Schwanger im OP: Bereitschaftsdienste?

elfeeva

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Hallo, ich bin in der 12. Woche Schwanger und werde nun vor die Wahl gestell ob ich aus dem OP auf die Station wechseln möchte. Meine Frage nun, was ist mit dem Verdienstausfall durch die Bereitschaftsdienste die ich nicht mehr leisten kann(ca. 400 Euro Netto).
Muß die Klinik das übernehmen, und wenn ja, brauche ich dafür Dokumente, die das belegen.
Wieviel Bereitschaftsdienst (60%) ist überhaupt zulässig?? Im Moment soll ich jedes zweite Wochenende Sa. und So. von acht bis 20 Uhr arbeiten. Das sind dann also 12 Tage am Stück!!! Ist das im Bereitschaftsdienst rechtens??
Meine Aufgaben sind dann: Endo, Steri, OP und Notaufnahme, darf ich dort arbeiten??
 
Schwanger im OP

Tja, bei mir spitzt sich die Lage leider immer mehr zu. Ich bleibe im OP weil wir schlichtweg unterbesetzt sind (was ich aber auch sehr schön finde, da meine Arbeitkollegen mir wirklich viel helfen) !!
Das schlimme: Dienst muß ich auch machen, weil sie mir sonst das Geld kürzen! Und "Schwanger sein ist ja keine Krankheit, das haben andere vor ihnen auch schon gemacht!!!!" :angryfire:
Wenn also noch jemand etwas findet wegen der Bezahlung würde ich mich riesig freuen!!
 
Das widerspricht aber eindeutig dem Mutterschutzgesetz!

Nach dem 4. Monat nicht länger als vier Stunden ununterbrochen stehen... Dienst bedeutet doch oft mehr als 9 Stunden arbeiten (ebenfalls verboten) und/oder Nachtdienst (dito)...

Es ist ja wirklich toll, dass deine Kollegen dir helfen, aber vergiss dich und dein Kind nicht.

Alles Gute, Emily
 
elfeeva schrieb:
Tja, bei mir spitzt sich die Lage leider immer mehr zu. Ich bleibe im OP weil wir schlichtweg unterbesetzt sind (was ich aber auch sehr schön finde, da meine Arbeitkollegen mir wirklich viel helfen) !!
Das schlimme: Dienst muß ich auch machen, weil sie mir sonst das Geld kürzen! Und "Schwanger sein ist ja keine Krankheit, das haben andere vor ihnen auch schon gemacht!!!!" :angryfire:
Wenn also noch jemand etwas findet wegen der Bezahlung würde ich mich riesig freuen!!

da gibt es eigentlich keine diskussion, du solltest laut gesetz nicht im op arbeiten.
und die argumente deines arbeitgebers sind ja wohl voll daneben.

das ganze ding heißt ja auch mutterschutz.
habt ihr einen betriebsrat oder mitarbeitervertretung an die du dich wenden kannst?

lg
thommes

aloha,
dazu vieleicht noch folgendes:

www.aerztekammer-bw.de/25/ 10praxis/85arbeitsmedizin/0409.pdf

http://wwwalt.med-rz.uniklinik-saarland.de/verwaltung/betriebsarzt/Mutterschutz.htm

http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/arbeitsrecht/muschg/

es besteht also nicht nur eine gefährdung duch inhalationsgase, arbeitsbelastung (wie emily schon geschrieben hat ),sondern auch durch eine erhöhte infektionsgefährdung

lg thommes
 
Hallo elfeeva,
Ich muss mich hier mal sehr provokant äussern:

Alle reden von der Mutter, keiner vom werdenden Kind, für das eine Schwangere auch schon die volle Verantwortung trägt.
Lass dir die Unabdingbarkeit der Arbeitsleistung im Op von deinem Arbeitgeber schriftlich geben, damit du ggf. Schadenersatzforderungen gegen ihn stellen kannst, wenn dein Kind nicht gesund auf die Welt kommt.

Wende dich an deinen Betriebsrat und sprich mit deiner Krankenkasse, die werden und müssen dich entsprechend beraten. Ansonsten belies dich mal hier im Forum unter den schon genannten Links, auch da findest du Hilfe!
 
Aloha

hinzu kommt das der Arbeitgeber sich strafbar macht, wenn er zulässt, dass die Kollegin bei Arbeiten eingesetzt wird, die den Beschäftigungsverboten des Mutterschutzgesetzes unterliegen. Die Freiwilligkeit hebt die Beschäftigungsverbote auf keinen Fall auf.

