Hallo!
Ich arbeite nun schon einige Jahre im 2-Schichtsystem in einem Altenheim. Ich machen Früh- und Spätdienst. Ich bin zwar bei meiner Einstellung für 2 Schichten eingestellt wurden, aber eben nur mündlich und bei einem anderen Träger.
Nun haben wir einen neuen Tarifvertrag bekommen, doch in diesem steht nichts von Schichtsystem sondern nur „Dienst laut Dienstplan“ und das kann dann auch bedeuten das ich Nachtschicht machen muss. Nun wollte ich wissen ob ich das Recht habe mir nachtragen zu lassen das ich nur für 2 Schichten eingestellt bin oder ob es sogar die Pflicht des Arbeitgebers ist dies in einem Tarifvertrag festzuhalten.
Ich arbeite nun schon einige Jahre im 2-Schichtsystem in einem Altenheim. Ich machen Früh- und Spätdienst. Ich bin zwar bei meiner Einstellung für 2 Schichten eingestellt wurden, aber eben nur mündlich und bei einem anderen Träger.
Nun haben wir einen neuen Tarifvertrag bekommen, doch in diesem steht nichts von Schichtsystem sondern nur „Dienst laut Dienstplan“ und das kann dann auch bedeuten das ich Nachtschicht machen muss. Nun wollte ich wissen ob ich das Recht habe mir nachtragen zu lassen das ich nur für 2 Schichten eingestellt bin oder ob es sogar die Pflicht des Arbeitgebers ist dies in einem Tarifvertrag festzuhalten.