hi bettyblue,
ich kenne die detailierten Länderregelungen nicht, erklär das dann deinem neuen Arbeitgeber.
Lass dir doch mal die rechtsquelle dafür angeben, denn ich bleibe dabei, es ist DEINE Urkunde und mir ist bisher kein Einbehaltungsrecht bekannt geworden. Und wenn die Kasse kommt, kannst du die Urkunde jederzeit im Original vorlegen.