Schichtzulagen und sonstige Extras

joker16225

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Apr 22, 2003
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Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Ich wollte mal wissen, wie viel Geld es extra gibt, z.B. für Nachtdienste, Wochenenddienste und Feiertagsdienste und sosnt noch besondere Dienste. Ich werde nach BAT bezahlt... vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Danke
 
Hallo Joker 16225,
wenn Sie bisher keine Abrechnung erhalten haben hilft folgender Auszug aus dm BAT §35 vielleicht weiter. Grundsätzlich ist aber JEDE Personalabteilung zu diesen Auskünften bereit ( und verpflichtet) z.B muss auch der BAT zur Verfügung gestellt werden. Auf den Monatsabrechnungen müssen die einzelnen Vergütungsbestandteile auch ausgewiesen werden.

§ 35 (1) Der Angestellte erhält neben seiner Vergütung (§ 26) Zeitzuschläge. Sie betragen je Stunde
a) für Überstunden in den Vergütungsgruppen
X bis V c, Kr. I bis Kr. VI
25 v.H.,
V a und V b, Kr. VII und Kr. VIII
20 v.H.,
IV b bis I, Kr. IX bis Kr. XIII
15 v.H.,
b) für Arbeit an Sonntagen
25 v.H.,
c) für Arbeit an

aa) Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag

ohne Freizeitausgleich
135 v.H.,
bei Freizeitausgleich
35 v.H.,
bb) Wochenfeiertage, die auf einen Sonntag fallen

ohne Freizeitausgleich
150 v. H.,
Bei Freizeitausgleich
50 v. H.,
d) soweit nach § 16 Abs. 2 kein Freizeitausgleich erteilt wird, für Arbeit nach
12 Uhr an dem Tage vor dem

aa) Ostersonntag, Pfingstsonntag
25 v.H.,
bb) ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahrstag
100 v.H.
der Stundenvergütung,

e) für Nachtarbeit
1,28 Euro,
f) für Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr
0,64 Euro

(2) Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.

Der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. e und f wird nicht gezahlt neben Zulagen, Zuschlägen und Entschädigungen, in denen bereits eine entsprechende Leistung enthalten ist.

Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt. Für die Zeit der innerhalb der Rufbereitschaft tatsächlich geleisteten Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit werden gegebenenfalls die Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis f gezahlt. Die Unterabsätze 1 und 2 bleiben unberührt.

Der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. e wird nicht gezahlt für Bürodienst, der sonst üblicherweise nur in den Tagesstunden geleistet wird, und für nächtliche Dienstgeschäfte, für die, ohne dass eine Unterkunft genommen worden ist, Übernachtungsgeld gezahlt wird.

(3) Die Stundenvergütung wird für jede Vergütungsgruppe im Vergütungstarifvertrag festgelegt.
Die Stundenvergütung zuzüglich des Zeitzuschlages nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. a ist die Überstundenvergütung.

(4) Die Zeitzuschläge können gegebenenfalls einschließlich der Stundenvergütung nach Absatz 3 Unterabs. 1 durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, im Bereich der VKA auch durch bezirkliche oder betriebliche Vereinbarung, pauschaliert werden.

(5) Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f gilt nicht für Angestellte der Vergütungsgruppen V b bis I, die eine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden - ggf. als Ausgleichszulage - erhalten; der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. e beträgt bei diesen Angestellten 0,38 Euro je Stunde. Für Angestellte der Vergütungsgruppen X bis Vc, die die in Satz 1 bezeichnete Zulage erhalten, gilt Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d mit der Maßgabe, dass der Zeitzuschlag jeweils 0,38 Euro je Stunde beträgt.
mit freundlichem Gruß
 
Danke Markus,

aber geht das auch auf deutsch??? Hab von dem "beamtendeutsch" KEINEN blassen Schimmer.

Danke trotzdem.
 
Hi joker16225,
tja, ein stückchen kann ich dir helfen:
Du bekommst im Monat im schnitt zwischen 25 und 50 EUR, je nach Menge der Dienste.
Einige der aus dem BAT zitierten Inhalte treffen für dich auch nicht zu, da du ja erst in Ausbildung gehst. Das konnte Markus nicht wissen.
Alles klar???