Praktische Prüfung abgebrochen

Apple86

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Sep 22, 2022
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Hallo,

ich hätte eine Frage für jemanden. Die schriftliche und mündliche Prüfung in der Altenpflege wurde mit der Note 2 bewertet und bestanden.

Die praktische Prüfung wurde abgebrochen und wurde somit als nicht bestanden gewertet, da der Prüfling angeblich beim Verbandswechsel am Steiß nicht steril gewesen sei. Der Abbruch erfolgte dann sofort beim Anlegen des Pflasters bzw. beim Abziehen. Handschuhe wurden getragen und auch gewechselt, desinfiziert natürlich auch. Es handelte sich um eine Puppe und keinen echten Menschen. Tag 1 zur Pflegeplanung hat alles reibungslos stattgefunden.

Grundsätzliche Frage:

Darf eine Prüfung "überhaupt" abgebrochen werden wenn eine Person nicht in Gefahr ist und es sich um eine Puppe handelt? Sollten dann nicht Punkte abgezogen werden in der Bewertung? Es geht ja auch schließlich ein Teil der Vornote in das Ergebnis mit ein. Weiterhin greift ein Abbruch doch schon das Ergebnis vorweg (Examen kann nicht mehr bestanden werden dann) und die weiteren Prüfungen werden normalerweise mit weniger Elan angegangen. Schriftliche und mündliche Prüfungen fanden zu je 3 Teilen nach der praktischen statt.

Meiner Meinung nach zählt das Gesamtergebnis und bei Fehlern sollten Punkte abgezogen werden. Und wenn, sollte die Prüfung bis zum Ende vollbracht werden dürfen. Oder liege ich da falsch.

Danke schon mal für eine Aufklärung.
 
Bei der Puppe, die ja hier einen Patienten simulieren sollen, darf man in diesem Fall keine anderen Maßstäbe anlegen als bei der Pflege an einem wirklichen Patienten. Sonst ergäbe die Simulation keinen Sinn.

Davon abgesehen wäre ein unsteriler Verbandwechsel ein klarer Hygienefehler, der in meinen Augen jedoch noch keinen Prüfungsabbruch gerechtfertigt. Punktabzug gäbe es natürlich, und u.U. wäre es dann halt keine Vier mehr und die Prüfung nicht bestanden. Soweit ich weiß, können die Vornoten keine nicht bestandene Prüfung rausreißen.

Ein Prüfungsabbruch an sich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Trockensubstanzen auflösen ). Ob sie hier vorliegen, könnte nur ein Anwalt klären. Das Verfahren dauert aber länger als der Zeitraum zur Wiederholungsprüfung.

Einsicht ins Prüfungsprotokoll beantragen, Person des Vertrauens mitnehmen, die sich mit der Materie auskennt, und danach kann man sich immer noch rechtliche Schritte überlegen.
 
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Bei der Puppe, die ja hier einen Patienten simulieren sollen, darf man in diesem Fall keine anderen Maßstäbe anlegen als bei der Pflege an einem wirklichen Patienten. Sonst ergäbe die Simulation keinen Sinn.

Davon abgesehen wäre ein unsteriler Verbandwechsel ein klarer Hygienefehler, der in meinen Augen jedoch noch keinen Prüfungsabbruch gerechtfertigt. Punktabzug gäbe es natürlich, und u.U. wäre es dann halt keine Vier mehr und die Prüfung nicht bestanden. Soweit ich weiß, können die Vornoten keine nicht bestandene Prüfung rausreißen.

Ein Prüfungsabbruch an sich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Trockensubstanzen auflösen ). Ob sie hier vorliegen, könnte nur ein Anwalt klären. Das Verfahren dauert aber länger als der Zeitraum zur Wiederholungsprüfung.

Einsicht ins Prüfungsprotokoll beantragen, Person des Vertrauens mitnehmen, die sich mit der Materie auskennt, und danach kann man sich immer noch rechtliche Schritte überlegen.
Danke. Gebe ich weiter. Mit der Simulation der Puppe stimmt. Es muss ja so echt wie möglich sein.

Bezüglich Abbruch bin ich auch der Meinung, dass dieser nicht gerechtfertigt ist. Nur die Person hat bedenken wenn Sie jetzt Einsicht verlangt usw. , dass dies bei der Nachprüfung ihr anzukreiden ist. Die Schule gehört zur eigenen Gruppe der Ausbildungsstätte und ist keine öffentliche Schule.
 
Die Einsicht ins Prüfungsprotokoll dient ja nicht dazu, den Prüfern gegen den Karren zu fahren, sondern festzustellen, welche Fehler man in ihren Augen gemacht hat. Entspricht einer korrigierten Klausur, in der man ja auch sehen kann, wo man Fehler gemacht hat. Das allein dürfte keine Probleme nach sich ziehen.

Äußerungen wie "angeblich unsteril" und "bei einer Puppe muss man es mit der Hygiene nicht so genau nehmen" dürften eher einen unangenehmen Beigeschmack haben, aber das weißt Du wahrscheinlich selbst.
 
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Die Einsicht ins Prüfungsprotokoll dient ja nicht dazu, den Prüfern gegen den Karren zu fahren, sondern festzustellen, welche Fehler man in ihren Augen gemacht hat. Entspricht einer korrigierten Klausur, in der man ja auch sehen kann, wo man Fehler gemacht hat. Das allein dürfte keine Probleme nach sich ziehen.

Äußerungen wie "angeblich unsteril" und "bei einer Puppe muss man es mit der Hygiene nicht so genau nehmen" dürften eher einen unangenehmen Beigeschmack haben, aber das weißt Du wahrscheinlich selbst.
Vielen Dank.
 

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