Personalbedarf Chest Pain Unit

narkotikus

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Registriert
08.12.2008
Beiträge
5
Ort
NRW
Beruf
exam. Krankenpfleger, anerk. RH, Registered Nurse NL
Akt. Einsatzbereich
NW: CPU,IMC, intern. Notaufnahme
Hallo Zusammen!

Seit geraumer Zeit beschäftigen wir uns im Kollegenkreis mit dem Problem des Personalbedarfs unserer CPU. Weiß jemand, wie hoch der Stellenschlüssel pro Schicht sein soll / muss(unter Berücksichtigung der Zertifizierungsvorgaben)?

Es soll in naher Zukunft in meinerAbteilung Früh-Spät-Nacht nur noch "1" Pflegekraft im Dienst sein! Ich bin der Meinung, daß in so einem Funktionsbereich, der übrigens auch noch einige Betten IMC beherbergt, nicht alleine Dienst gemacht werden kann und darf!!

Vorab schon mal Danke für die Antworten.

Gruß

Narkotikus
 
Hallo
Was das dürfen angeht, glaube ich gibt es keine eindeutigen Vorschriften wieviel Pflegekräfte sein müssen, es gibt Empfehlungen.
Was aber sein muß ich die Sicherung der Pause. Das bedeutet wenn nur eine Pflegekrft im Dienst ist und es keinen Springer gibt der ihre Pause ablöst, so daß man während der Pause die Station verlassen kann, wird eindeutig ein Gesetz verletzt.
Alesig
 
Hallo
Was das dürfen angeht, glaube ich gibt es keine eindeutigen Vorschriften wieviel Pflegekräfte sein müssen, es gibt Empfehlungen.
Was aber sein muß ich die Sicherung der Pause. Das bedeutet wenn nur eine Pflegekrft im Dienst ist und es keinen Springer gibt der ihre Pause ablöst, so daß man während der Pause die Station verlassen kann, wird eindeutig ein Gesetz verletzt.
Alesig

Nun, wie bei so vielem in der Pflege, kann auch dort das Gesetz umgangen werden. Wir sind z.B. im Nachtdienst auch alleine,kein Springer. Sprich du musst 10 Stunden arbeiten ohne Pause. Die Zeit wird natürlich gut geschrieben, sprich es wird keine Pausenzeit abgezogen. Und das ist in der Tat rechtens. Von demher wäre ich bei solchen Aussagen vorsichtig. Denn in solchen Berufen gibt es immer irgendwelche Klauseln , womit das Gesetz legal umgangen werden kann. Leider....
 
Hallo BamBamsche
Wir hatten erst kürzlich eine Fortbildung über das Arbeitszeitgesetz. Der Anwalt hat eindeutig erklärt daß es verboten ist die Pause abzukaufen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Zeitrahmen für eine Pause vorzugeben und es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen diese auch zu nehmen. Bei einem normalen Nachtdienst von bis zu 9 Stunden mußt du eine halbe Stunde Pause haben bei über 9 Stunden 45 Minuten.
Bei Bereitschaftsdienst ist es wieder anders. Ich weiß dass es in vielen Krankenhäusern oder Altenheimen üblich ist, die Pause abzukaufen, das ist aber nicht legal.
Alesig
 
Alesig: es ist legal, da die Pausenzeit gutgeschrieben bzw verrechnet wird als Bereitschaftszeit.
Ansonsten erkläre mir bitte mal, wie man Pause machen soll, wenn man alleine ist. Ich kann schlecht die Station verlassen und die Pat. einfach sich selber überlassen.
Hierzu ein Artikel den ich ganz gut fande:
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/pflege/arbeitszeit.html
 
Hallo BamBamsche meinst Du diesen Abschnitt "Umgehung der Pausen-Vorschrift durch Umwidmung einer bestimmten Zeit als (bezahlte) Bereitschaftszeit, d.h. die Arbeitszeit wird unterbrochen und danach neu begonnen. Nachteile wie unter a. Fraglich ist auch, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist."
Laut unserem Anwalt ist dieses vorgehen nicht zulässig. Aber wo kein kein Kläger da kein Richter. Und so lange nichts passiert, weder Patient noch Pflegepersonal (die BG`S sehen das auch sehr kritisch) warum sollte ein Arbeitgeber dann seiner Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer nachkommen. Außerdem ist die Pflege ja dankbar wenn sie sich aufopfern darf.
Alesig
 
Hallo BamBamsche meinst Du diesen Abschnitt "Umgehung der Pausen-Vorschrift durch Umwidmung einer bestimmten Zeit als (bezahlte) Bereitschaftszeit, d.h. die Arbeitszeit wird unterbrochen und danach neu begonnen. Nachteile wie unter a. Fraglich ist auch, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist."
Laut unserem Anwalt ist dieses vorgehen nicht zulässig. Aber wo kein kein Kläger da kein Richter. Und so lange nichts passiert, weder Patient noch Pflegepersonal (die BG`S sehen das auch sehr kritisch) warum sollte ein Arbeitgeber dann seiner Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer nachkommen. Außerdem ist die Pflege ja dankbar wenn sie sich aufopfern darf.
Alesig


Alesig, soll nicht heissen das ich dieses vorgehen gut finde :) Aber so ist es leider in den meisten Betrieben üblich.
 

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