Recht auf neue Berufsbezeichnung?

Zodac19

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24.06.2004
Beiträge
92
Beruf
Fachkrankenpfleger Onkologie und Palliative Care
Akt. Einsatzbereich
Onkologie
Funktion
Freigestellt
Hallo,

habe mal eine Frage: Habe im Jahr 2000 mein Examen zum Krankenpfleger gemacht. Und jetzt habe ich bei meiner zuständigen Behörde einen Antrag auf Änderung meiner Berufsbezeichnung in Gesundheits- und Krankenpfleger gestellt. Die haben mir allerdings gesagt, daß ich der erste wäre der das möchte und sie wissen selber nicht, ob sie mir die Urkunde neu ausstellen dürfen oder nicht.

Meine Frage: Habe ich ein "Recht" auf die Änderung? Meiner Meinung nach ja, außerdem wäre es ja theoretisch möglich, daß uns irgendwann später Nachteile daraus werden.

Über eine Antwort freut sich,

T-Vogue:besserwisser:
 
Hallo,

leider weiß ich die Antwort auf Deine Frage nicht, aber ich denke, dass Du die Berufsbezeichnung nicht ändern kannst. Die neuen Azubis werden ja auch nach einer neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet, haben in einigen Fächern ja etwas mehr Stunden, in denen ja auch inhaltlich etwas dazugegeben wurde.
Das sind ja Dinge, die Du in der Ausbildung nicht hattest. Deswegen denke ich, dass Du bei Deiner "alten" Berufsbezeichnung bleiben musst.

LG *Aries*
 
T-Vogue,
Ich glaube nicht,daß uns,die wir noch Krankenschwestern/-pfleger wurden,Nachteile entstehen,wenn wir unsere Berufsbezeichnungen nicht ändern.
Warum auch ändern?Unsere Ausbildung erfolgte noch nach der alten Fassung des Krankenpflegegesetzes,wir wurden Krankenschwestern/-pfleger.
Erst seit der Novellierung des Gesetzes nennt sich die Berufsbezeichnung doch jetzt auch anders.
Ob Du einen Anspruch darauf hast,eine Änderung durchzusetzen,weiß ich auch nicht.
Ich für meinen Fall werde nicht darauf pochen.

Greetings,Rasmus
 
Hallo, ich habe bei meinem zuständigen Regierungspräsidium nachgefragt, ob ich eine neue Urkunde mit neuer Berufsbezeichnung beantragen kann. Dies habe ich als Antwort erhalten. Zitat:


Sehr geehrter Herr ...,
zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen die Führung der neuen Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger" auf Grund Ihrer Erlaubnisurkunde kraft Gesetzes erlaubt ist.

Die Ausstellung einer neuen Urkunde ist deshalb nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen



.....
 
und wo ist jetzt das Problem .... ist doch alles gut? Meinst Du etwa es interessiert einen Personalmenschen ob da Gesundheits- oder Krankenpfleger drauf steht? Wichtig ist doch, Du darfst Dich Gesundheitspfleger nennen ... der Rest ist Papiersache und Papier ist geduldig!

Gruß

NoWie67 :freakjoint:
 

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