Neuer Berufstitel "Pflegefachmann/Pflegefachfrau": Wie erhalte ich den?

maukro_1990

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Hallo!

Ich bin examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger (seit letztem Jahr^^) und es ist ja allgemein bekannt, dass demnächst der Berufstitel GuKP durch "Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau" ersetzt wird. Viele sind diesbezüglich zweigeteilt aber ich persönlich empfinde ihn als deutliche Verbesserung, da man sich u.a klar von Krankenpflegehelfer usw. abhebt. Damit meine ich nicht das wir etwas besseres sind, aber Qualifikationen sollten klar getrennt werden.

Nun würde ich gerne von euch wissen wie die Umstellung auf den neuen Berufstitel ablaufen wird? Muss ich diesen bei der zuständigen Behörde, welche meinen "alten" Berufstitel ausgestellt hat, beantragen? Sind damit kosten verbunden?

Einige von euch haben ja bereits die Umstellung von Krankenschwester auf Gesundheits- und Krankenpflegerin mitgemacht. Vielleicht wird es ähnlich ablaufen?

Und zum Schluss: Wie findet ihr den neuen Berufstitel (unabhängig von der Tatsache das meiner Meinung nach die Qualität der Ausbildung durch die generalisierte Ausbildung leiden wird)?

Warum ich den neuen Titel gut finde? - Er ist moderner und hört sich Qualifizierter an. Aber für die Menschen werden wir einfach immer Krankenschwester und Pfleger bleiben^^.
 
Mir persönlich ist die Berufsbezeichnung relativ latte. Ich finde, wir sollten durch Kompetenz und Können überzeugen und nicht durch eine Änderung der Berufsbezeichnung....
Malu68
 
Du hast eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger gemacht.Nicht zum Pflegefachmann...also bist du folglich auch GuK. Wenn das Gesetz dann irgendwann vielleicht mal umgesetzt wird, ist damit auch eine Änderung der Ausbildung verbunden. Es geht ja nicht nur um eine Änderung der Berufsbezeichnung, weswegen ich ehrlich gesagt bezweifel dass Du so "einfach " deine Berufsbezeichnung ändern darfst.:weissnix:
 
Du hast eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger gemacht.Nicht zum Pflegefachmann...also bist du folglich auch GuK. Wenn das Gesetz dann irgendwann vielleicht mal umgesetzt wird, ist damit auch eine Änderung der Ausbildung verbunden. Es geht ja nicht nur um eine Änderung der Berufsbezeichnung, weswegen ich ehrlich gesagt bezweifel dass Du so "einfach " deine Berufsbezeichnung ändern darfst.:weissnix:

Eben, so ist es jetzt ja auch. Wer Krankenschwester oder Krankenpfleger ist bleibt das auch und wird nicht plötzlich GuK.
Wie Du schon richtig sagst, die Ausbildung hat sich geändert. Das selbe wird jetzt auch passieren. Die Ausbildung ändert sich und somit die Berufsbezeichnung. Wer nach der jetzigen Ausbildung GuK wird das auch bleiben und nicht Pflegefachfrau/-mann werden.
 
versteh ich jetzt auch nicht, dass du da so scharf drauf bist und dich unbedingt abheben willst.. man arbeitet im team und da leistet JEDER seinen wichtigen beitrag dazu bei, dass der patient gut versorgt ist. egal welche quali der einzelne hat, dass handeln zählt, nicht die Berufsbezeichnung.
 
Eben, so ist es jetzt ja auch. Wer Krankenschwester oder Krankenpfleger ist bleibt das auch und wird nicht plötzlich GuK.
Wie Du schon richtig sagst, die Ausbildung hat sich geändert. Das selbe wird jetzt auch passieren. Die Ausbildung ändert sich und somit die Berufsbezeichnung. Wer nach der jetzigen Ausbildung GuK wird das auch bleiben und nicht Pflegefachfrau/-mann werden.
Er meint wohl; entsprechend des KrPflgesetztes:
(2) Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich und Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 Nr. 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht nach diesem Gesetz.
 
Also, wie auch die anderen hier schon schrieben, denke ich nicht, dass es möglich ist, deinen erworbenen 'titel' einfach zu ändern. Wie du ja richtig erkannt hast, erhält man diesen in Verbindung mit der generalisierten Ausbildung. Das heißt ein Pflegefachmann kennt sich nach seiner Ausbildung im besten Falle mit Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Erwachsenenpflege gleichermaßen gut aus. Da du ja aber die alte Ausbildung gemacht hast ist das ja bei dir überhaupt nicht der Fall.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Bürokauffrau heute auch eine Kauffrau für Büromanagement ist. Kann man sich aber auch nicht eben mal ändern lassen, da es nun mal zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung anders hieß. Und in diesem Falle haben sich noch nicht mal die Inhalte der Ausbildung verändert !
 
Eben, so ist es jetzt ja auch. Wer Krankenschwester oder Krankenpfleger ist bleibt das auch und wird nicht plötzlich GuK.
Wie Du schon richtig sagst, die Ausbildung hat sich geändert. Das selbe wird jetzt auch passieren. Die Ausbildung ändert sich und somit die Berufsbezeichnung. Wer nach der jetzigen Ausbildung GuK wird das auch bleiben und nicht Pflegefachfrau/-mann werden.