(Zitat laut http://www.gewerkschaft-big.de/)

lg thommes
 
Hallo,
Ich war damals gerade 2 Jahre im Op und überlegte mir gerade die Fachweiterbildung zu machen als ich schwanger wurde. Ich bin damals in die Steriabteilung gegangen , das war für schwangere Mitarbeiter üblich ( keine Narkosegase und die Infektionsgefahr wurde dadurch eingeschränkt, das ich grösstenteils auf der "sauberen " Seite eingesetzt war, einzigstes Problem waren die teilweise recht schweren Instrumentensiebe, doch auch da gab es Lösungswege).In der anderen Klinik wurde eine Mitarbeiterin aus der Anästhesie schwanger, konnte aber ähnlich wie du nicht versetzt werden, also wurden in diesem Saal "gasfreie" OPs gemacht ( war zwar ein enormer Organisationsaufwand aber "billiger" als erst jemand neues einzustellen und noch Einarbeitunngszeit zu brauchen)
Zu deiner Frage Bereitschaftsdienste... ich habe damals nur einen noch gemacht (der war in der Woche als der SS-Test positiv war) und dann keinen mehr, denn laut MuSchG darf man ja nicht nachts arbeiten...
Ausserdem standen auf meinem Lohnzettel auch nicht die Zulagen für den Bereitschafts bzw .Nachtdienst drauf , bis ich reklamierte, es gab damals (1992/93) ein Gesetz, wonach einem durch die SS keine Nachteile entstehen durften und so mussten sie mir die Zulagen nachzahlen. Ich werde mal recherchieren, ob das Gesetz noch gilt und wo es steht.



Gefunden !

Im Mutterschutzgesetz steht :
§ 11
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten dreizehn Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

heisst doch du machst keine Dienste und kriegst Doch das Geld dafür...um es mal mit einfachen Worten auszudrücken !

Hülsi
 
Schwanger im OP

Tja, war nochmal beim Betriebsrat, die sind sich da einig, das ich laut Mutterschutzgesetz nicht so weiter arbeiten darf. Nun kommt`s dann aber, helfen können die mir auch nicht. Wir sind ein kleines Haus, wenn man dem Chef da auf die Füße tritt, braucht man gar nicht mehr wieder zu kommen. Was nützt es dann meinem Kind, wenn seine Mutter keinen Job mehr hat! Und meine direkte Vorgesetzte steht auch nicht hinter mir. Die vor mir haben ja auch so gearbeitet!! Bin wirklich ratlos. Mein Personalleiter erzählt mir dann nur Dinge von Arbeit nehmen und Arbeit geben, und das ich nicht immer nur nehmen kann!!! Tolle Aussage, also werde ich wohl den "Schwanz" einziehen und weiter meine Dienste arbeiten. Im Moment regele ich das so, das ich an zwei Wochenenden tagsüber Sa + So 12 Std. Dienst habe im Monat und mir dann in der darauf folgenden Woche einen Tag Urlaub nehme, damit ich das überhaupt schaffe. Könnte im Moment nämlich den ganzen Tag nur schlafen und der Ärger auf der Arbeit schlägt mir noch zusätzlich auf den Magen!!!

Nun mal was erfreuliches, ich beginne heute den vierten Monat und meinem Würmchen geht es gut!!!

Danke, das ihr alle so viel geschrieben habt. Schade aber, das nur mein Arbeitgeber so ein ..... ist!!!!:weissnix:
 
elfeeva schrieb:
Tja, war nochmal beim Betriebsrat, die sind sich da einig, das ich laut Mutterschutzgesetz nicht so weiter arbeiten darf. Nun kommt`s dann aber, helfen können die mir auch nicht. Wir sind ein kleines Haus, wenn man dem Chef da auf die Füße tritt, braucht man gar nicht mehr wieder zu kommen.
:weissnix:
Gibts ja wohl nicht,
nicht nur, dass sich der arbeitgeber damit auch strafbar macht (was mir hier egal sein soll) sondern die können dir rechtlich eigentlich garnichts, es dürfen dir durch die schwangerschaft keine nachteile entstehen.
hast du einen zeitvertrag oder unbefristet? da weiß ich nicht ob es da unterschiede gibt.
vor allem, dass du dir dafür selber urlaub nimmst weil du dienst schieben mußt................
schwache leistung eures betriebrates (was dir jetzt natürlich auch nicht hilft)
auch kleine häuser sind an gesetzte gebunden (auch wenn denen die umsetzung evtl. schwerer fällt)
trotzdem hat ein arbeitgeber/direkter vorgesetzter auch sowas wie eine fürsorgepflicht seinen mitarbeitern gegenüber, finde ich.
ist hier evtl. jemand im forum der da genauer bescheid weiß und was elfeeva jetzt machen kann/muß????

