Praxisgebühr / Zuzahlungen

Blümchen1985

Poweruser
Registriert
05.05.2002
Beiträge
413
Beruf
Studentin, früher Krankenschwester
Hallo Ihr!

Eine kurze Frage:
Wenn ich zum Arzt geh weil ich krank bin und mir eine AU-Bescheinigung hole, kostet das nach der neuen Gesundheitsreform was?

Danke euch!

Blümli
 
Hallo
soviel ich weiß kostet das auch nur die ganz normalen 10 Euro Quartalsbeitrag. So war es jedenfalls bei mir.
Gruß Maja
 
Krankheit erfordert Therapie

Natürlich ist bei einer ärztlichen Behandlung die "Notabgabe Schmidt" (10 €) zu leisten. Nicht bezahlt werden muss bei Früherkennungsleistungen und Vorsorge (z.B. Zahnarzt)
Gruß
L.
 
Hallo zusammen,

:wink: AU-Bescheinigung kaufen für 10 Euro ??? Toll !!!!

Bevor der niedergelassene Arzt (oder auch seine Gehilfinnen) überhaupt einen Handschlag tut, musst du erst mal 10 Euro oder die Überweisung eines anderen Arztes auf den Tisch legen !!!
Und das in jedem Kalendervierteljahr erneut !!

Bei der Inanspruchnahme des Notarztes (diensthabender Arzt) gibt es derzeit noch strittige Auffasssungen, ob man trotz Zahl-Beleg nochmal extra zahlen muss.
 
AU Bescheinigung

Hallo!
In Schleswig-Holstein muß man einmal im Quartal 10 Euro bezahlen und sollte man einen Arzt im Notdienst aufsuchen auch nur einmal im Quartal 10 Euro. Also maximal 20 Euro pro Quartal. Bis 30.06.04 mußte man pro Notfallbesuch 10 Euro bezahlen, konnte recht teuer werden.
Gruß
Axel
 
Hallo,


wusstet Ihr schon, dass auf Krankenschein auch Scheinkranke behandelt werden :wink1: ?

LG
Trisha
 
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Lehrer schrieb:
Natürlich ist bei einer ärztlichen Behandlung die "Notabgabe Schmidt" (10 €) zu leisten. Nicht bezahlt werden muss bei Früherkennungsleistungen und Vorsorge (z.B. Zahnarzt)
Gruß
L.

vorsorge zahnarzt müssen noch mal 10 euro bezahlt werden
 
Hi,
bei uns muss man den Zahnarzt erst zahlen, wenn er was tut, was nicht zu Vorsorge gehört...
 
Viki hat recht!!!


10 Euro Praxisgebühr beim Arztbesuch

Pro Quartal wird beim Arzt oder Zahnarzt eine Praxisgebühr von 10 Euro erhoben. Bei Überweisung zu einem anderen Arzt im gleichen Quartal fällt keine weitere Praxisgebühr an. Lassen Sie sich die 10 Euro immer quittieren.

Die 10 Euro pro Quartal fallen auch beim Zahnarzt an. Bei einem Besuch sowohl beim Arzt als auch beim Zahnarzt im selben Quartal werden also 20 Euro fällig.

Keine Praxisgebühren fallen bei Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen an.
Quelle: www.zuzahlung.de
Dort findet man auch alle Zuzahlungs-Regelungen für gesetzlich versicherte Personen, die aktuell gültig sind!