Schwanger in Neueinstellung: Einstellungsuntersuchung steht an!

Sivakami

Newbie
Registriert
24.01.2009
Beiträge
6
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Innere Medizid
Hallo! Ich habe schon einiges über meine Situation und meine Rechte gelesen, aber ich muss doch nochmal einen neuen Thread aufmachen.
Kurz zu mir: ich hab seit 15.01.09 an meiner neuen Stelle in der Innneren Medizin angefangen, "gesichert" hab ich mir die Stelle schon vor Wochen (bin zwischendurch aber noch gereist).
Ungeplanterweise bin ich schwanger geworden, inzwischen schon in der 13. Woche.
Nächste Woche steht die Erstuntersuchung beim Betriebsarzt an, der mich sicherlich auch auf Schwangerschaft fragen wird. Ich weiß nicht wie ich mich dann verhalten soll. Zumal im Arbeitsvertrag steht ala "...wenn bei ärztl. Einstellungsuntersuchung keine Bedenken...".
Natürlich muss ich es auch bald meiner Stationsleitung sagen, aber ich würde gerne erst noch die Einstellungsuntersuchung hinter mir haben.

Wie würdet ihr euch beim Betriebsarzt verhalten?
Gibt es dazu schon Erfahrungen?
Liebe Grüßle, Sivakami
 
Hallo,
Du riskierst die Gesundheit Deines Kindes und auch die eigene!
Schwanger darfst Du nunmal bestimmte Tätigkeiten nicht tun...
Dazu gehören unter anderem:

- Heben und Tragen über 5 Kg
- Umgang mit bestimmten teratogenen Medikamenten
- Pflege von Patienten mit MRSA
etc.

Wenn Du eine Urinprobe abgibst, dann könnte es eh sein, dass man es feststellt!
 
Angenommen, der Betriebsarzt will ein Röntgenbild von Dir machen lassen. Wie erklärst Du dann Deine Weigerung?

Du hast mit der Schwangerschaft doch automatisch den Kündigungsschutz, was also hast Du zu befürchten?
 
Danke erst mal für eure Antworten.
Ich will es ja auch sagen, aber ich fürchte noch die Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt. Da es ja laut Arbeitsvertrag heisst, der Vertrag kommt zustande wenn laut Einstellungsuntersuchugn nix dagegen spricht.
Wenn ich bei der Untersuchung aber sage dass ich bereits schwanger bin, weiß ich nicht wie sich das auf das Ergebnis arbeitsfähig/ bedingt arbeitsfähig auswirken kann, und somit auch auf die Gültigkeit des Vertrages.

Ich weiß dass ich eigentlich den Kündigungsschutz habe, aber ich möchte einfach sichergehen dass es da nicht soch noch ein Schlupfloch gibt und ich dorch gekündigt werden kann.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und wovor ich Angst habe.
 
Eine Schwangerschaft ist keine Unfähigkeit, den Beruf der Krankenschwester auszuüben. Schon gar nicht auf Dauer, für gewöhnlich "erledigt" sich dieses "Problem" nach neun Monaten von selbst :-).

Gerade wegen der Schwangerschaft darfst Du gar nicht gekündigt werden. Zudem unterliegt auch der Betriebsarzt der Schweigepflicht, er darf von sich aus den Arbeitgeber gar nicht über Deine Schwangerschaft informieren.

Und ich erkenne im Mutterschutzgesetz kein Schlupfloch:
Start
Fragen und Antworten zum Mutterschutz:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay, also meinst du das ich mit keinen Konsequenzen zu rechnen habe auch wenn ich bei der ersten ärztl. Untersuchung gleich sage dass ich schwanger bin (wenn er fragt)?

Es gibt doch bestimmt Leute die schon in derselben Situation waren, oder? Wie habt ihr das gemacht? Wie war das bei euch?
Ich bin über jede Erfahrung und jeden Rat dankbar!!
 
Die einzige Konsequenz ist, dass ab der Mitteilung der Schwangerschaft das Mutterschutzgesetz mit allem, was dazugehört, auf Dich Anwendung findet.

Wie arbeitest Du zur Zeit? Machst Du Dienste nach 20.00h? Arbeitest Du auch mit infektiösen Patienten? Richtest Du Zytostatika?

Wenn Du dadurch Dir oder Deinem Kind Schaden zufügst, bist Du ganz knallhart selbst schuld. Da kannst Du Dich im Fall der Fälle auch beschweren, soviel Du willst. Kein Arbeitgeber muss auf eine Schwangerschaft Rücksicht nehmen, von der er nichts wissen kann.
 
Natürlich hab ich Dienste nach 20.00, der Spätdienst geht halt nun mal länger. Ich weiß dass es da einiges zu ändern gibt, bzw. einiges zum Schutze von Mutter und Kind.
Ich möchte nur nicht dass ich doch noch meinen Job verlieren kann, denn ich bin ja erst seit 2 Wochen da.
Und meiner Stationsleitung wollte ich es dann Ende der Woche sagen, NACH der ärztl. Untersuchung.
Der Betriebsarzt darf sowas aber nicht direkt an die SL weitergeben oder? Da zählt ja schon noch seine Schwigepflicht? Ich möchte nicht dass meine SL es über Dritte erfährt.

Das Ganze ist so schwer. Ich befinde mich gerade in der Einarbeitungsphase und schon muss ich zurückgestellt werden. Und in ein paar Monaten bin ich ohnehin dann schon wieder im Mutterschutz.
 
Eine Frage. Was ist Dir wichtiger? Job ober die Gesundheit von Deinem Kind und Dir?
 
