Rechtsgrundlage?

mickey

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17.02.2005
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Hallo, meine Freundin ist als Arzthelferin jahrelang Dauernachtwache im Altenheim gewesen. Nun soll sie in den Tagdienst gesetzt werden, da sie ja nicht examiniert ist und das Haus mittlerweile 128 potentielle Betten hat. Sie kann aufgrund Ihres pflegebedürftigen Mannes jedoch nicht tagsüber arbeiten.
Stimmt es, dass dazu unbedingt 2 Examinierte notwendig sind?
In meinem Haus ist es so, dass die PDL Bescheinigungen ausstellen kann, dass gerade diese, namentlich erwähnte KPH oder Arzthelferin Nachtdienst machen darf. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Sozusagen Übergabeverantwortung?
Es wäre toll, wenn Ihr da irgendwelche Infos hättet.
liebe Grüße, Mickey
 
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