Hallo Anke,
Zur Zugangsberechtigung zum Studium an einer Hochschule kann ich keine allgemeingültige Aussage machen, da es zu pflegerischen Studiengängen keine verbindlichen Regelungen gibt.
So haben die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen eigene Zugangsberechtigungen entworfen.
Hier ist allerdings ein Trend abzusehen.
Wenn ein Bewerber nicht die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt, entscheidet ein Fachbeirat über dessen Aufnahme. Grundvoraussetzung ist dann auf jeden Fall eine pflegerische Grundausbildung (natürlich in Bezug auf einen pflegerischen Studiengang). Je höher die Qualifikation ist, desto besser sind die Chancen, einen Studienplatz zu bekommen. Es ist also ratsam eine Weiterbildung zu machen, verpflichtend ist es nicht.
Also sollte man sich immer zuerst bei der entsprechenden Hochschule oder Fachhochschule über die jeweiligen Zugangsberechtigungen informieren.