Richtlinien zur mündlichen Prüfung?

coldfisch

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hi !!!!!!
ich habe da mal eine frage.
gibt es für die mündliche prüfung zur krankenschwester richtlinien,
bzw gesetzl. vorschriften wie die prüfung abzulaufen hat ???
eine gute bekannte von mir hat in ihren praktischen prüfungen alles mit
1 oder 2 gemacht, bei der mündl. prfg hat sie dann voll versagt,
und ist durchgefallen. bei der 2-ten prüfung haben sie die prüfer so unter druck gesetzt, dass sie mit 6 !!! wieder durchgerasselt ist.
wie die prüfung ablief ist jedoch unter aller kanone ---> sie bekam die fragen
und musste sofort antworten, hatte keine vorbereitungs- oder bedenkzeit !
im gegenteil, einer der prüfer hatte eine stoppuhr in der hand........
weißt du ob und wo ich richtlinien zur mündl. prüfung finden kann ????
das wäre super
mfg
michel
 
Hallo Coldfisch,

coldfisch schrieb:
gibt es für die mündliche prüfung zur krankenschwester richtlinien,
bzw gesetzl. vorschriften wie die prüfung abzulaufen hat ???
Es gibt dazu eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (klick hier) und dort im § 13 findest du etwas zu der mündlichen Prüfung.

coldfisch schrieb:
wie die prüfung ablief ist jedoch unter aller kanone ---> sie bekam die fragen und musste sofort antworten, hatte keine vorbereitungs- oder bedenkzeit !
im gegenteil, einer der prüfer hatte eine stoppuhr in der hand........
Eine Vorbereitungszeit sieht die Prüfungsverordnung nicht vor, und die Stoppuhr dienst der Einhaltung der 10 Minuten Prüfungszeit pro Prüfungsfach.

Es ist allerdings davon auszugehen, das das Verfahren bei der Prüfung allen "Prüflingen" lange vor der Prüfung bekannt ist und es somit keine besondere und nicht vorher bekannte Situation für deine Freundin darstellen kann.
 

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