A. Retardierte und unretardierte Arzneiformen
Die Retardierung von Arzneiformen führt zu einer verzögerten, gleichmäßigen Freisetzung des Wirkstoffes. Hierdurch wird eine langanhaltende Wirkung erreicht, sodass eine seltenere Einnahme des Arzneimittels ermöglicht wird. Die Retardarzneimittel enthalten daher auch eine deutlich höhere Wirkstoffmenge als vergleichbare Arzneiformen mit einer schnelleren Wirkstofffreisetzung.
Die Aufhebung der Retardierung , z.B. infolge eines Zermörserns einer Retardtablette , führt zu einer raschen Freisetzung des gesamten enthaltenen Wirkstoffes, wodurch infolge einer Überdosierung vermehrt unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten. Das Teilen, Zermörsern oder Suspendieren von Retardarzneiformen ist daher grundsätzlich problematisch und nur bei einigen wenigen Arzneimittel möglich.
Im Zweifelsfall sollte über die Krankenhausapotheke abgeklärt werden, ob ein konkretes Retardarzneimittel teilbar oder suspendierbar ist.
Die Retardierung von Arzneiformen führt zu einer verzögerten, gleichmäßigen Freisetzung des Wirkstoffes. Hierdurch wird eine langanhaltende Wirkung erreicht, sodass eine seltenere Einnahme des Arzneimittels ermöglicht wird. Die Retardarzneimittel enthalten daher auch eine deutlich höhere Wirkstoffmenge als vergleichbare Arzneiformen mit einer schnelleren Wirkstofffreisetzung.
Die Aufhebung der Retardierung , z.B. infolge eines Zermörserns einer Retardtablette , führt zu einer raschen Freisetzung des gesamten enthaltenen Wirkstoffes, wodurch infolge einer Überdosierung vermehrt unerwünschte Arzneimittelwirkungen auftreten. Das Teilen, Zermörsern oder Suspendieren von Retardarzneiformen ist daher grundsätzlich problematisch und nur bei einigen wenigen Arzneimittel möglich.
Im Zweifelsfall sollte über die Krankenhausapotheke abgeklärt werden, ob ein konkretes Retardarzneimittel teilbar oder suspendierbar ist.