Schmerzvisite durch Pflegekräfte?

eddi_ffm

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Ich habe ein kleines Problem und hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt!?

Zu den Fakten:

Ich arbeite in einem kleinen Krankenhaus am Rande der Stadt.
Unsere operativen Fächer sind Unfallchirugie und Hand- und Wiederherstellungschirugie. Durch das entsprechende Patientengut sind unsere Anästhesiesten viel mit prä- und postoperativer Schmerztherapie beschäftigt. Das heißt, daß viele Patienten mit PCA-Pumpen oder mit Naropin-DTI versorgt sind.
Nun möchte unser Chefarzt, daß die Anästhesiepflege nach und nach die Schmerzvisite übernimmt!? Das heißt, daß die diensthabende Pflegekraft (Stufe B) im Haus rundgeht und die Geräte neu bestückt, bzw. jederzeit ansprechbar sein soll für Patienten und Pflegekräfte der Stationen.

Nun meine Fragen:

1. Ist es rechtlich überhaupt einwandfrei als Pflegekraft (mit und ohne Fachweiterbildung) diese Geräte zu bestücken?

2. Überschreiten wir da nicht unsere Kompetenzen?

3. Muß ich das meinen Mitarbeitern zumuten, oder kann ich mich dagegen wehren?

4. Wie verhält sich das im Falle mit der tariflichen Einstufung des Bereitschaftsdienstes?

Im Moment fallen mir nicht mehr Fragen ein, aber es werden bestimmt noch weitere aufkommen!
Ich hoffe auf Hilfe... :lol:

Kollegialen Gruß
Eddi
 
Hallo eddi,

ich kenne mich leider zu wenig damit aus, ich habe vor langen etwas gefunden vielleicht hilft es Dir etwas weiter ....

schau mal hier:

*(Defekter) Link entfernt*

Ich möchte Dir noch eine Site empfehlen die um sich mit "Rechtrecht und Gesundheitswesen" sehr intensiv beschäftigt!

*(Defekter) Link entfernt*

LG
ute
 
Danke für die Links!

Mir stellt sich jedoch weiterhin die Frage, ob diese Tätigkeit...also Überprüfung, Überwachung und Anpassung der Schmertherapie überhaupt eine pflegerische Aufgabe ist und ob dies in dieser Form an Pflegekräfte übertragen werden darf???

Unser Chefarzt möchte dies sogar in den neuen Stellenbeschreibungen festlegen!?

LG
Eddi
 
Hi,

ich könnte mir vorstellen, wenn die Personen eine intensive Einweisung erhalten haben und dazu noch eine I/A-Ausbildung nachweisen können, dass es deligiert werden kann! :? Bin mir da aber nicht sicher? :?
Wenn der Chefarzt dann noch eine Stellenbeschreibung festlegt....mmmh...wird diese Tätigkeit wohl auf Euch übertragen!!!

Ist nur zu klären ob dafür eine neue Stelle geschaffen wird??? Das kann ich mir aber in der heutigen Zeit nicht vorstellen!!!! Also werden wir wieder zur Entlastung des ärztlichen Personals in die Röhre schauen :evil:
Das heißt mehr Arbeit, die nicht entsprechend bezahlt wird!!!! Wie immer "grusselig"!

ute
 
"Gruselig" ist das richtige Wort, zumal sich vor geraumer Zeit ein Zwischenfall ereignet hat, der mir zudenken gegeben hat!!!

Einer Kollegin wurde aufgetragen eine Medikation für eine PCA-Pumpe vorzubereiten...in diesem Fall 75mg Dipidolor ad 20ml Nacl 0,9%.
Die Kollegin hat dies auch RICHTIG getan.
Nun kam es aber, daß der Patient...Gott sei Dank noch im AWR...nach kurzer Zeit respiratorisch insuffizient wurde.
Der Grund hierfür war mangelnde Kenntniss der Anästhesistin über die Einstellung der PCA-Pumpe.
Somit hatte sie die Basalrate deutlich zu hoch gewählt!!!

Dieser Zwischenfall wurde aber auf meine Kollegin abgewälzt mit der Behauptung, die Spritze falsch befüllt zu haben!!!

