Moin Moin Eiseule!
Ich weiß das ich in die Pflicht genommen werde, wenn mir nach 15 Stunden Fehler passieren.
Aber da wird es nur eine Teilschuld geben, eben aufgrund dieser Situation das man so lange arbeitet.
Rechtlich darf man seine Mitarbeiter nicht anrufen die sich im Frei befinden, die haben nämlich ihr "rechtliches" Frei und dürfen/sollen/brauchen nicht gestört werden.
Das ist die Meinung des Personalrates, und so soll es auch rechtens sein.
Oh doch, jemand der in seinem Frei ist, darf sich weigern aus seinem Frei zur Arbeit zu kommen!!!! Es besteht keine Arbeitsverpflichtung. Sonst würde man sein Frei ja im Rufbereitschaftsdienst verbringen.
Es ist ja keine Arbeitsverweigerung da er im Frei ist und schon seine Sollarbeitszeit erfüllt hat.
Außer man ist in der Rufbereitschaft, da muß man natürlich kommen.
Man braucht auch nicht an Telefon gehen wenn die Station/PDL anruft, und, das Beste: wenn die PDL anruft und einen zum Dienst zitieren will, hat man das Recht einfach aufzulegen und braucht keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen befürchten.
Diese Worte werde ich nie vergessen, denn die standen oft genug auf den Rundschreiben des Personalrats!
Nichtsdestotrotz rufe ich trotzdem bei meinen Leutchen an und frage höflich nach, ob sie einspringen können.
Häufig ist ja auch der eine oder der andere dabei der Zeit hat und einspringt.
Nur ich habe Pech, wenn wirklich keiner kann, dann muß ich länger bleiben....
Eine richtige PDL haben wir ja auch nicht mehr, da unsere "Pflege-Berufsgruppe" in unserem Haus zu klein ist, wurden wir dem MTA-Bereich unterstellt.
Aber unsere medizin-technische-Leitung gibt sich die größte Mühe, uns zu helfen und uns zu unterstützen, aber alles kann sie leider nicht...
So, nun ende ich mal wieder, bei diesem Thema könnte ich mich "heißreden"
Einen schönen Sonntag und Gruß
Andy