Praktisch durchgefallen - Absprache der Prüfer?

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Wo soll ich bloß anfangen? Eigentlich am besten damit, dass ich in der ersten praktischen Prüfung durchgefallen bin. Schon da schienen mir die angeblichen Gründe, na ja, etwas merkwürdig aber ich dachte halt (da meine Kontaktschwester mich ganz offensichtlich nicht besonders mochte) "Du hast ja noch ´ne Chance und dann läuft´s besser.". Ich muss dazu sagen, dass ich sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bereits bestanden hatte, sogar als eine der Besten. Auch meine Praxiseinsätze wurden immer sehr gut benotet (Stand ca 1,5) und Kollegen und Patienten waren stets zufrieden. Die Lehrer allerdings insofern nicht, als das es an der Schule einige Missstände gab und ich kein Mensch bin der mit seinen Überzeugungen hinter´m Berg hält.
Es kam nun also zur praktischen Nachprüfung - und jetzt kam der Hammer!
Ich hatte schon die ganze Zeit während der Prüfung ein ungutes Gefühl. Die Prüfer (übrigens nur zwei Lehrer der Schule und die Pflegedienstleitung die mit den Beiden in engem Kontakt steht also NIEMAND von der Station) standen einfach nur wortlos herum, ich fühlte mich dadurch echt verunsichert.
Schließlich erfuhr ich beim Gesundheitsamt, dass ich nicht bestanden habe. Da mir das alles sehr merkwürdig vorkam (habe keine groben Fehler begangen) stellte ich Antrag auf Einsicht in die Unterlagen. Dies wurde von seiten der Schule zunächst völlig abgelehnt, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt noch weiter verzögert. Als ich schließlich die Unterlagen in den Händen hielt war mir Einiges klar. Nicht mal die Hälfte der Aussagen stimmte, die Protokolle der einzelnen Prüfer widersprachen sich sogar. Das ging soweit, dass ich mich angeblich vom Patientenbett entfernt hätte (aus dem Zimmer) ohne dieses anzubremsen. Wäre das wahr (was es nicht ist) so frage ich mich: Wieso haben die Prüfer hier nicht eingegriffen/ abgebrochen? Von der Station konnte keiner glauben, dass ich die Prüfung "verhauen" habe, weder beim ersten noch beim zweiten Durchgang, die waren ebenso geschockt wie ich.
Ich könnte noch lange so weiterschreiben aber "lange Rede kurzer Sinn", ich habe Widerspruch eingelegt, das Ganze wurde vom Gesundheitsamt als "persönliche Animositäten" abgetan. Obwohl einer der Prüfer bereits im Vorfeld fragwürdige Bemerkungen bezüglich meiner praktischen Prüfung gemacht hatte und ähnliche Aktionen auch bereits bei anderen Schülerinnen abgezogen hat. Man hat den Widerspruch trotzdem weitergeleitet und nun harre ich der Dinge die da (hoffentlich) kommen.
Die Frage ist nun: Sollte der Widerspruch abgeschmettert werden, was kann ich weiter unternehmen um zu meinem Recht zu kommen? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder könnt weiterhelfen?
Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr genervt und würde mich freuen wenn ich euch meldet,
 
Hallo,
hast du dir einen Anwalt genommen?

Dies würde ich dir empfehlen und mit ihm das weitere Vorgehen absprechen.

Allerdings verstehe ich das Gesundheitsamt nicht, ich habe meine Urkunde von der Regierung bekommen.

Viel Glück
Narde
 
narde2003 schrieb:
Hallo,
hast du dir einen Anwalt genommen?

Dies würde ich dir empfehlen und mit ihm das weitere Vorgehen absprechen.

Allerdings verstehe ich das Gesundheitsamt nicht, ich habe meine Urkunde von der Regierung bekommen.

Viel Glück
Narde
Ich hatte meine Urkunde, in NRW, auch vom Gesundheitsamt bekommen.
Gibt es da vielleich regionale Unterschiede?
 
