Psychiatrische ambulante Pflege

panki

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23.10.2006
Beiträge
172
Beruf
Studentin Berufspädagogik und Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Kinderklinik und Krankenpflegeschule
Funktion
Mentorin Manchester Triage System
Hallo liebe Kollegen,
Konnte trotz Suche kein passendes Thema zu meiner Frage finden. Vielleicht kann mich der Moderator an ein eventuell passendes Thema "ranhängen".

Folgendes:
Da ich selbst in der ambulanten Kinderkrankenpflege arbeite, ist die psychiatrische ambulante Pflege für mich als Kinderkrankenschwester "Neuland".
Wir haben aber das Problem, dass für eine Angehörige die Diagnose "Demenz" vom Neurologen/Psychiater gestellt wurde. In Folge dessen wurden Medikamente verordnet, die eben auch konsequent eingenommen werden müssen. Desweiteren wird durch Berufstätigkeit der Kinder eine Unterstützung gebraucht. Einige alltägliche Dinge sind allerdings gut von der Patientin allein zu verrichten. Ein psychiatrischer/gerontopsychiatrischer Pflegedienst wird über kurz oder lang gesucht.
Meine Frage: Gibt es Vorbedingungen, um die Hilfe eines solchen Dienstes in Anspruch zu nehmen? Was wird für eine Pflegestufe im psychiatrischen Bereich benötigt? Was kann dieser Pflegedienst leisten?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Danke!
panki
 
Hallo Panki,

hast es schon richtig gemacht. Es gibt noch kein passendes Thema, wo man dich hätte dranhängen können.

Leider kann ich dir dazu auch noch nicht viel berichten. Werde mich aber bei meinen Kollegen schlau machen, die öfters damit zu tun haben. Ich weiß, daß ambulante psychiatrische Pflege von den Stationen beantragt wird. Nur habe ich leider wenig Information zu den Kriterien. Also bitte ein wenig Geduld. Aber vielleicht gibt es hier noch Kollegen, die sich damit besser auskennen.

Liebe Grüße Brady
 
Hallo Panki,

die psychiatrische ambulante Pflege darf nur durch einen Psychiater verordnet werden, das dieses eine Leistung der Krankenkasse ist. Für die genauere Verordnungsfähigkeit und und die Leistungsbeschreibung schaue mal bei BAP - offizielle Homepage vorbei. Dort findest du die neusten Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Pflege nach SGB V.

Für die Hilfestellung beim alltäglichen Bedarf, wie Körperpflege, ist eine Pflegestufe notwendig. Bei der Einstufung ist es notwendig das man dem Gutachter den Bedarf so darstellt, das man bei allen Tätigkeiten in der Körperpflege eine Anleitung und Beaufsichtigung hat.

Aber du könntest auch mal einen Beratungstermin machen, bei einem von den Krankenkassen zugelassen Fachpflegedienst für psychiatrische Pflege.

Ich hoffe das ich dir ein wenig geholfen habe.

Holborn
 
@holborn:
Tausendmal Danke schön. Damit ist uns wirklich sehr geholfen. Hilfreiche, gute Informationen. Schön so nette "Kollegen" zu haben.
Danke!

@brady:
Dir auch vielen Dank. Wie man sieht, hat es ja sehr schnell geklappt mit einer hilfreichen Antwort.

Liebe Grüße von panki
 

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