Das versteh ich jetzt nicht. Wenn ich bisher Krankenschwester war, die Stelle wechsel, neu anfange, ein neues Namensschild bekomme, dann steht da GuK drauf. Es geht doch nur um die allgemeine Berufsbezeichhnung. Nicht um das was der Inhalt der Ausbildung ist.
 
Nein,es geht eben nicht nur um die Berufsbezeichnung.In der Ausbildung zur Krankenschwester wurde eben nicht das Gleiche gelehrt wie in der GuK-Ausbildung.Ebenso verhält es sich wenn die generalistische Ausbildung kommt:dann wird nicht nur die Berufsbezeichnung reformiert sondern auch der Inhalt der Ausbildung.
Du hast die Urkunde mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester!? Dann darfst Du dich auch nur Krankenschwester nennen.Nicht Gesundheits-und Krankenpflegerin.Es sei denn Du hast die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung GuK :wink:
 
also ich habe die erlaubnis zur führung beider berufsbezeichnungen (GKP) und pflegefachmann (SRK) und darf mich sogar fachkrankenpfleger schimpfen. aber hey, is dass so wichtig?? mir ist es ziemlich bums was auf meinem schild steht, ich muss mich damit nicht profilieren. ich weiß was ich kann und wo die grenzen sind. darauf kommt es doch an oder nicht?? titel, namen usw. dass ist doch völlig unwichtig.
 
Letztendlich:Ja!
Aber einigen anscheinend wichtig genug um es ändern zu wollen:p
 
Ausbildungsinhalte unterscheiden sich...deshalb die unterschiedlichen Bezeichnungen/Titel?
Wer Krankenschwester gelernt hat, bleibt Krankenschwester?

Seltsam...warum lese ich denn hier im Forum immer wieder, dass, wer die antiquierte Bezeichnung „KS“ benutzt, kein ernst zu nehmender Diskussionspartner sei?
Wie denn nun?

VG lusche, der rille ist was auf dem Schildchen steht
 
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Die Berufsbezeichnung KS gibts einfach nicht mehr, sie wurde allgemein zu GuK geändert. Das ist mit der bevorstehenden Veränderung aber nicht vergleichbar. Deshalb denke ich auch nicht, dass ein/e GuK ohne Anpassungskurse zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden kann.
 
Die Berufsbezeichnung KS gibts einfach nicht mehr, sie wurde allgemein zu GuK geändert.

Falsch. Es existieren beide Berufsbezeichnungen parallel. Die alten Berufsbezeichnungen dürfen nur diejenigen weiterführen, die vor 2004 ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Sie haben jedoch nach dem Krankenpflegegesetz gleichzeitig die Erlaubnis, die neue Berufsbezeichnung zu führen:

§ 1 Führen der Berufsbezeichnungen
(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
1.
"Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
2.
"Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger"
führen will, bedarf der Erlaubnis.

§ 23 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis als "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" oder als "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger" oder eine einer solchen Erlaubnis durch das Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), gleichgestellte staatliche Anerkennung als "Krankenschwester" oder "Krankenpfleger" oder "Kinderkrankenschwester" oder "Kinderkrankenpfleger" nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gilt als Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2.



Wir werden also auf den entsprechenden Passus im Pflegeberufegesetz warten müssen, um zu wissen, wie wir Alteingesessenen uns zukünftig nennen dürfen. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2018 oder 2019 in Kraft, wir müssen nichts überstürzen.
 
Du hast die Urkunde mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester!? Dann darfst Du dich auch nur Krankenschwester nennen.Nicht Gesundheits-und Krankenpflegerin.Es sei denn Du hast die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung GuK :wink:
Das ist schlicht falsch.
Scroll mal etwas hoch zu meinem Zitat in Beitrag 7.
 
Das ist schlicht falsch.
Scroll mal etwas hoch zu meinem Zitat in Beitrag 7.
Dein Zitat aus dem Krankenpflegegesetz bezieht sich auf nicht deutsche Pflegekräfte, die vorübergehend in Deutschland arbeiten oder nur hin und wieder mal:gruebel:
 
@ Claudia ( und alla anderen Interessierten :flowerpower:)

Auf die Frage, wie es mit dem neuen Gesetz aussehen würde.
Hier ein Auszug aus dem Kabinettsentwurf des neuen Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG



§ 59

Fortgeltung der Berufsbezeichnung, Anspruch auf Umschreibung

(1) Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung oder nach dem Altenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung, bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffen- den Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

(2) Personen, die eine Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den in Absatz 1 genannten Gesetzen besitzen, haben auf Antrag Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 Satz 1. Die Erlaubnis ist mit dem Hinweis auf die ihr zugrunde liegende Berufsqualifikation nach dem bisherigen Recht sowie dem Datum der ursprünglichen Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu versehen.

Ach ja: Ich bin immer noch Krankenpfleger (ohne Gesundheit- und..) In ein paar Jahren kann ich ja über den "Pflegefachmann" nachdenken:wink:

LG Einer
 
Dein Zitat aus dem Krankenpflegegesetz bezieht sich auf nicht deutsche Pflegekräfte, die vorübergehend in Deutschland arbeiten oder nur hin und wieder mal:gruebel:
Deine Behauptung ist - siehe mein Zitat in #16 - trotzdem falsch. KrPflG § 23.
 

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