Hallo zusammen,
das Gesundheitsamt ist offensichtlich die zuständige Prüfungsbehörde, weil in einigen Ländern die Bezirksregierungen wegrationalisiert wurden.
Nur diese darf Einsicht in die Prüfungsunterlagen gewähren.

Ich denke, devilindisguise hat richtig gehandelt, wenn sie Widerspruch eingelegt hat. Dieser muss natürlich auch sachlich begründet werden. Das über einen Juristen abzuwickeln, ist sinnvoll.

Wenn der Widerspruch (auch das geht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung einher) abgeschmettert wird, hast du ja ohnehin die Chance der Wiederholungsprüfung, auf die du dich sinnvollerweise bis zur Entscheidung vorbereiten solltest.

Die genannten Fakten reichen keinesfalls hier für irgendwelche Mutmaßungen aus, als einziges bleibt also, wie Narde schon sagt, das Einbeziehen eines Rechtsanwaltes.

Nachtrag: Der Personalrat hat in Prüfungsentscheidungen keinerlei Einflussnahmemöglichkeit, weil Prüfung juristisch ein verwaltungsrechtlicher Vorgang ist.
 
Hallo zusammen,
flexi schrieb:
hast du ja ohnehin die Chance der Wiederholungsprüfung,
Da hab ich leider was übersehen:
devilindisguise schrieb:
Es kam nun also zur praktischen Nachprüfung
Das heisst, es war schon deine Wiederholungsprüfung. Es gibt also keine weitere, da jede Prüfung nur einmal wiederholt werden kann.
Damit ist in der Bundesrepublik eine weitere Prüfung nur nach Absolvierung einer kompletten (neuen) Ausbildung möglich.
 
DAS habe ich ja noch nie gehört das das alles so ablaufen soll ich weiß nicht warum das so abgelaufen ist also im eigentlichen Sinne sollten doch die Schule PDL usw bemüht sein das der Schüler besteht.....Fass es nicht das ist ein Ding....wenn du jetzt alles versemmelt hättest und schlechte Noten hast oK dann kann ich das verstehen das du die verhaust....Vor allem das kein Praxisanleiter dabei war kann ich nicht verstehen.... Also ich würde auch vor das Arbeitsgericht ziehen....Leider fehlen dir die Beweise und ich weiß nicht in wie weit die Unterlagen der Prüfung dafür zählen. Nimm dir einen Anwlt der wird dir das schon sagen was geht.....UNERHÖRT IST DAS.....:angry:
 
Hallo,

und danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe auch schon darüber nachgedacht, mir einen Anwalt zu nehmen aber habe halt Angst, dass das auch nichts bringt weil so etwas halt schwierig zu beweisen ist. Wie soll ich denen beweisen, dass die Prüfer offenbar schon "wussten" dass ich durchfalle noch ehe die Prüfung begonnen hat. Wie gesagt, es gibt in den Protokollen durchaus Widersprüche aber ich stehe halt alleine da während die Prüfer sich ja offenbar einig sind. Ich befürchte dass ich im Zweifelsfalle die "Dumme" wäre. Und das würde dann bedeuten, dass ich auch noch die Anwaltskosten zahlen muss. Andererseits wäre es mir die Sache natürlich schon wert, aber...
Ich habe leider keine Ahnung wie gut oder schlecht die Chancen stehen.
Außerdem: Was würde eigentlich passieren, mal angenommen, der Widerspruch (mit oder ohne Anwalt) kommt durch. Würde mir das Examen dann automatisch zuerkannt (die mündliche und theoretische P. habe ich ja bestanden) oder müsste/ dürfte ich dann nochmal wiederholen?
Die Vorstellung, dass die Prüfer/ Schule am Bestehen des Schülers Interesse haben hatte ich auch mal. Deshalb habe ich auch vor der Nachprüfung nicht die Schule gewechselt (hätte ich mal besser!), denn ich dachte: "Gut, die wollten dir eins reindrücken. Jetzt haben sie ihren Spaß gehabt..." Weit gefehlt, wie ich jetzt weiss. Auf dieser Schule setzt man offenbar andere Prioritäten.
 