Wie soll das erst werden, wenn wir die gesamte Schmerzvisite übernehmen und dort nur das Geringste falsch läuft???
 
Hi Eddy,

meine Güte, Dein Bericht läßt mir die Haare zu Berge stehen. :?
Selber arbeite ich nicht im Intensiv-Anästhesiebereich und kann Dir deswegen auch keinerlei Ratschläge oder Tips geben, ob das nun zulässig ist, die Schmerzvisite auf das Pflegepersonal abzuwälzen oder nicht.
Aber so rein vom Gefühl her, kann ich mir das nicht vorstellen, dass dies rechtens sein könnte.
Es ist, in meinen Augen, keine pflegerische Tätigkeit, die Schmerzvisite, in vollem Umfang, auf das Pflegepersonal zu übertragen.
Es geht doch schließlich um starke bis sehr starke Schmerzmedikation, wo der behandelnde Arzt für die Dosierung und das Einstellen der Schmerzpumpe, verantwortlich ist.
Soll das Pflegepersonal nun auch noch ärztliche Tätigkeiten übernehmen und für ihre Aufgaben, die sie auf das Pflegepersonal abwälzen, den Kopf hin halten, wenn was passiert?
Kannst Du dich da nicht bei einer kompetenten Stelle erkundigen, ob diese Schmerzvisite überhaupt von Ärzten an das Pflegepersonal deligiert werden darf?
Also echt, ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Doch, wie schon geschrieben, kenne ich die rechtliche Seite dieser Vorgehnsweise nicht.
Sowie Du was in Erfahrung gebracht hast, schreib uns doch bitte Bescheid, ja?
Es interessiert sicher nicht nur mich, welchen Ausgang diese Sache genommen hat.

LG

Carmen :lol:
 
Gerne...nur wer weiß, wer mir richtig helfen kann?
Will ja nicht gleich zum Anwalt rennen!!! :lol:
 
Hallo zusammen,
wenn ich mir die Schilderungen so durchlese, sollt ihr wohl eigentlich originäre ärztliche Tätigkeiten vornehmen.
Nichts gegen die eure fachlichen Qualifikationen, aber habt ihr dabei eigentlich schon mal die haftungsrechtliche Seite betrachtet??? Eigentlich soll man nichts tun, wofür man nicht ausgebildet ist, denn bekanntlich "schützt Unkenntnis nicht vor Strafe" und natürlich auch nicht vor den haftungsrechtlichen Folgen. (Durchführungsverantwortung)
Dieser Zwischenfall wurde aber auf meine Kollegin abgewälzt mit der Behauptung, die Spritze falsch befüllt zu haben!!!
Hoffentlich hat sie eine gute Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. !!!!

Eine solche Stellenbeschreibung mit der übertragung ärztlicher Tätigkeiten würde ich auf jeden Fall juristisch überprüfen lassen!
Habt ihr keinen Betriebsrat/Personalrat, der euch hier mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte??
 
Hmmm ...
also das ganze klingt doch sehr abenteuerlich.

1. Denke ich, dass eine Schmerzvisite doch ursprünglich dazu da ist, um das Ausmass der Schmerzen zu erfassen.
Dies kann sicher auch das Pflegepersonal erfassen, jedoch ist es von Zeit zu Zeit auch notwendig, die Medikation dem Schmerzzustand anzupassen - und da sollte der Arzt nicht fehlen.
2. Wenn doch offensichtlich die Basalrate zu hoch gewählt war, so ist das doch bestimmt irgendwo schriftlich fixiert.
3. Ist Dipidolor BTM-Pflichtig - somit dürfte der Nachweis ja enfach sein, dass sie die richtige Menge des Medikamentes genommen hat.

Fazit : ICh würde mich auf dieses "Spielchen" nicht einlassen, denn eine Schmerzvisite ist und bleibt ärztliche Aufgabe.
Das Wechseln der Spritze halte ich hingegen für unbedenklich, wenn man die nötige Sorgfalt walten lässt.
Verordnungen müssen aber einwandfrei sein.

Liebe Grüsse

Dirk
 
Hallo zusammen!