Irgendwie scheint es wohl den Anschein zu haben dass ich mich nicht um mein Kind sorge. Natürlich tu ich das, und wie gesagt, ich werde meine Schwangerschaft ja auch in den nächsten Tagen bekannt geben.

Aber SOLLTE der Fall eintreten dass ich gekündigt würde, würde ich Harz 4 beantragen müssen. Was das für meine persönliche Situation und auch für die Zeit nach der Geburt bedeuten würde, muss ich glaub nicht noch näher erläutern.

Ich möchte nur wissen wie ich es am besten anstelle, und wen ich "konsequenzlos" von der Schwangerschaft unterrichten kann und bei wem ich noch vorsichtig sein sollte.
 
Liest Du eigentlich überhaupt die Antworten auf Deine Fragen? Kommt mir nicht so vor.

Also nochmal auf Deutsch: Du kannst nicht gekündigt werden, weil Du schwanger bist. Erstens wäre eine Schwangerschaft kein Kündigungsgrund. Zweitens ist durch die Schwangerschaft jeder andere Kündigungsgrund unwirksam geworden. Steht übrigens alles in einem der Links, die ich hier eingefügt habe.

Die Schweigepflicht des Arztes bezieht sich selbstverständlich auch auf SL, PDL, Chefarzt und Putzfrau.
 
Hi,

hier ein paar §§ aus dem Mutterschutzgesetz:

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I, S. 191) erstreckt.


§ 13 Mutterschaftsgeld
(1) Frauen, die Mitglied einer Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte über das Mutterschaftsgeld.
(2) Frauen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, erhalten, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist, für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über das Mutterschaftsgeld, höchstens jedoch insgesamt vierhundert Deutsche Mark. Das Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen vom Bundesversicherungsamt gezahlt.


MfG,
Helen.
 
Hallo,

auch ich kann mich weitgehend meinen Vorrednern anschließen und dir (hoffentlich) deine Sorgen nehmen.

Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast und wirst schwangen, fällst du automatisch unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes:

- dir darf nicht gekündigt werden, auch wenn du noch in der Probezeit bist!
- "Schwangerschaft" ist keine Krankheit, daher keine Angst vor einer betriebsärztlichen Untersuchung, denen du offen die Schwangerschaft mitteilen solltest (auch hier gilt eine ärztliche Schweigepflicht).

Auf alle Fälle sofort dem Arbeitgeber die entsprechende ärztliche Bescheinigung übergeben, daß du schwanger bist, damit er die vorgeschriebenen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten kann.

Natürlich "schmeckt" es einem Arbeitgeber nicht unbedingt, wenn eine neue Kollegin direkt schwanger wird, aber "Gesetz ist Gesetz".

Gruß

medsonet.1
 
So langsam verstehe ich Dein Problem nicht mehr. Du BIST schwanger, Du HAST Kündigungsschutz. Nach welchen "geschickten" Taktiken oder "günstigen Zeitpunkten" suchst Du denn noch?
Dass da niemand begeistert ist würde mich nicht überraschen und kann man m.M.n. auch nicht erwarten, aber deshalb kann man die Fakten doch nicht "weg schweigen".
Es kann Dich niemand daran hindern Deine Schwangerschaft weiter zu verschweigen, allerdings trägst Du dann alleine evtl. Konsequenzen, das sollte Dir auch klar sein.
Ich verstehe, dass Du ein mulmiges Gefühl hast, Ängste vor Harz IV oder ähnliches, nur kannst Du an Deinem Umstand nichts ändern, im Gegenteil, die Postings müssten Dir die Ängste doch eigentlich genommen haben.
 
Hallo,

bin durchs Stöbern gerade hier dazgestoßen, da mich die Frage auch beschäftigte. Vielen Dank für die Infos. Gerade das mit der Probezeit war wichtig für mich.
Wechsel wahrschenlich bald den Arbeitgeber.Da ich seit einigen Jahren Kinderwunsch habe, verhüte ich nicht.Aber bis jezt hat sich noch nix angekündigt. Wollte mich nur im Falle eines Falles absichern. Ich glaube zwar nicht, das es dann ausgerechnet "klappt", aber man weiß ja nie.

Also, nochmals vielen Dank.

Gruß Antje
 
Also ich würde es ganz schnell der Stationsschwester sagen. Kündigen werden die dich deshalb nicht, es sei denn du bist noch in der Probezeit, denn können sie dich natürlich ohneGrund kündigen.
Ich bin auch schwanger, habe es erst nicht auf Station erzählt, habe es dann aber doch getan, weil ich alles gemacht habe und Angst um das Kind hatte, ich habe es auch nicht bereut. Ich habe trotz der Schwangerschaft einen festen Arbeitsvertrag bekommen.
 
Hey,
mich würde interessieren, was denn jetzt daraus geworden ist. Magst du davon berichten?

Gruß
Anja
 
Also ich würde es ganz schnell der Stationsschwester sagen. Kündigen werden die dich deshalb nicht, es sei denn du bist noch in der Probezeit, denn können sie dich natürlich ohneGrund kündigen.
Ich bin auch schwanger, habe es erst nicht auf Station erzählt, habe es dann aber doch getan, weil ich alles gemacht habe und Angst um das Kind hatte, ich habe es auch nicht bereut. Ich habe trotz der Schwangerschaft einen festen Arbeitsvertrag bekommen.

Hallo,

sobald du schwanger bist, fällst du unter einen besonderen Kündigungsschutz. Dann ist auch eine Kündigung während der Probezeit unzulässig!

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen