Schwanger in der ambulanten Pflege

dohlchen

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17.08.2004
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Hallo,

als ich meinen AG über meine bestehende Schwangerschaft informiert habe (erst 7. Woche), war er sichtlich entsetzt.
Ich sollte mich "entscheiden". ob ich mich im Rahmen des Mutterschutzgesetzes bewegen will oder nicht. Ich persönlich möchte mich im Rahmen des Gesetzes bewegen, der AG hat ja eigentlich sogar die Verpflichtung dafür Sorge zu tragen.
Es ist nun so, dass ich den Eindruck habe, dass mir diese Haltung irgendwie "reingedrückt" wird. Meine Tour ist zwar von Injektionen und schweren Patienten befreit worden, dafür aber sehr lang geworden, da ich alle Verbände bekommen habe. Das ist soweit auch noch in Ordnung.
Ich frage mich nun, ob ich während einer bestehenden Scwhangerschaft auch mit chronischen Erysipelen und -vermutlich- superinfizierten Wunden Umgang haben darf. Die Dokumentation über die Infizierung ist nicht gut, so dass man sich darauf nicht berufen kann.
Gibt es dazu irgendwelche Regelungen?
Wie sollte ich mich verhalten? Auch gegenüber dem AG?
Wie ist das im ambulanten Bereich mit Wochenenddiensten geregelt - darf/muss ich Sonntags arbeiten, oder nur Samstags?
:weissnix:
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Dohlchen
 
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Hallo dohlchen!


Egal ob Du Dich nun in der ersten, siebten oder 25. SSW befindest: für Dich gilt sofortiges Beschäftigungsverbot. Du darfst aber von Deinem Chef für administrative Aufgaben herangezogen werden, z.B. Arbeit im Büro, Pat.-Neuaufnahmen, Pflegevisiten bei entsprechender Ausbildung.
In der ambulanten Pflege ist man in der Regel alleine, und da reicht es auch nicht wenn man eine Tour so umstellt, dass Du nur noch Verbände machst. Eine Infektionsgefahr besteht trotzdem. Und das ist im Gesetz festgelegt und zwar z.B. hier:
(Link)
Auch nachzulesen im Mutterschutzgesetz, das Dein Chef sicher hat!

Du musst zu Deinem Gynäkologen, der soll Dir ein Attest bzw. eine Bestätigung ausfüllen dass Du in der x. Woche schwanger bist + der errechnete voraussichtliche Geburtstermin.
Dein AG kann anhand dieser Bescheinigung bei der Krankenkasse ein Teil des Verlustes, der ja durch Deinen Ausfall entsteht, geltend machen. Das heisst, er muss Deinen Verlust nicht selbst finanziell ausbaden sondern nur ein Teil.
Dein Chef weiss davon offenbar nichts oder er weiss es und lässt Dich schön weiter arbeiten.
Das darf er auf keinen Fall, in der ambulanten Pflege gelten andere, gesonderte Bestimmungen.
Fazit: Arbeit bei Pat. ist für Dich mit sofortiger Wirkung tabu!

LG
Trisha
 
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Danke, aber ....

Hallo Trisha,
danke für die Antwort.
Aber ich kann doch nicht jetzt beim Frauenarzt anrufen und sagen, ich will ein Beschäftigungsverbot?!
Das muss doch auch irgendwie begründet sein. Und mein FA weiß, dass cih in der ambulanten Pflege tätig bin.
Das Mutterschutzgesetzt bzw. einen Teil der "Auslegungen" habe ich bereist eingesehen, aber es ist schwierig, da rauszulesen, dass cih in diesem Berecih tatsächlich nicht arbeiten DARF. Das ist so schwimmende Interpretationssache, finde ich.
Oder gibt es irgendwo eine Aussage, die dies mit diesen Worten wiedergibt??!
Danke nochmal,
Dohlchen
 
Dohlchen,

das ist absolut keine schwimmende Interpretationssache, das Beschäftigungsverbot ist gesetzlich 100%ig festgelegt!
Nicht der Frauenarzt entscheidet das Verbot, sondern der schreibt Dir nur ein Attest, wie ich bereits schrieb, ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass dieser von diesen Bestimmungen eine Ahnung hat.
Der Link funktioniert übrigens jetzt habe ihn vorm Abschicken nicht getestet.
Ich kann Dir nur ans Herz legen, lass´Dich ja nicht von Deinem Chef bequatschen oder sonst irgendwas. Sage ihm lieber, er solle sich genauer erkundigen. Bei Deinem Frauenarzt brauchst Du nicht anzurufen, sondern bei Deinem Chef, dass Du ab morgen keine Pat. mehr betreuen wirst!
Glaub´mir einfach....oder riskiere Deine Schwangerschaft - was ist Dir lieber?

LG
Trisha
 
Noch was...

Mir ist noch was eingefallen....
Und zwar ist der Geschäftsführer oder der/die PDL dazu angehalten, die Schwangerschaft anhand dieses vom Gynäkologen ausgestellten Attests dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden.
Der AG muss für dieses Amt eine ganze Liste mit Fragen ausfüllen, was die Schwangere betrifft (z.B. mit welchen Gefahren sie während des Dienstes konfrontiert wird). Tut der AG dies nicht, also meldet er die Schwangerschaft nicht, dann muss er damit rechnen, eine saftige Strafe zu bezahlen, falls der Schwangeren auf dem Weg zum Dienst oder während dem Dienst etwas passiert (Arbeitsunfall). Die Strafe ist meist höher als der finanzielle Verlust durch den Arbeitsausfall der Schwangeren.
Und wegen der Verbände habe ich bei uns nochmal nachgefragt: Verbandswechsel ist für eine Schwangere erlaubt, es muss jedoch sichergestellt sein, dass die zu versorgenden Wunden nicht infiziert sind, z.B. mit MRSA, dies wird im häusl. Bereich leider ungenügend getestet oder untersucht. Auch müssen während der Tour Ruhepausen eingeplant werden!
All diese bisher aufgeführten Kriterien und Anhaltspunkte führen zu einem Beschäftigungsverbot, auch wenn es im MuSchuG für Amb. Pfl. nicht klar hervorgeht.
Ein AG, der seine schwangere Mitarbeiterin arbeiten lässt, scheint mir risikofreudig. Deshalb werden bei uns alle Schwangeren sofort "aus dem Verkehr gezogen", sobald ein ärztl. Attest vorliegt.

LG
Trisha
 
Hallo,

also mittlerweile ist es so, dass ich die Bescheinigung abgegeben habe und die "Personalabteilung" dies dem Gewerbeaufsichtsamt meldet.
Alle Fragen, die ich an die PDL richte, die sich mit dem Dienst bzw. den Vorschriften befassen werden mir quasi zurückgegeben mit dem Kommentar: "Das müssen Sie entscheiden!". Dass der AG die PFLICHT hat, die Vorschriften einzuhalten, egal, was ich persönlich möchte, interessiert überhaupt nicht. "Der eine traut sich mehr zu, der andere weniger" und außerdem war meine Kollegin ja auch "immer nur müde", da kann es mir ja kaum anders gehen....
Im Grunde ist es so, dass sich die PDL von Ihrer Pflicht zurückzieht und mir die Entscheidung überlässt, was ich machen will und was nicht. Die Patienten darf ich mir aber nicht "aussuchen", die bekomme ich "reingedrückt". Auch die Stimmung unter den Kollegen ist nicht die Beste, erstmal sowiso nicht und dann sehen es eben viele so, dass man so früh von einer Schwangerschaft ja noch nichts zu sagen braucht - als ob ich mich deshalb vor der Arbeit drücken wollte...
Es ist ein ziemliches Hick-Hack, ich habe überhaupt keine Lust mehr, mich anzustrengen oder Gute Mine zum bösen Spiel zu machen, es kostet mich einfach nur noch Nerven. Aber ich glaueb, genau das wollen die erreichen.... Bin echt enttäuscht von denen, es kostet mich jeden Tag enorme Überwindung hinzugehen und halbwegs freundlich zu sein.
Dohlchen
 
Hallo dohlchen,


ich bin wirklich sehr verwundert über Eure(n) PDL.
Gut ist, dass die Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet wird, wenn Dir nun was passiert aufgrund infektiöser Wunden o.ä. etc., kann sich Dein Chef nicht mehr aus der Affäre ziehen. Schliesslich weiss er über Deine Schwangerschaft Bescheid und trotzdem sollst Du Pat. versorgen. Er bewegt sich da auf sehr dünnem Eis, aber da scheint er sich wohl keine Sorgen zu machen?! Eigentlich muss er sicher stellen lassen, dass die Pat., die Du versorgst, auch keine Risiken für Dein ungeborens Kind bergen.
Übrigens wundert es mich gar nicht, dass bei Euch eine schlechte Stimmung herrscht. Bei diesem Chef wäre ich sicher auch mies gelaunt und hätte keine Lust mehr zu arbeiten:( . Sehr bedauerlich, dass so manche Führungskraft seine Mitarbeiter ausnutzt und manipuliert:besserwisser: .
Ich wünsche Dir alles Gute weiterhin und hoffe, dass sich alles zum Guten wenden wird.

LG
Trisha
 
Hallo dohlchen,


Dein Chef muss gut verdienen oder eine gute Haftpflichtversicherung haben:​

MuSchG § 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1 über die Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung,​

2. den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 über die Stillzeit,​

3. den Vorschriften des § 8 Abs. 1 oder 3 bis 5 Satz 1 über Mehr-, Nachtoder Sonntagsarbeit,​

4. den auf Grund des § 4 Abs. 4 erlassenen Vorschriften, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen,​

5. einer vollziehbaren Verfügung der Aufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 3 oder § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1,​

6. den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,​

7. der Vorschrift des § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über die Freistellung für Untersuchungen oder​

8. den Vorschriften des § 18 über die Auslage des Gesetzes oder des § 19 über die Einsicht, Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen und über die Auskunft zuwiderhandelt.​

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.​

(3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.​

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

Nimm ggf. einfach Kontakt zu deinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt auf, hier findest du entsprechende Ratgber!

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Ratgeber: Mutterschutz "Ambulante Pflege" [PDF, 164 KB]
[/FONT] [FONT=arial,helvetica,sans-serif]Ratgeber: Mutterschutz "Ambulantes und stationäres Gesundheitswesen" [PDF, 178 KB][/FONT]
 
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Schwanger im ambulanten Dienst

halli hallo

ich hätte da mal eine frage bzgl mutterschutzgesetz.
wir planen demnächst nachwuchs zu bekommen.
jetzt hab ich mal im netz im mutterschutzgesetz rumgestöbert.aber ich bin jetzt nicht viel schlauer als vorher.
da steht so oft was von ausnahmen und die betreffen ziemlich oft unseren beruf.
hat jemand ahnung was ich noch dürfte und was nicht und wie das mit den ausnahmen der dienstzeit aussieht.und wochenenddienst usw.
vielleicht ist ja jemand in der situation oderwar es mal.
gruß liloteq
 
Hallo liloteq,


gegenüber der Arbeit auf Station spielt die Arbeit in der ambulanten Pflege während der Schwangerschaft eine besondere Rolle.
Da Du in der ambul. Pflege alleine unterwegs bist, kannst Du Dich nicht an die Auflagen des Mutterschutzgesetzes halten. Die Pflegedienstleitung muss gewährleisten, dass ein Verstoß gegen das MuSchuG ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde wurde bei uns der schwangeren Mitarbeiterin nach Vorlage des Mutterpasses oder einer Bescheinigung des Gynäkologen ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt. Das heißt, die waren schon ab der 6.-7. SSW, je nach Feststellung der Schwangerschaft, zu Hause geblieben. Sollte die Schwangere für administrative Aufgaben (z.B. Pflegevisite, Qualitätsmanagement etc.) in Frage kommen, ist gegen eine solche Arbeit nichts einzuwenden.
Wenn Du hier bei uns im Forum stöberst mit der Suchfunktion, findest Du viel Informationen.

LG
Trisha
 
Hallo, stimme dem von Trisha zu und rate dir auf jeden Fall auszusteigen !
Denn vor Infektionen oder Hebearbeiten gibt es in der ambulanten
Versorgung keinen echten Schutz. Hatten gerade letztens einen MRSA-Fall
zu den wir erst Wochen später informiert wurden.....
Weiterhin sind die Kassen für den Mutterschutz voll und der Dienst kann
planen und einen Beitragszahler einstellen ..:-)

mfg Hotte
 
ich denke mal,daß ich wenn es denn mal so sein sollte bürotätigkeiten machen muß.
glaube nicht,daß ich freigestellt werde.
meine chefin meinte vor kurzem so "spaßeshalber"?!? wenn du vor hast mal schwanger zu werden,dann kündige bitte vorher.wir sind ein kleiner betrieb und ich kann mir keine schwangere leisten.
was hat meine chefin dann denn bitte für kosten?außer das ich ausfalle und sie ersatz braucht.
 
Hallo liloteq,


das stimmt nicht. Wenn das so wäre - was macht ein Betrieb, wie das bei uns einst war, in dem es dann drei Schwangere auf einmal sind, das Büro aber ausreichend besetzt ist?
Ein amb. PD bekommt nämlich ein Teil der Ausfallkosten zurück erstattet, ich glaube von der Krankenkasse. Deine Chefin oder Chef soll sich bitteschön erkundigen. Es ist eine Frechheit (!), seinen Mitarbeitern solch falsche Mitteilungen zu machen.

LG
Trisha
 
da hast du recht.
hab mich ja ein bißchen schlau gelesen,und da hab ich entdeckt,daß im mutterschutz die krankenkasse alles zahlt bis zu einem stundenlohn von 12 euro.alles was drüber geht zahlt dann der chef.mein stundenlohn ist genau 12 euro.dann hätte sie das ja schon gespart.und bei einem ausfall von mir muß sie halt jemand als aushilfe oder so einstellen.ich kann ja auch nix für.noch ist es ja nicht so,aber ich gebe nicht mein privatleben für meine arbeit auf.
hab mir auch schon das mutterschutzgesetz speziell für ambulante pflege ausgedruckt,für den fall der fälle.
leider kann man da auch einiges drehen wie mans braucht.ist halt alles sehr schwammig meiner meinung nach.
 
Hallo liloteq,


mache Dir bloß keine Vorwürfe, weil Du schwanger bist und dadurch der Betrieb etwas durcheinander gewirbelt wird. Ich weiß, dass man mit der Nachricht "Ich bin schwanger" nicht unbedingt auf Euphorie stößt, schon gar nicht bei Mitarbeitern und Vorgesetzten. Hauptsache, Du bist glücklich und freust Dich auf das Kind - alles andere zählt nicht.
Im Prinzip könnte man das Gesetz schon drehen wie man will. Doch im Falle eines Falles wird Dein Arbeitgeber haften müssen, wenn Dir was passiert während und durch Deine(r) Tätigkeit. Und das wird für Deinen Arbeitgeber teurer als für diese Zeit eine Aushilfe einzustellen.
Bitte, lasse Dich nicht unter Druck setzen bzw. setze Dich nicht selber unter Druck. Schwangere genießen Rechte, so ist das nun mal. Außerdem: falls Du deswegen gemobbt wirst, darfst Du krank geschrieben werden.
Genieße einfach, dass Du schwanger bist und freue Dich auf das was kommt. Dafür wurde das MuSchuG geschaffen!

LG
Trisha
 
ich bin noch nicht schwanger,das heißt es ist nicht auszuschließen.wir sind dran.
wollte mich halt nur vorher schon schlau machen.wenn es erst mal geklappt hat bin ich informiert.
hab irgendwie das gefühl,daß ich mich auf das "ich bin schwanger" vorbereiten muß.vielleicht irre ich mich auch.das werde ich ja dann sehen,wenn es soweit ist.hoffentlich bald.
danke für deine antworten
gruß liloteq
 
Hallo Trisha

Habe deine Kommentare bezüglich Schwanger in der amb.Pflege gelesen.Vielleicht kannst du mir helfen. Bin in der 7.Woche Schwanger und mein Arbeitgeber hat seit 5.10.05 das ärztliche Attest vorliegen. Ich bin ein sogenannter Springer,habe keine eigene Runde sondern vertrette die Kollegen im Urlaub,Krankheit oder Überstunden.Z.Zt. arbeite ich in einer Runde wo ich keine Hebe oder Lagerpatienten habe.Was ist mit Insulin+Heparinspritzen?VW Ulcus?Urinbeuteln oder Eimer leeren?Ich arbeite in einem größeren PD.Bis jetzt wurden die schwangeren bei uns freigestellt, ich weiß nicht warum ich nicht?Aber um etwas zu sagen muß ich doch etwas schwarz auf weiß haben.Kannst du mir bitte helfen, wo ich darüber informationen finde?
Vielen Dank LG Camäleon
 
Hallo Camäleon,

wenn Du in der obigen Menüleiste über "Suchen" entsprechende Schlagworte eingibst, findest Du einige solcher Themen hier im Forum - u.a. wurden da auch pdf.-Dateien mit interessanten Informationen und Gesetzen zum Thema eingebaut.
Bei Injektionen besteht die Gefahr einer Nadelstichverletzung, bei Kontakt mit Ausscheidungen Gefahr der Infektion (ebenso evtl. Folge einer Nadelstichverletzung). Also Gefahren für das Ungeborene.

Lasse Dich nicht unterkriegen - im schlimmsten Fall kann Dein Gynäkolge Dich krankschreiben wenn gar nichts hilft.
Aber ein pflicht- und verantwortungsbewusster Arbeitgeber sollte Dich nicht weiter im "Außendienst" beschäftigen - wenn Dir was passiert und Deine Schwangerschaft wird dadurch unterbrochen oder die Gesundheit des Ungeborenen beeinträchtigt kann es für ihn teuer werden. Sofern es auf Deine Tätigkeiten zurückzuführen ist.

LG
Trisha
 
zu Schwanger im PD

Hi, sollte dein AG und Arzt am Rad drehen, lass dir schnellstens
einen Termin beim Betriebsarzt / Arbeitsmediziner geben.
In der Regel kann er locker eine Befreíung den Krankenkassen
ausstellen.

mfg Hotte
 
halli hallo

nachdem ich an einem doppelwochenende während des dienstes schmerzen bekam und ins krankenhaus zur kontrolle mußte bekam ich krankenschein für 2 wochen wegen drohender fehlgeburt.
meine chefin meint ich solle bitte die komplette schwangerschaft zu hause bleiben,meine frauenärztin(bzw vertretung) ist aber scheinbar der meinung das ich weiter arbeiten kann.trotz der schmerzen bei stress!jetzt hab ich am 13. wieder einen kontrolltermin und hoffe das ich weiter zu hause bleiben kann.kann vor lauter übelkeit kaum mehr auto fahren!
 

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