Neues Krankenpflegegesetz und Ausbildungsverordnung

mel

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hallo liebe forianer,

ich hab da mal ´ne frage, weil bei uns in der schule gegenteileige meinungen von den lehrern kundgetan wurden:

wenn ich am 1.9. diesen jahres mit der ausbildung zur krankenschwester begonnen habe, beende ich sie dann nach der alten ausbildungsordnung oder nach der neuen?
wird meine berufsbezeichnung (so ich alles schaffe ;-)) mal krankenschwester oder diese neue bezeichnung - gesundheitspflegerin?- sein und was ändert sich gegebenenfalls noch?

danke für info´s
und liebe grüße
mel
 
Hi mel,
Das neue Gesetz tritt erst am 01.01.2004 in Kraft, folgedessen wirst du eindeutig mit den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes von 1985 (gültig für alle ausbildungen, die vor dem 01.01.2004 beginnen) ausgebildet. Es gilt also die alte ausbildungsordnung.
Du wirst am Ende der Ausbildung nach bestandener Prüfung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ als Berufsbezeichnung tragen!
(§ 23 Abs. 3 Krnakenpflegegesetz neu).
(3) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene
Ausbildung als „Krankenschwester“ oder „Krankenpfleger“,
als „Kinderkrankenschwester“ oder „Kinderkrankenpfleger“
und als „Krankenpflegehelferin“ oder „Krankenpflegehelfer“
wird nach den bisher geltenden Vorschriften
abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung in der
Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege erhält die
Antragstellerin oder der Antragsteller, wenn die Voraussetzungen
des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine
Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2. Nach Abschluss
der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe erhält die
Antragstellerin oder der Antragsteller, wenn die Voraussetzungen
des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine
Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Krankenpflegegesetzes
vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das zuletzt durch
Artikel 20 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I
S. 1467) geändert worden ist.
 

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