lg thommes
 
Hallo Thommes,
auch ich fasse es nicht!!!!
Zuständig ist das Gewerbeaufsichtamt,
Strafvorschriften stehen im § 21 des Mutterschutzgesetzes:
2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro,
die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

(3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
@elfeeva:
Warst du schon bei deiner Krankenkasse? die müssten analog zu den Regelungen, wie sie schon im Bereich ambulanter Pflegedienst beschrieben sind, dem AG die Lohnfortzahlung entsprechend erstatten.
 
Hallo,
geh sofort zu deinem Frauenarzt und lass dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen !
Auch dein AG hat sich an das MuSchG zu halten und wenn dein und/oder das Leben des ungeborenen Kindes durch deine Arbeit gefährdet wird , musst du nicht arbeiten , bekommst aber trotzdem dein Geld. Für besonders kleine Betriebe gibt es für solche Fälle staatliche Ausgleichszahlungen !
Ausserdem brauchst du keine Angst um deinen Job zu haben, denn dir darf während und schon gar nicht wegen deiner Schwangerschaft gekündigt werden ! Alle Drohungen oder ähnliches in dieser Richtung kannst du als Nötigung anzeigen ! Wenn sie ihren Pflichten laut MuSchG nicht nachkommen kannst du deinen AG bei den Gewerbeaufsichtämtern anzeigen!

Lass dich nicht unterkriegen und pass auf dich und dein Baby auf !!

Hülsi
 
Schwanger im OP

Hallo all ihr Lieben!
Habe heute meinen Urlaubstag nach meinem Dienstwochenende!!!
Behörden abklappern!!
Tja, ich war auf der Barmer, die konnten mir gar nicht helfen. Die haben mich zum Gewerbeaufsichtsamt geschickt.
Da war ich dann auch, die sagen es kommt auf die Formulierung in meinem Arbeitvertrag an! Steht da: "kann zu Bereitschaftsdiensten herangezogen werden", kann ich nichts machen. Steht da, wie bei mir, "verpflichtet sich Bereitschaftsdienste zu leisten", soll ich zum Arbeitsgericht!!
Juhuuu, dort war ich dann auch, die sagen laut Gesetztext steht mir das Geld zu, ich müsste dafür aber klagen.
Nun sitz ich hier ich armer Tropf!!!
Werde wohl meine nächste Gehaltsabrechnung abwarten und mal sehen wie viel es wirklich ausmacht und ob es all den Ärger wert ist.
Ende des Monats habe ich nochmal einen Termin bei meinem Frauenarzt, mal sehen was der dazu sagt!!!

Übrigens habe ich einen unbefristeten Job und bin seit fünf Jahren dort angestellt!!

Nur für den Fall das, wie sieht der Arbeitsmarkt so im Moment aus, hat man als Teizeit im OP gute Chancen???

Danke für all die liebe Post, ihr gebt mir Halt. Zwischendurch hatte ich schon viel zu oft das Gefühl ich wäre die einzige die sich nach dem Mutterschutzgesetz richten möchte. Bei uns in der Klinik wird immer so getan als hätten alle anderen vor mir keinen Wert auf Mutterschutz gelegt!!!
 
Hallo Elfeeva,
ich bin zwar weder schwanger, noch im OP tätig, doch bist du nicht die Einzige, die sich nach dem Mutterschutzgesetz richten will oder muss.
Die Regelung in unserem Haus ist so, dass Schwangere in den Zentralsteri kommen, saubere Seite.
Bereitschaftsdienste darf sie nicht machen.
Es lässt sich wohl kaum vermeiden, dass im Bereitschaftsdienst mal ein infektiöser Patient in den OP kommt, dann schaust du eben dumm aus der Wäsche, also Versetzung in einen "Sicheren Bereich"
Wahlweise kommen sie auf eine Allgemeinstation.

Mein Arbeitgeber ist hier konsequent, es gibt auch einen Tätigkeitskatalog für Schwangere in dem auch alle NO No's stehen.

Ach ja, bei uns werden immer wieder OP-Kräfte gesucht, nur haben wir derzeit Einstellungsstop

Euch Beiden viel Glück
Narde
 

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