sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben!!6 Monate ist Standard.
Krankenpflegegesetz schrieb:§ 13 Probezeit
1Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. 2Die Probezeit beträgt bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sechs Monate.
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