Ich habe ein kleines Problem und hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt!?
Zu den Fakten:
Ich arbeite in einem kleinen Krankenhaus am Rande der Stadt.
Unsere operativen Fächer sind Unfallchirugie und Hand- und Wiederherstellungschirugie. Durch das entsprechende Patientengut sind unsere Anästhesiesten viel mit prä- und postoperativer Schmerztherapie beschäftigt. Das heißt, daß viele Patienten mit PCA-Pumpen oder mit Naropin-DTI versorgt sind.
Nun möchte unser Chefarzt, daß die Anästhesiepflege nach und nach die Schmerzvisite übernimmt!? Das heißt, daß die diensthabende Pflegekraft (Stufe B) im Haus rundgeht und die Geräte neu bestückt, bzw. jederzeit ansprechbar sein soll für Patienten und Pflegekräfte der Stationen.
Nun meine Fragen:
1. Ist es rechtlich überhaupt einwandfrei als Pflegekraft (mit und ohne Fachweiterbildung) diese Geräte zu bestücken?
2. Überschreiten wir da nicht unsere Kompetenzen?
3. Muß ich das meinen Mitarbeitern zumuten, oder kann ich mich dagegen wehren?
4. Wie verhält sich das im Falle mit der tariflichen Einstufung des Bereitschaftsdienstes?
Im Moment fallen mir nicht mehr Fragen ein, aber es werden bestimmt noch weitere aufkommen!
Ich hoffe auf Hilfe...
Kollegialen Gruß
Eddi
Zu den Fakten:
Ich arbeite in einem kleinen Krankenhaus am Rande der Stadt.
Unsere operativen Fächer sind Unfallchirugie und Hand- und Wiederherstellungschirugie. Durch das entsprechende Patientengut sind unsere Anästhesiesten viel mit prä- und postoperativer Schmerztherapie beschäftigt. Das heißt, daß viele Patienten mit PCA-Pumpen oder mit Naropin-DTI versorgt sind.
Nun möchte unser Chefarzt, daß die Anästhesiepflege nach und nach die Schmerzvisite übernimmt!? Das heißt, daß die diensthabende Pflegekraft (Stufe B) im Haus rundgeht und die Geräte neu bestückt, bzw. jederzeit ansprechbar sein soll für Patienten und Pflegekräfte der Stationen.
Nun meine Fragen:
1. Ist es rechtlich überhaupt einwandfrei als Pflegekraft (mit und ohne Fachweiterbildung) diese Geräte zu bestücken?
2. Überschreiten wir da nicht unsere Kompetenzen?
3. Muß ich das meinen Mitarbeitern zumuten, oder kann ich mich dagegen wehren?
4. Wie verhält sich das im Falle mit der tariflichen Einstufung des Bereitschaftsdienstes?
Im Moment fallen mir nicht mehr Fragen ein, aber es werden bestimmt noch weitere aufkommen!
Ich hoffe auf Hilfe...

Kollegialen Gruß
Eddi