Patientenverfügungen

Kps2001

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Hallo!

Haben gestern in der Schule über Patientenverfügungen gesprochen!

Unsere Lehrerin meinte, daß diese "verfallen" würden! Wenn ich also heute eine Verfügung aufsetzen würde, gilt diese in 30 Jahren nicht mehr, weil sich mein Leben dann ja geändert hat (Reifegrad, andere Werte, evtl. Familie)!

Fand ich alles sehr schwammig, denn WER will entscheiden, ob ich in 30 Jahren noch so denke? Und WO liegt da die Grenze? Ab WANN denke ich dann anders?

Auf das Argument, daß ich diese Verfügung vernichte, wenn ich anders denke hatte unsere Lehrerin wieder nur die Antwort: "Wenn anzunehmen ist, daß sich das Leben so gewandelt hat, daß dieser Mensch die Dinge heute anders sieht, als beim Aufsetzten des Schreibens, ist es als ungültig zu erklären!"

Wenn das so ist, dann brauch ich ja gar nicht erst eine schreiben, wenn sie sowieso nicht akzeptiert wird! :x
 
Hallo Alexandra,

ich denke das ist ein sehr schwieriges Thema. Und trotzdem hat deine Lehrerin wohl recht. Wenn ich mir überlege wie sehr sich meine Einstellung zum Leben verwandelt hat in den fast 30 Jahren in denen ich nun schon auf unsrer schönen Erde weile muß ich ihr recht geben, zumindest was die Bedenken der Aktualität betrifft.

Nur bin ich der Meinung: Wenn ein Patient eine Patientenverfügung ausgearbeitet hat, und dieser keine neue gemacht hat sollte man sich auch an diese halten, egal wie alt sie ist. Schwierig wird es denke ich wenn er nicht mehr ansprechbar ist. Sich also nicht mehr äußern kann. Dann weiß man natürlich nicht ob er immernoch so denkt. Trotzdem würde ich dann das von ihm erstellte Dokument anerkennen wollen.
Denn ein Mensch der mal daran gedacht hat soetwas zu erstellen der würde es auch ändern wenn sich etwas geändert hätte ! Schließlich macht das nicht jeder ! Und kommt es wirklich so oft vor das eine Patientenverfügung so alt wird? Ich denke an soetwas denkt man erst wenn man sehr krank ist. Und dann dürfte sie ( leider ) nicht alt werden.

Deine Lehrerin antwortet Dir:

"Wenn anzunehmen ist, daß sich das Leben so gewandelt hat, daß dieser Mensch die Dinge heute anders sieht, als beim Aufsetzten des Schreibens, ist es als ungültig zu erklären!"


Mich würde dabei echt interessieren wie die rechtliche Lage aussieht ? WER nimmt denn dann an ?? Und WER entscheidet dann darüber ob die Verfügung noch gültig ist oder nicht? Immer vorausgesetzt der Patient kann selber nichts mehr dazu sagen.

Grüße
Mäuschen

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