Hi!!

Oh man, das ist echt ein sch...!! Tut mir echt leid für dich dass es so gelaufen ist!
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, wirst du es sicher nicht nochmal machen können. Und das heißt dann im schlimmsten Fall 3 Jahre umsonst!!
Bist du rechtschutzversichert? Dann kostet der Anwalt nämlich nichts!

Bei meinem Examen damals war auch keiner von der Station dabei, nur die schule und die Anleiterin. das awr so damals. Wie es heute üblich ist, keine Ahnung!!
Oh man, ich hoffe es geht gut für dich aus!! Halt uns mal auf dem Laufendem ja?

LG
Simone
 
Hi Simone,

nee, leider habe ich keine Rechtsschutz- V., das heisst ich werde den ganzen "Spaß" selbst bezahlen dürfen und wenn ich Pech habe auch noch umsonst. Na ja, ich warte mal ab was der Widerspruch bringt (das kann dauern sagte man mir). Wenn es soweit ist setze ich das Ergebnis hier rein.

Lieben Gruß!
 
Hallo,
Das ist echt ne doofe Situation... Ich versteh nur nicht so ganz, warum bei deiner zweiten Prüfung keiner vom Gesundheitsamt dabei war.
Bei uns ist das nämlich Pflicht, wenn man eine Prüfung wiederholen muss, genau aus dem Grund, das sowas wie bei dir nicht passieren kann.

Trotzdem viel Glück!!!
 
sorry hab den bericht erst jetzt gelesen.
noch ein kleiner tipp zum thema rechtsschutzversicherung.

solltest du noch zu hause wohnen und deine eltern haben eine,
dann gilt die auch noch für dich.
 
hallo,

du kannst auch einfach einen gerichtskostenantrag beim gericht stellen, dies macht im normalfall der anwalt bei dem du dir rechtsbeihilfe holst, weil wenn man unter einem bestimmten satz verdienst dann musst du nur einen selbstkostenanteil bezahlen und der lag als ich meine ausbildung gemacht hab mal bei 150 Euro und alles weitere darüber hinaus zahlt der staat, und wenn du gewinnen solltest zahlt das ja der gegner im falle eines Prozesses! du kannst dir auch kostenlosen rat direkt bei dem amtsgericht/arbeitsgericht in deinem bezirk holen! die werden dir da sicher weiterhelfen.
weil am geld für einen RA soll es ja nchit scheitern oder?

lg zenobia
 
Hallo alle zusammen,

sorry dass ich eure Antworten erst so spät kommentiere. War eine Weile nicht hier unterwegs.

Also mit der Rechtskostenbeihilfe (oder wie das vor Schreck heisst :verwirrt:) kann ich leider nicht rechnen da ich mittlerweile angeblich zu viel verdiene (ich halte das für ein Gerücht :)).
Also warte ich einfach mal weiter denn eine Antwort auf meinen Widerspruch habe ich bisher nicht erhalten.
Na ja, Papier ist ja so geduldig...

Grüßle
 
Schmeiss die 3 Jahre Ausbildung nicht weg!!!
Du kannst doch zu einem Rechtsanwalt gehen und zahlst erstmal nur fuer eine Beratung, sagen wir mal 2 Stunden. In dieser Zeit legst du deinen Fall offen (alle Unterlagen mitnehmen) und du erfaehrst, welche Moeglichkeiten du hast, dich zu wehren. Lass dir gleich eine realistische Einschaetzung deiner Erfolgsaussichten geben! So weisst du erstmal, woran du bist und du kannst ueberlegen, ob du weitere Schritte mit dem Anwalt einleiten willst.

Alles Gute und bleib am Ball!

