plötzlich kein Nachtzuschlag mehr

Loni

Junior-Mitglied
Registriert
01.12.2003
Beiträge
73
Ort
Freital
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
stationäre Altenpflege
Funktion
Pflegefachkraft / Hygienebeauftragte
Liebe Forum-Mitglieder!

Ich arbeite in einer, im Oktober 03 neueröffneten, privaten Kurzzeitpflege (GbR) im 3- Schichtsystem. Mit nur 10 Mitarbeitern (davon 6 Fachkräfte). Von Anfang an wurden uns ein bestimmter Stundenlohn + 100 % Sonn- und Feiertagszuschlag + 50 % Nachtzuschlag gezahlt. Anfang diesen Jahres wurde in einer Mitarbeiterversammlung darüber gesprochen, alle Zuschläge auf 20 % zu senken, da unsere KZP (mit 19 Betten) über lange Zeit nicht voll belegt war. Wir stimmten zu – hatten ja keine andere Wahl.

Vergangenen Monat dann stellte ich fest, dass für April auf einmal kein Nachtzuschlag mehr gezahlt wurde. Ich dachte, es handle sich dabei nur um ein Versehen o.ä. und wollte erst mal diesen Monat abwarten. Doch für Mai wurde in der Lohnabrechnung wieder kein Nachtzuschlag aufgeführt, nur der Sonn- und Feiertagszuschlag war noch geblieben. Bei durchschnittlich 7 Nächten im Monat, machte sich der fehlende Zuschlag schon bemerkbar im Portemonnaie.

In meinem Arbeitsvertrag wurden die Zuschläge mit keinem Wort erwähnt, sondern nur der Brutto-Lohn und wie viele Stunden pro Woche.

Nun meine Frage an euch, bevor ich mich an die Heimleitung (verantwortlich für die Lohnabrechnung) wende:

Darf mein Arbeitgeber einfach so Zuschläge weglassen, ohne davor wenigstens mit den Mitarbeitern darüber zu sprechen?
Wie kann ich mich jetzt verhalten?
Könnte ich sagen, dass ich ohne Nachtzuschlag keine Nächte mehr mache? Oder wäre das ein Kündigungsgrund?
Bei anderen MA verhält es sich genauso wie bei mir.

Also, wie schon gesagt, am Montag wollte ich mit der Heimleiterin darüber sprechen.

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße Loni.


PS: hoffe ich habe das Thema der richtigen Kategorie zugeordnet. Sonst könnt ihr es ja umpflanzen ;)
 
Hi Loni,
dein Problem ist von aussen nicht so richtig beurteilbar.

Loni schrieb:
In meinem Arbeitsvertrag wurden die Zuschläge mit keinem Wort erwähnt, sondern nur der Brutto-Lohn und wie viele Stunden pro Woche.
Guck bitte als erstes in deienm Arbeitsvertrag, welcher Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis angewandt wird. Dann kannst du da rein schauen, da muss auch was zum Thema Nachtzuschlag stehen.
Dann geh zu deiner Heimleitung und frag nach, warum der Zuschlag nicht gezahlt worden ist!

Loni schrieb:
Könnte ich sagen, dass ich ohne Nachtzuschlag keine Nächte mehr mache? Oder wäre das ein Kündigungsgrund?
Wenn du in deinem Arbeitsvertrag die Nachtarbeit nicht ausgeschlossen hast, ist der Arbeitgeber frei, dich dafür einzuteilen. NEIN sagen, ohne triftige Begründung, riecht dann schon nach Arbeitsverweigerung, welches wiederum einen Kündigungsgrund darstellen kann.
 
Hallo flexi!

Danke für deine schnelle Antwort.

Also:

1. auf mein Arbeitsverhältnis wird gar kein bekannter Tarifvertrag angewandt. Zumindest ist dergleichen nix erwähnt.

Nur mal einige Auszüge aus meinem Arbeitsvertrag, die für dieses Thema wichtig sind,:

"Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft gewissenhaft dem Unternehmen zu widmen. Er hat seine Arbeitszeiten immer pünktlich einzuhalten."

"B. Lohn 1. Der Stundenlohn beträgt ... Euro. 2. Die Lohnzahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Arbeitgeber angegebene Girokonto. 3. Vom Arbeitgeber gewährte Sondervergütungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Leistungszulagen gelten als freiwillige Leistungen, auch wenn sie wiederholt und ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen insofern keinen rechtlichen Anspruch auf zukünftige Zahlungen."

"C. Arbeitszeit 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Verlangen des Arbeitgebers Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten. 3. Lohnabtretungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Arbeitgebers."

"Außerhalb dieses Vertrages wurden keine weitergehenden Vereinbarungen getroffen. "

Mit dem Wort Leistungszulagen konnte ich nicht so recht was anfangen. Steht das für die Zuschläge?
Und im Vetrag ist auch nicht erwähnt, dass ich dazu verpflichtet bin, auch Nachtschichten zu machen. Unsere PDL beispielsweise macht nie Nachtschichten...

Ach, alles total verzwickt. :(

Ich würde dir meinen Arbeitsvertrag auch mal komplett schicken, damit du ihn durchlesen kannst und dir ein besseres Bild machen kannst...

Hoffe, dass du mir nun 'n bissl weiterhelfen kannst.

Liebe Grüße Loni.

PS: Hoffe auch, ich habe mit den Auszügen aus meinem Vertrag nicht gegen irgendwelche Forum-Regeln verstoßen...Wenn ja: Sorry.
 
Hallo Loni,
einen schönen Vertrag hast du da, :roll:

Habt ihr einen Betriebsrat/Mitarbeitervertretung, dann geh dort hin und frag!

@Leistungszulagen: Da kann man auch den Nachtzuschlag drunter verstehen.
@Verstoss gegen Forumsregeln: Solange du deinen AG anonymisierst...

Du solltest am Montag einfach erst mal nachfragen, vielleicht wurde es ja wirklich einfach nur vergessen. Für die stattgefundenen NW gibt es ja Nachweise. Dann frag mal deine Kolleg/innen, ob sie NW-Zuschlag bekommen haben.
Wenn dann immer noch Unklarheiten sind, solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, denn konkrete Rechtsberatung dürfen wir hier im Forum nicht betreiben.
 
Hallo flexi!

Ok, werde heute mal mit unserer HL darübersprechen. Von einigen anderen weiß ich, dass sie auch seit 2 Monaten keinen Nachtzuschlag bekommen...

Mal sehen, was dabei rauskommt. :(

Trotzdem einen schönen Tag wünscht Loni.
 
*grübel* war da nicht was mit 40 Nachtstunden in 10 (?) Wochen um den Anspruch für eine Schichtzulage zu erhalten? Oder gehts hier um Nachtdienstzuschlag pro Stunde???

Elisabeth
 
hi !

habe mit meiner chefin drüber gesprochen und alles war nur ein versehen.
*erleichtertist* bekomme für 3 monate 195 stunden zuschläge nachgezahlt *freu*

liebe grüße loni.
 
Und jetzt überleg mal Du würdest Deine Abrechnungen nicht immer genau durchsehen!?!?!

Wäre wirklich schade um soviel Kohle...
Schlimm, echt,... :x

Grüße, die Aki
 

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