Patientenverfügungen

Rabenzahn

Poweruser
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Feb 15, 2002
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Kassel
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AN-Pfleger
Akt. Einsatzbereich
in Rente
Hallo,

hat sich schon einmal Jemand mit der sogenannten Patientenverfügung befasst ?
Und werden sie wirklich eingehalten ?
 
Hallo Rabenzahn


WEenn jemand eine Patientenverfügung besitzt,dann müßen sich alle daran halten.Sollte man sich darüber hinweg setzen,kann man sich strafbar machen.HAbe ich erst in einer Weiterbildung gelernt,und bei uns im ALtenheim hält sich wirklich jeder dran.Und ich denke,auch in meinem
Alter(31),sollte man sich überlegen,ob man so eine Verfügungen habe soll.
Wenn du noch weitere Fragen haben solltest,dann melde dich bei mir.

Gruß Katze31
 
Hallo!

Habe mich hier auch schon mit dem Thema befasst, weil wir es kürzlich in der Schule besprochen haben, hab dazu auch Fragen gestellt, werde sie dann hier nochmal stellen, vielleicht kann mir hier jemand eindeutigere Antworten geben als meine Lehrerin...

...Unsere Lehrerin meinte, daß Patientenverfügungen "verfallen" würden! Wenn ich also heute eine Verfügung aufsetzen würde, gilt diese in 30 Jahren nicht mehr, weil sich mein Leben dann ja geändert hat (Reifegrad, andere Werte, evtl. Familie)!

Fand ich alles sehr schwammig, denn WER will entscheiden, ob ich in 30 Jahren noch so denke? Und WO liegt da die Grenze? Ab WANN denke ich dann anders?

Auf das Argument, daß ich diese Verfügung vernichte, wenn ich anders denke hatte unsere Lehrerin wieder nur die Antwort: "Wenn anzunehmen ist, daß sich das Leben so gewandelt hat, daß dieser Mensch die Dinge heute anders sieht, als beim Aufsetzten des Schreibens, ist es als ungültig zu erklären!"

Wenn das so ist, dann brauch ich ja gar nicht erst eine schreiben, wenn sie sowieso nicht akzeptiert wird! :x :cry:
 
Hallo Alexandra,
stell deine Frage, (deinen Beitrag) bitte mal bei
www.wernerschell.de
ins Forum, dort sitzen Juristen, die die Frage sicher klar beantworten können.
Und mit der Antwort noch mal hier melden ?!?!!!!
 
Hallo Flexi!

Vielen Dank, der Beitrag steht... Bin ja mal gespannt, ob ich Antwort erhalte! Werde Euch dann selbstverständlich berichten!

Schönen Abend noch!
 
Hallo!

Habe schon Antwort erhalten von einem Dozenten für Staatsbürger- und Gesetzeskunde an der FH Köln!

Hier ein paar Auszüge; werde mich, wenn ich etwas mehr Zeit habe, noch weiter damit beschäftigen:

"Eine Patientenverfügung ist geeignet, den Patientenwillen für eine bestimmte Lebenssituation zu beschreiben; sie ist grundsätzlich verbindlich. Allerdings gilt der schriftlich festgelegte Text nur so lange, wie die Äußerungen anhaltend dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Weil sich insoweit immer wieder Zweifel ergeben können, ist eine in gewissen Abständen erfolgende Bestätigung der Patientenverfügung empfehlenswert!"

