Rechtsgrundlage?

mickey

Newbie
Registriert
17.02.2005
Beiträge
1
Hallo, meine Freundin ist als Arzthelferin jahrelang Dauernachtwache im Altenheim gewesen. Nun soll sie in den Tagdienst gesetzt werden, da sie ja nicht examiniert ist und das Haus mittlerweile 128 potentielle Betten hat. Sie kann aufgrund Ihres pflegebedürftigen Mannes jedoch nicht tagsüber arbeiten.
Stimmt es, dass dazu unbedingt 2 Examinierte notwendig sind?
In meinem Haus ist es so, dass die PDL Bescheinigungen ausstellen kann, dass gerade diese, namentlich erwähnte KPH oder Arzthelferin Nachtdienst machen darf. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Sozusagen Übergabeverantwortung?
Es wäre toll, wenn Ihr da irgendwelche Infos hättet.
liebe Grüße, Mickey
 
Zuletzt bearbeitet:

Über uns

  • Unsere Online Community für Pflegeberufe ist eine der ältesten im deutschsprachigen Raum (D/A/CH) und wir sind stolz darauf, dass wir allen an der Pflege Interessierten seit mehr als 19 Jahren eine Plattform für unvoreingenommene, kritische Diskussionen unter Benutzern unterschiedlicher Herkunft und Ansichten anbieten können. Wir arbeiten jeden Tag mit Euch gemeinsam daran, um diesen Austausch auch weiterhin in einer hohen Qualität sicherzustellen. Mach mit!

Unterstützt uns!

  • Unser Team von www.krankenschwester.de arbeitet jeden Tag daran, dass einerseits die Qualität sichergestellt wird, um kritische und informative Diskussionen zuzulassen, andererseits die technische Basis (optimale Software, intuitive Designs) anwenderorientiert zur Verfügung gestellt wird. Das alles kostet viel Zeit und Geld, deshalb freuen wir uns über jede kleine Spende!