Hi,
kann man nicht bei einem Notar oder Rechtsanwalt ein beglaubigtes Schreiben hinterlegen, ob Organspende, und wenn ja welche, oder eben keine Oragnspende
Eine Kopie des Schreibens oder das Original, Kopie dann bei einer Rechtsstelle belassen, sollte man dann z.B. in der Handtasche oder bei Herren, in der Jacken- oder Hosentasche, mitführen. Egal wohin man geht, stets dabei haben.
Selber hab ich keinen Organspendeausweis, doch eine beglaubigte Pat. Verfügung, wo drin steht, dass ich in meinem Todefall, egal wie der Tod eintritt, keine Sektion, keine Organentnahme wünsche. Ebenso keine lebensverlängernden Maßnahmen, die ich alle in der Pat. Verfügung aufzählte.
Naja, sollte ich mal, was ich nicht hoffe, einem Verbrechen zum Opfer fallen, dann wird ja sowieso obduktziert; auch bei unklarer Todesursache.
Da es so kommen wird, dass ich nicht in D unter die Erde komme und hoffentlich bei meinem Tod in einem anderen Land sein werde, kümmern mich die hiesigen Gesetze und Vorschriften eh nicht mehr.
LG
Carmen