Schriftliche Zusage, aber kein Vertrag - Absage vom KH noch möglich?

jina

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13.08.2002
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82
hallo,

ich hab mal ne frage an euch.
kann es vorkommen, dass jemand, der eigentlich eine schriftliche zusage für die ausbildung hat, aber noch keinen vertrag oder sonstiges vom krankenhaus bekommen hat, auf einmal doch noch eine absage bekommt?

gruß jina
 
Hallo Jina,

also ganz genau kann ich es dir nicht sagen. Das machen dann bestimmt die Moderatoren aber ich glaube, dass das Ausbildungsverhältnis erst dann in Kraft tritt, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist. Ich weiß aber leider nicht genau, ob die schriftliche Zusage auch irgendwie eine rechtliche Wirkung hat.

Ich hoffe, dieser Fall betrifft dich nicht selbst, oder etwa doch? :(

Chrissy
 
Hey,
berufen sich die Absender auf die ärztliche Einstellungsuntersuchung?
Dies ist oft der Fall. Man kann eine schriftliche Zusage erteilen und diese kann dann wiederum von dem Betribsarzt widerufen weren, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen. Das kann man ja vorher nicht wissen.
 
hallo, danke für die ersten antworten.
leider betrifft mich das. ich hab ne schriftliche zusage für februar, in der steht, dass ich alles weitere noch zugeschickt bekomme. hab etwas angst, dass die doch noch absagen, weil das vorstellungsgespräch + zusage alles schon etwas länger her ist und ich nun noch nichts weiter gehört habe.
hab zwar mal angerufen, doch da meinten die auch nur, dass alles weitere noch kommt.
 
Hallo Jina,
die schriftliche Zusage ist rechtlich schon verbindlich. Dafür werden solche Zusagen schließlich gegeben. Sie können aufhören sich zu bewerben und die Schule hat Planungssicherheit für den nächsten Kurs. Wenn der "voll" ist werden die Verträge wahrscheinlich gebündelt ausgefertigt und gehen in die Post. Zur gesundheitlichen Eignung, wenn diese nicht gegeben ist nützt der beste Vertrag nichts- aber das ist hoffentlich nicht der Fall. Also Ruhe bewahren, die Zeit bis dahin geniessen.
Viele Grüße
 
hm *nachdenk* ich glaub ich hab meinen ausbildungsvertrag erst ewig nach dem vorstellungsgespräch + schriftl zusage bekommen.
n halbes jahr später oder so.
das lag daran, dass die ausbildungsverträge alle zusammen erst eine gewisse zeit vor beginn des ausbildungsbeginns verschickt wurden und mein vorstellungsgespräch schon ziemlich früh war!
also, keine panik!
:daumen:
 
hallo.
danke, ein wenig beruhigter bin ich jetzt schon.
aber ein halbes jahr ist bei mir in etwa auch schon rum. hatte das vorstellungsgespräch ende mai und die zusage kurz darauf.
was machen die denn noch so lange?

hab mich entschlossen nächste woche vielleicht mal anzurufen. ich mach mich sonst noch total verrückt.

jina
 
Hi!

Genau so wars bei mir auch!
Nach dem Vorstellungsgespräch und der schriftlichen Zusage verging eine halbe Ewigkeit bis endlich der Vertrag ins Haus geflattert ist :roll: .
Da ich mir auch voll die Gedanken gemacht habe, hab ich irgendwann dort angerufen, die haben dann gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen brauch, der Vertrag kommt auf jeden Fall!
Und kurze Zeit später war er dann auch da :klatschspring: !
Also, keine Panik, bei dir wirds auch so sein!

Bis dann, Tisi
 
Die schriftliche Zusage steht immer unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung......so war das bei mir auch. Den Vertag bekommst du erst wenn du bei der Untersuchung warst und der Arzt und der Personalrat der Einstellung zugestimmt haben.....
 
dass ich gesundheitlich geeignet sein muss, ist mir schon klar. mit den verträgen wird das eh überall anders gehandhabt. manchmal wird er sofort zugeschickt, ein anderes mal bekommt man ihn am ersten tag usw.
darum geht es mir ja auch nicht. es geht mir um unterlagen wie z.b. den personalfragebogen, untersuchungstermin ...
 
echt, bekommt man die zusage nur unter vorbehalt?
ich musste meiner bewerbung ein attest von meinem hausarzt beilegen, beim betriebsarzt war ich erst 2 monate nach ausbildungsbeginn, da hatte ich meinen vertrag längst schon unterschrieben.
 
hmmm.. keine ahnung. es scheint wirklich von krankenhaus zu krankenhaus sehr unterschiedlich zu sein.
vielleicht hat anfangs der attest vom hausarzt gereicht. aber wenn man gesundheitlich nicht geeignet ist, darf man die ausbildung eigentlich auch nicht beginnen.
 
Hallo zusammen,
eine schriftliche Zusage hat eine Rechtswirksamkeit im Sinne eines Vorvertrages, der ggf einklagbar ist.
Man kann sich also darauf verlassen. solange evtl. in der Zusage enthaltenen Vorbehaltsanmerkungen nicht schuldhaft unerfüllt bleiben.
Das kann die Feststellung der gesundheitlichen Eignung sein und die Erfüllung der arbeitsrechtlich notwendigen Formalitäten.
Also rundrum, keine Sorge, wenn du alles erfüllt hast.
 
hallo,

ich hoffe ihr habt recht! zur sicherheit werd ich mal nächste woche anrufen.

danke für eure zahlreichen antworten!!!

gruß jina
 
hi,

die zusage hatte ich ja schon seit frühjahr und die restlichen unterlagen sind auch noch alle gekommen.
hab die einstellungsuntersuchung auch schon hinter mir.
ab februar gehts dann jetzt los!


gruß jina
 
hey, das freut mich für dich aber auch total für dich, konnte mir schon vorstellen, dass du dir da sorgen gemacht hast...

lg nadine
 

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