B Wahl zum Bertriebsrat, Mitarbeitervertreter wird ein befristeter Vertrag autom. verlängert, deshalb nennt er sich befristeter Vertrag.
 
Hallo zusammen.
Ja es ist so das der Vertrag normal ausläuft und nicht verlängert wird.
Mußt dann Arbeitslosengeld beantragen. Aber nicht vom Arzt Beschäftigungsverbot annehmen denn dann bist du fürs Amt nicht vermittelbar und bekommst kein Geld!
Bin auch gerade in der Situation jedoch nur 13 Tage arbeitslos dann Mutterschutz und Elternzeit!

Machs gut!

Joy81:flowerpower:
 
Hallöchen,
hab direkt nochmal eine Frage hinterher!
Wenn mein Vertrag ausläuft und ich noch nicht im Mutterschutz bin (fehlen beispielsweise noch 2 Monate),
jedoch schon von der Arbeit befreit bin...(Beschäftigungsverbot)
wie siehts dann Finanziell aus?
 
Hallo,

also laut dem Teilzeit und Befristungsgesetz läuft Dein Vertrag aus und wird auch nicht verlängert bzw. hast Du kein Recht darauf.
Das ist dumm gelaufen, nur der Arbeitgeber muss auch irgendwie schützend behandelt werden. Anders wäre es wenn er dich gekündigt hätte in der Probezeit. Man muss ja eigentlich keinen Grund angeben, nur das darf er nicht, da hast du Künsigungsschutz.

Also geldlich denke ich, ist es am besten Du gehst zum Arbeitsamt und fragst in Deinem speziellen Fall nach. Das Arbeitsamt hat auch manchmal die Wahl etwas zu zahlen oder nicht. Das ist oft eine Kann bestimmung. Entscheiden die das Du kein Geld bekommst, erhälst du im Normalfall Hartz 4. Wenn Du weißt das Dein Vertrag dann ausläuft würde ich Dir raten schnell zum Amt zu gehen, denn die brauchen sicherlich auch eine Weile mit der Bearbeitung.

In einem befristeten Verhältnis schwanger zu werden, ist halt immer blöd. Für den Arbeitgeber jedoch besser. So hat er keine Verpflichtungen mehr, denn wenn ein Vertrag ausläuft, läuft er aus.

Hat Dein Arbeitgeber mit Dir schon geredet? Ich meine ob der Vertrag verlängert wird oder nicht? Ist das Dein erster befristeter Vertrag in der Firma oder eine Folgebefristung?

Was Du machen kannst ist nach deinem Mutterschutz dort wieder anzufragen wegen einer Anstellung und dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dir einen unbefristeten Vertrag zu erteilen.

Achso,

auf deine Frage einzugehen. Also du hast ein Bechäftigungsverbot, bekommst ja weiter dein Geld und danach wird das Arbeitslosengeld ja berechnet.


LG Anika
 
Danke,das hilft mir echt weiter!
Ist natürlich schade das ich keinen unbefristeten Vertrag habe, aber das war mir vollkommen bewußt und ist auch nicht schlimm, da ich so oder so nicht dort wo ich momentan arbeite geblieben wäre.

Wollte aber auch nicht auf einen befristeten warten, da das ja heutzutage nicht mehr so schnell vergeben wird u ich nicht erst mit 30 meine Familienplanung beginnen wollte.

Also danke nochmal!!!
Gruß Chrissi
 
Also folgendes aus dem aktuellen Gesetz vom 13.10.06

§ 18​
Kündigungsschutz

(4) Der Arbeitgeber kann den befristeten Arbeitsvertrag
unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen, jedoch
frühestens zum Ende der Elternzeit, kündigen, wenn die
Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig endet
und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die vorzeitige
Beendigung der Elternzeit mitgeteilt hat. Satz 1 gilt
entsprechend, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung
der Elternzeit in den Fällen des § 16 Abs. 3 Satz 2 nicht​
ablehnen darf.

Demnach muss ein befristeter Vertrag verlängert werden bis der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Elternzeit hinter sich hat.