Aloha
 
Hey!
Also das ist ja echt der Hammer! Ich bin dieses Jahr auch durchgefallen und mit mir noch 9 andere......und zwar alle praktisch.....einige von uns gehen nun auch gegen an, da die Durchfallquote schon seid einigen Jahren sehr hoch ist und die Gründe oft ein Witz sind :fidee:....eine Schülerin, hat letztes Jahr auch ihr Praktisches wiederholt und ist auch ein 2tes Mal durchgefallen. Das Verfahren gegen die Schule läuft immernoch (seid fast einem Jahr).....
Ich wünsche dir ganz viel Glück und verliere nicht den Mut!!!

Grüß Püppi
 
Püppi85 schrieb:
...die Gründe oft ein Witz sind...

Was muss ich mir unter "witzigen Gründen" vorstellen? Man läßt doch niemanden aus Jux oder Langeweile durchfallen. Eine hohe Durchfallquote würde ja auch immer auf die Schule zurückfallen.

Elisabeth
 
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Hallo,

@ Püppi:
Also wenn du wirklich denkst es lag weniger an dir, dass du durchgefallen bist sondern eher am Prüfer dann rate ich dir dringend für die Nachprüfung die Schule zu wechseln (das sollte möglich sein). Hätte ich damals besser auch getan. Na ja... So oder so, drück dir die Daumen, dass es noch klappt.:troesten:

Der Anwalt sagt übrigens, die Chancen das per Gericht noch durchzubringen sind nicht so dolle. Das klappt nicht sehr oft leider weil es halt schwer beweisbar ist.
Läuft jetzt auch schon über ein Jahr bei mir, der Widerspruch.:motzen:

@ Elisabeth:
Findest du es nicht merkwürdig, dass die Leute immer ausgerechnet im Praktischen durchfallen? Beim Schriftlichen (belegbar) bzw. Mündlichen (unabhängige Personen dabei) kann man nicht so einfach manipulieren. Warum man das macht, keine Ahnung. Bei mir hatte ich das Gefühl, die hatten einfach ein Problem. Und wenn der Prüfer vor der Wiederholung dann noch so seltsame Andeutungen macht und für seine "objektiven" Bewertungen bekannt ist...

Die "witzigen Gründe" hießen in meinem Falle "die Prinzipien der Pflege nicht verstanden". Aha! So detailliert wollte ich´s gar nicht wissen... :verwirrt:
 
Ich finds nicht eigenartig. Es gibt Menschen, die reine Theoretiker sind. Habe selbst mal so jemanden kennen gelernt. Zu DDR Zeiten wurde jeder durchgezogen. Durchfallen konnte man eigentlich nicht. Die arme Kollegin hatte ihre Prüfung in der Tasche und wurde zu ihrem und dem Schutz der Pat. in die Milchküche verfrachtet und bei der ersstbesten Gelegenheit hinauskomplimentiert.

Sicher ist es für den Betroffenen nicht schön, dass will ich nicht bestreiten. Aber gehört zu unserem Beruf nicht auch die Selbstreflexion? Die Aussagen hier handeln von: so-und-soviel Prozent sind durchgefallen- nicht von: die-und-die Fehler wurden (ev. zu) hoch bewertet. Fehler machen eigenartigerweise nur die Prüfer.

Elisabeth
 
Hallo,

ich denke, dass es auch an den immer schlechter werdenden Bedingungen auf Station für die Auszubildenen liegt.

Viele müssen halt "voll funktionieren"...nehmen dem Team Arbeit ab....sind deswegen "beliebt und bekommen tolle Bewertungen"....tja, im Examen dann -wenn man unter schulischen Bedingungen korrekt arbeiten muss- kommt dann das böse Erwachen!

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass DIE - welche theoretisch gut waren und die Rolle des Schülers ernst nahmen (eben NICHT den Laufbusrchen fürs Team spielen, sondern Anleitung vehement eingefordert haben) NICHT durchs praktische gefallen sind!!!!

Wohl aber die vermeintlichen Praktiker, welche ja " ach so tolle Bewertungen" hatten.....:D
 
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