"In den "Handreichungen für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen" heißt es unter 6. Verbindlichkeit:
"Grundsätzlich gilt der in der Patientenverfügung geäußerte Wille des Patienten, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die auf eine Veränderung seines Willens schließen lassen. Da Patientenverfügungen jederzeit formlos widerruflich sind, muß vom behandelnden Arzt geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine Willensänderung vorliegen.
Um Zweifel an der Verbindlichkeit älterer Verfügungen zu beseitigen, empfiehlt es sich, diese in regelmäßigen Abständen zu bestätigen oder zu ergänzen." "
 
:roll: Hallo Alexandra und@all,

der Dozent hat genau das Richtige gesagt.
Nur kann oder wird das nicht immer eingehalten.
Ein Vorkommnis vor einiger Zeit als ich noch auf der Unfallchirurgie war.
Da war ein 72 jähriger Pat. mit Z.n. Polytrauma, Z.b. kleinzelligem Bronchial-Ca von der ITV auf unsere Stat. verlegt.
Der Pat. war derart depressiv, dass er nur noch weinte und jegliche Nahrungsaufnahme sowie adäquate Pflege verweigerte.
Am 3.Tag nach seiner stat. Aufnahme bei uns, konnte ich mir das nicht mehr mit ansehen, wie sehr der Pat. psychisch litt. Da steckt doch was dahinter, war die Frage an mich :?:
Also ging ich nach Absprache mit der damaligen Öhse zu ihm und stellte erstmal ein paar "belanglose" Fragen.
Urplötzlich brach aus ihm raus, weshalb er denn eine Patientenverfügung stets mit sich führe, wenn Diese nicht gelesen werde?
Er habe schon vor Monate vor seinem Unfall, bei Diagnosestellung Brnchial-Ca eine Patientenverfügung mit seinem RA erstellt und noch Notariell beglaubigen lassen, dass er keinerlei lebensverlängernden Maßnahmen haben möchte, auf Grund seiner Diagnose.
Diese Patientenverfügung war in seiner Brieftasche, welche in seinem Sakko platziert war.
Seine Chipkarte war da ebenfalls drin und war auch bei seiner Aufnahme in der Klinik zum Einsatz gekommen aber in der Hülle, wo die Chipkarte war, befand sich auch die Patientenverfügung. Wieso hat das Keiner gesehen, war seine verständliche Frage :?: :?: :?:
Das konnte ich ihm nicht beantworten, ging zu seinem behandelnden Arzt und brachte die Frage des Pat. an.
Der Doc schaltete sich persönlich mit der Aufnahme und der ITV kurz.
Die ITV wußte von gar nichts und die Aufnahme, welche die Chipkarte zum Einsatz brachte sagte, dass man zwar die Patientenverfügung gesehen und gelesen habe, doch der Pat. wegen seines Zustandes bei Einlieferung nicht habe befragt werden können, ob er seine Verfügung aufrecht erhalten möchte oder nicht. Und im Zweifelsfalle, würde man immer das Leben des Pat. retten wollen.

Weiß da jemand mehr darüber, Wie und Was danun relevant ist und was nicht :?: :?: :?:

Carmen
 
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.

Mehr Infos findest du unter Patientenverfügungen

Lieben Gruss
 
hallo
ich habe an zig Beispielen in der Praxis gelernt, Patientenverfügungen müssen erstmal wirklich alles bis ins Detail abdecken, Punkt für Punkt, dies und jenes möchte ich nicht, klare Aussagen, unter der Bedingung das auf keinen Fall dies und jenes, sagen wir als krasses Beispiel " auf keinen Fall eine Reanimation, wenn ich sowieso schon im Rollstuhl sitze oder ein Pflegefall bin oder sonstige Grenzen, auf keinen Fall eine PEG egal aus welchen Gründen, außerdem sollte es halbjährlich nochmal mit Datum neu unterschrieben werden, um die eigene Einstellung zu bestätigen, es gibt genügend Notärzte oder ganz eifrige Assistenzärzte, die eine Verfügung so oder so auslegen, eine sehr gute internistische Oberärztin hat mir mal gesagt, sie schreibt darein, ab 50 auf keinen Fall eine Reanimation egal mit welchen Erforlgsaussichten, bestimmt etwas übertrieben, aber viele Verfügungen können von 10 verschiedenen Menschen in 10 verschiedenen Versionen ausgelegt werden und genau das passiert, das Gesetz hat sich zwar verbessert, aber es muß in der Praxis noch packen, also genau definieren, jedes Detail.
Viele Grüsse
Bully
 
Abend.