Eine Bekannte von mir hatte den gleichen Fall und ist gerichtlich gegen vorgegangen und hat gewonnen. Der Arbeitgeber MUß verlängern. Das auslaufen eines Vertrages gild als eine Kündigung.
Ich selber stecke in der gleichen Situation und werde wenns nötig auch gerichtilich dagegen vorgehen.
 
Vielleicht könntest du die Nummer des Urteils einstellen, auf das du dich beziehst.

Frohes Fest
Narde
 
Hallo Birgit,

ich kann daraus nicht erkennen, dass ein befristeter Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft verlängert werden muss.

Liebe Grüss
Narde
 
Der Arbeitgeber kann den befristeten Arbeitsvertrag
unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen, jedoch
frühestens zum Ende der Elternzeit, kündigen

ich versteh das einfach so das doch der befristete vertrag noch bis ende der elternzeit verlängert werden muss. oder habe ich da ein denkfehler das der gesetzestext meint, das innerhalb der befristung nicht gekündigt werden darf??

ich mein das is doch klar, kündigungsschutz.

ein auslaufen gild doch auch als kündigung, oder is dort eine kündigung überflüssig weil er ausläuft. gibt es sonst dazu auch eine gesetzliche regelung.

suche seid fast 2 tagen danach weil ich echt um meine existenz und die meines kindes bange habe.

ich versteh das alles nicht
 
Es geht hier um Elternzeit, diese beginnt nach der Schwangerschaft, oder?
 
na jut geb mich geschlagen ;-))
hab da doch noch was gefunden hab das dann alles falsch verstanden.

Ihre Rechte in Schwangerschaft und Elternzeit

Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.


und sry wenn ich einigen grad den kopf verdreht habe war keine Absicht.

Wünsche allen trotzdem ein wunderschönen 24.12.

LG Birgit
 
dacht ich es mir doch...

Frohes Fest
Narde - die jeder Schwangeren es gönnen würde ihren Vertrag verlängert zu bekommen.
 
Generell ist das Gesagte wohl richtig. Wenn aber der AG den befristeten Vertrag nur deswegen nicht verlängert, weil er um eine bestehende Schwangerschaft weiß, kann eine Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wegen des Geschlechts vorliegen. Im Falle einer Klage der Mitarbeiterin wäre der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass dies nicht der Grund einer Nicht-Verlängerung wäre.
Zum Nachlesen:

AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Befristeter Arbeitsvertrag : Europäischer Gerichtshof stärkt Position von Schwangeren - Wirtschaft - STERN.DE

BWRmed!a - Befristeter Arbeitsvertrag darf nicht wegen Schwangerschaft auslaufen
 
Demzufolge müsste eine Frau ja nur schwanger werden, um eine Verlängerung des befristeten Vertrages zu erzwingen.

Elisabeth
 
Demzufolge müsste eine Frau ja nur schwanger werden, um eine Verlängerung des befristeten Vertrages zu erzwingen.

Elisabeth

Nein, so einfach ist es auch wieder nicht. Wenn der AG nachweisen kann, dass er den befristeten Vertrag nicht nur deshalb nicht verlängert hat, weil die Schwangerschaft vorliegt, sondern plausible andere Gründe nachweislich nennen kann (z.B. weil wirklich kein Bedarf besteht, Station wird aufgelöst o.ä.), dann wird man mit einer Klage auch nicht weit kommen, weil ja dann auch keine Ungleichbehandlung im Sinne des AGG vorliegt. Wenn aber z.B. der AG den Vertrag einer Schwangeren nicht verlängert, weil er weiß, dass sie schwanger ist, und dafür einen anderen Mitarbeiter neu einstellt, dann liegt ein wichtiges Indiz einer Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts vor. Wenn die Mitarbeiterin dann klagt, wird sie gute Chancen haben, eine Verlängerung ihres Vertrages durchzusetzen.
 
Hallo,
täusche ich mich, oder ist es nicht so, dass der Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt keine Gründe für eine NICHT Weiterbeschäftigung angeben muss?
Egal ob Schwangerschaft oder Krankheit, der Vertrag ist eben befristet.
Auch wenn es schade ist und so manche Existenz bedroht.
Viele Grüße
Sanne
 

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