Ich bin keine Rechtsexpertin, möchte aber dennoch ein Argument FÜR die Schmerzvisite durch Pflegepersonal vorbringen:
Der Arzt kann doch einen Rahmen vorgeben, der nicht überschritten werden darf (dies beispielsweise bereits bei der Prämedikationsvisite):
Frau Müller, Erna
Handoperation blablabla
postoperativ Dipidolor 75mg/50ml
Einstellung bis 10ml/h.
Das wäre dann im Sinne einer Bedarfsmedikation.

Gruß,
Trine
 
Hallo Trine !

Du hast Recht, eine Bedarfsmedikation ist sicher im Rahmen (wird hier auch so gehandhabt).

Aber eine Änderung der Medikation, eine Anpassung der Dosis usw, das sollte doch in den Händen des Verordnenden bleiben. Das kann aber nur dann passieren, wenn der Arzt, den Patienten von Zeit zu Zeit auch sieht.

Liebe Grüsse

Dirk
 
Hi,
ich habe die selben Gedanken gehabt wie Dirk, nur war der schneller beim schreiben!
Ich würde die Finger davon lassen und mir mal die "Delegierbarkeit" im Krpfl.Gesetz anschauen.
Beim mir auf ITS regulieren wir zwar über Perfusor den Blutzucker und den Kalium, das ist aber keine Visite und kein Anordnen von Med´s!

Vielleicht darf dann die Pflegekraft noch den Arzt (der sich gerade auf dem Sofa ausruht) fragen, was sie machen soll/darf !!??
Sie ist dann ein quaifizierter ausgebildeter Laufbursche, super!!!

Es wird halt überall versucht!! :(

Grüße Tobias
 
Hallo liebe Forummitglieder,

ich finde die postoperative Schmerztherapie als ein sehr interressantes Thema und schildere mal kurz, wie das Ganze bei uns läuft:

Alle Endoprothesen-Patienten bekommen eine elektrische PCA-Pumpe für den OP-Tag einschließlich der ersten Nacht.
Begonnen wird diese Therapie sofort postoperativ im AWR durch das Anä-Pflegepersonal ( nur mit speziellem Anordnungsbogen - mit Patientendaten, OP, Medikamentenkonzentration, Bolusgröße, Sperrzeit usw ). Sollten diese Dosierungen nicht ausreichen, können wir nach Rücksprache zusätzliche Medis injezieren ( die Einstellungen der Pumpe werden aber niemals verändert, um versehentliche Verstellungen zu vermeiden ).
Am nächsten Morgen erhalten alle Patienten mit Knie-Endoprothesen für 72 Std eine mobile PCA-Pumpe ( hat eine feste Einstellung, die nicht veränderbar ist ).
Auch diese Therapie wird durch das Anä-Pflegepersonal begonnen und betreut ( wieder schriftlich mit allen notwendigen Angaben ).
Der für den AWR-Dienst eingeteilte Anä-MA führt vor der Übernahme des AWR eine Pflegevisite durch ( Dokumentation erfolgt auf einem Visitenprotokoll - Zustand Pat, Pumpe, Viggo, Füllungszustand, Probleme usw ).
Da diese Visite am frühen Morgen geschieht, ist anschließend immer ein zuständiger Anästhesist für uns greifbar. Dieser geht dann bei Bedarf nochmals und überprüft das Ganze - auch mit anschließender schriftlichen Dokumentation.
Am Nachmittag kontrollieren wir nochmals kurz den Füllungsstand, um ein Nachfüllen oder sonstiges im Dienst zu vermeiden.
Bei unvorhergesehenen Problemen im Dienst rufen wir nach Rücksprache mit unserer Chefärztin einfach den diensthabenden Anästhesisten dazu.

Uns geht es ganz gut mit dieser zusätzlichen Aúfgabe. Wir sehen es mehr als eine Herausforderung an die Anästhesie-Pflegekraft. Wir haben mehr Kontakt zu unseren Patienten, was sich deutlich auszeichnet.

Bei der abschließenden Visite am Tag nach Therapieende werden die Patienten aufgefordert, der erlebten Schmerztherapie einfach eine "Schulnote" zwischen 1 und 6 zu geben - schlechter als 3 ( selten ) habe ich noch nicht erlebt, meißtens 1 oder 2.