Eine Kollegin hat mir heute erzählt, dass ein depressiver Pat., der schon seit 20 Jahren an Depression leidet, sich jetzt 3x in den Kopf und 3x in den Brustkorb geschossen hat. Ja, er lebt noch.
Dieser Pat. hat auch eine Pat.verfügung aber es wird nicht beachtet, Aussage vom Arzt: eine Depression ist keine "maligne" Krankheit. Deswegen könnte er die PV nicht beachten.

Barbara
 
Was willst Du bei dem depressiven Patienten tun? Eine Depression ist keine tödliche Erkrankung. "Von allein" stirbt dieser Patient nicht. Und aktive Sterbehilfe ist auch mit Patientenverfügung strafbar, bzw. dürftest Du einen solchen Wunsch in der Verfügung nicht beachten.

Man könnte sich darüber streiten, ob man denjenigen nach dem nächsten Suizidversuch reanimieren sollte, aber mehr wäre hier nicht möglich.
 
Hallo Claudia

Er hat es ja versucht, sich dass Leben zu nehmen mit 6 Schüssen, hat aber leider net so geklappt, und jetzt liegt er halt mit allen drum und dran im Bett und hat aber eine Patientenverfügung, dass wenn es mal soweit kommt er dies nicht will (Lebenserhaltende Maßnahmen etc.).
Der Arzt erkennt dies aber nicht an, weil der Pat. ja "nur" unter Depressionen leidet. Hoffe ich habs verständlicher geschrieben

Barbara
 
"Mit allem Drum und Dran" ist nicht wirklich verständlich. Auch erwähnst Du nicht, welche lebenserhaltenden Maßnahmen unter welchen Umständen in der Patientenverfügung abgelehnt wurden.
 
Der Fall des Peter K. ist mir bekannt. In dieser Situation sollte die Patientenverfügung natürlich greifen (Peter K. hatte keine, sonst wäre die Entscheidung möglicherweise einfacher gewesen).
 
Man muss also bei Suizid infolge therapieresistenter Depression erst ins Wachkoma fallen um dann ein Anrecht auf die Patientenverfügung ableiten zu können? Finde ich gelinde gesagt makaber.

Elisabeth
 
Nein. Peter K. war ein Wachkomapatient ohne Patientenverfügung. Infolge dessen musste erst der mutmaßliche Wille festgestellt und die richterliche Verfügung eingeholt werden - das ist bei einer Patientenverfügung nicht mehr nötig. Inzwischen auch rechtlich gesehen - Peter K. fiel ja noch in die Zeit vor der Gesetzesänderung im September 09. Die Ursache des Wachkomas hat damit nichts zu tun.

Liegt germangirls Patient tatsächlich im Wachkoma oder einem ähnlichen Zustand? Oder liegt er "nur" chirurgisch zusammengeflickt im Bett, und die einzige lebenserhaltende Maßnahme besteht in Schmerzmitteln? Allein aufgrund der Information, dass jemand mehrere Schusswunden hat, habe ich für meinen Teil noch kein schlüssiges Bild seines Gesundheitszustands. Wenn Du eine solche Ferndiagnose stellen willst - bitte.
 
hallo

ich würde auch sagen, selbst bei therapieresistenten Depressionen, in welchem Zustand entstand diese Patientenverfügung?

Man kann ja nun heutzutage Depressionen sehr gut medikamentös einstellen, wenn dieser Patient nun in einer guten Phase eine Patientenverfürgung schreibt, würde ich sie gelten lassen,

aber wenn dieser Patient gerade in ein Loch gefallen ist und dann eine Patientenverfügung schreibt, würde ich sie auch anzweifeln.

In so einem Fall würde ich mir vielleicht von meinem Doc meinen derzeitigen "guten" Zustand in der Verfügung bestätigen lassen.

Viele Grüsse
Bully