Rechtliche Grundlage der Medikamentengabe

Uro-Pfleger

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Beruf
Krankenpfleger
Funktion
freigestellter Praxisanleiter, RbP
Kann mir einer eine verbindliche Auskunft geben, wo das Aufstellen und das Austeilen der Tagesmedikation rechtlich geregelt ist?
Bei uns am Haus gibt es zur Zeit mächtig Ärger mit der PDL, da uns von oben vorgeschrieben wird, die Medikamente erst direkt vor dem Austeilen aufzustellen. Da gibt´s gerade im Frühdienst erhebliche Zeitprobleme. Mit unserer PDL kann man da jedoch nicht vernünftig diskutieren, anstelle von Lösungsvorschlägen wird bei Zuwiederhandlungen gegen diese Anordnung gleich mit Abmahnung gedroht und auf angebliche gesetzliche Grundlagen verwiesen ohne diese genau benennen zu können.
 
Hier ist auch so eine Diskussion gewesen. Tenor: Wer verteilt, ist verantwortlich für das, was er verteilt.
 

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