Außerdem finde ich, das wir uns sehr gut schriftlich absichern und sehe keine Patientengefährdung bei unserem System

Genug geschrieben - sonst langweilige ich euch noch
Gruß
lupo
 
Hallo Eddi,

eines habe ich noch vergessen.
Einmal im Jahr kann euer Dienstgeber die Bereitschaftsdienststufe kündigen bzw ändern.
Um den Mehraufwand an Zeit nachweisen zu können, führt doch einfach schriftliche Nachweise. Das ist zuerst lästig, aber man gewöhnt sich daran!

Kommt es dann nachweislich zu einem größeren Arbeitaufwand, würde ich einfach für mich und meine MA Stufe C beantragen.

Schönen Abend noch
lupo
 
"Man wächst mit seinen Aufgaben!!!"
Nur ist es nicht so, daß wir schon genügend andere Dinge zu bewältigen haben?
Gerade in der Intensivmedizin und Anästhesie wird die Trennung zwischen "ärztlicher" Tätigkeit und "pflegerischer" Tätigkeit sehr großzügig vollzogen!
Nur...ist das auch richtig so???
Was ist im Fall der Fälle???
Wer muß dafür gerade stehen???
 
Hallo @all,

der Dienstgeber kann solche Aufgaben deligieren, wenn das Pflegepersonal entsprechend geschult ist. Denkt bitte daran das Fachpflegekräfte auch Narkosen mit Einstufung ASA I-II durchführen dürfen, oder zum Beispiel das Anhängen von Blutkonserven deligierbar ist.

bis denne
Frank
 
Also...das Fachkräfte völlig selbständig Narkosen durchführen dürfen ist mir jetzt ehrlich gesagt neu!!! 8O
Das Führen und Überwachen einer laufenden Narkose in Abwesenheit des Anästhesisten, wenn dieser in "Rufnähe" ist, sollte selbstverständlich von geschultem Personal verlangt werden können!!!

Nicht das ich es mir und meinen Kollegen nicht zutraue, aber noch sind wir nicht soweit, daß Pflegekräfte den Anästhesisten vollständig ersetzen!!!
Natürlich ist es bekannt, daß durch neue EU-Richtlinien und Gesetze dies in der Zukunft der Fall sein wird, daß für einen OP-Trakt nur ein Anästhesist zum Ein- und Ausleiten der Narkosen zur Verfügung steht und die übrige Arbeit durch entsprechend geschultes Pflegepersonal übernommen wird.
Dies Pflegepersonal wird aber auch entsprechend entlohnt und besitzt die nötigen Kompetenzen und rechtlichen Absicherungen!!! :!: :?:

Dies trifft auf die momentane Situation nunmal noch nicht zu!!!

Frage: Wo werden den Narkosen bei Patienten mit ASA I - II denn selbständig durch Pflegekräfte durchgeführt???
 
Das sollte natürlich heißen...
Wo werden denn Narkosen bei Patienten mit ASA I - II selbständig durch Pflegekräfte durchgeführt???

Mein leitender Oberarzt sagte auch gerade, daß es nach Richtlinien der DGAI nicht zulässig ist, daß selbst geschultes Pflegepersonal Narkosen selbständig beginnt und/oder beendte!
Dies ist immernoch Aufgabe des Anästhesisten!!!
 
Hallo Frank,

@Anhängen von Blutkonserven an Pflegepersonal deligierbar 8O :?:
Das kenne ich aber aus dem Transfusionsgesetz ganz anders.
Das An- und Umhängen, sowie die komplette Überwachung des Pat. von Erstagben bei BK und anderen Transfusionen mit Blut- oder Blutbestandteilen ist eine nicht deligierbare, ärztliche Aufgabe :besserwisser:
So jedenfalls haben wir das schon in der Kpfl-Schule gerlernt und bis heute noch nicht anders erlebt, als das es der Arzt macht.

Bin schon sehr erstaunt, was den Pflegekräften, besonders, was ich hier so lese im Anästhesiebereich, von den Ärzten, in die Hände und somit den Verantwortungsbereich gelegt wird. :?

Sind wir nun Krankenpflegepersonal oder sollen wir "halbe Ärzte" sein :?:


Carmen
 

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