Nett und arbeitslos?

Sodele

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08.03.2003
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Hallo Kollegen,

wie handhabt ihr die mangelhafte Vergütung für Pflegeleistungen in der ambulanten Pflege einerseits und den Anspruch der Patienten/Kunden an den gewohnten Service (Müll nebenher rausbringen, ein Schwätzchen halten, Medikamentenregelung mit Hausarzt, Besorgung von Medikamenten etc.) andererseits?
Der gewohnte Service wird ja nicht in Rechnung gestellt und damit sind die Vergütungen für die Pflegeleistungen absolut mangelhaft!

Die Patienten sind zufrieden und ich darf mir demnächst einen neuen Job suchen, weil der Pflegedienst zumachen muss, mangels Kostendeckung?

Das kann's ja wohl nicht sein.

Gruß
Sodele
 
Hallo Sodele,


ich habe keine Erfahrungen im ambulanten Bereich.

Doch finde ich es immer sehr bedauerlich, wenn ich erfahre, dass im ambulanten Bereich gespart wird und es dort wieder Einsparungen gibt. Wenn man bedenkt, welche Arbeit von den Betreuern im ambulanten Bereich geleistet wird und wieviel Geld doch gespart wird, wenn Menschen zu Hause und nicht im Krankenhaus betreut werden. Alleine was es für die Psyche des Patienten bedeutet ....... zu Hause zu sein. Einmal plaudern - einfach mal für jemanden da sein - bringt so viel .... man kann es nur leider nicht in Rechung stellen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Liebe Grüße aus Wien

Gaby
 
Hallo Sodele,
bei uns wir es mit der PDL abgesprochen ob wir dann alle 2-3 Tage eine Leistung eintragen z.B. Einkaufen oder Mobilisation. Rechtens ist das zwar auch nicht aber anders kann man ja nicht existieren und der Laden wird wirklich zu gemacht. Es wird bei uns dann aber auch mit den Pat. darüber gesprochen das wir es machen müssen und eigentlich sind alle damit einverstanden.
 
Moin,

schlaubi, was Du da beschreibst ist ein Straftatbestand, das ist keine "Grauzone" mehr, das sit Betrug.
Wenn Euch mal ein Kunde/Angehöriger/Nachbar schlecht gesonnen ist habt Ihr ein echtes Problem.

mfg.
 
Bei uns ist in Planung, ein Modul "Service-Leistungen" zu erstellen, welchem z.B. Tätigkeiten wie Besorgungen von Medikamenten in der Apotheke und andere Tätigkeiten zugeordnet werden können, die nicht über ein anderes Modul (z.B. eines der Grundpflege) abgerechnet werden können.

Die Umsetzung erfolgt, wenn eine genaue und gesetzlich richtige Definition vorliegt und Aufwand/Kosten berechnet wurden.

Ich finde diese Maßnahme sinnvoll.
 
Moin,

ich denke mit Modul meinst Du eine abrechenbare Leistung?
In HH nennt man das Leistungskomplex, mit dem LK 14 war schon immer das Einkaufen abrechenbar, jetzt neu wurde es differenziert in Lk 14 (Vorratseinkauf) und LK 14a (kleine Besorgungen bis zu 3 Teilen).
Das ist mehr als sinnvoll.
Wo ist "bei uns"?

mfg.
 
Hallo elmipfi,

ja, mit dem Modul ist eine abrechenbare Leistung gemeint.

"Bei uns" bedeutet: der ambulante Pflegedienst, in dem ich z. Zt. als Bürokraft beschäftigt bin. :wink:
 
Hallo,
also bei uns ist das auch ein Problem mit dem lieben Geld, und den Patienten samt Angehörigen. Sie wollen das so nebenbei "mal nach dem Rechten "geschaut wir - weil der PD ja eh schon da ist.
Für die Familie soll ja auch noch was übrig bleiben vom Pflegegeld.
Ich mache das nicht mehr mit, dass die Angehörigen mir vorschreiben das wir die Pat. z.B. nicht gelagert werden soll, weil das die Familie macht - nur weil sie sparen wollen. Ist die Pflegekraft dan vor Ort heißt es, wieso wird das nicht gemacht ..... das gehört ja dazu. Alle verlassen sich darauf, das der PD das dann schon so nebenbei macht, auch ohne Bezahlung - und die Fam. hat gespart.
Wir haben eingeführt, wenn wir "nur Medigabe" haben -was sich in Bayern nicht rechnet - soziale Betreuung privat abzurechnen, ansonsten machen wir es nicht. Einige Angehörige verstehen das, weil es ihnen ja darum geht das "mal nach dem Rechten "geschaut wird und nicht nur die Medigabe im Vordergrund steht.
Auch für Besorgungen vom Arzt, Apotheke usw. rechnen wir eine mtl. Pauschale ab, oder die Angehörigen kümmern sich pünktlich - ohne Aufforderung- darum.

Etwas abzurechnen was nicht gemacht wird ist echt nicht okay und ich habe schon erlebt, dass dies gemacht wurde um den Geldbeutel des Pat. zu schonen und der hat sich dann bei der Kasse beschwert. Worauf es eine Anzeige wegen Betrug gab.

Wir sollen endlich aufhören uns ausnutzen zu lassen !!!!

Außerdem finde ich es auch nicht okay gegenüber der Allgemeinheit, dass sich einige "Haushaltskosten sparen" auf Kosten der Pflegeversicherung!

Gruß Rose
 
Hallo Rose,

ich verstehe einerseits deine Verärgerung. Andererseits musst du eines bedenken: Wieviel Geld die Klienten in einen ambulanten Pflegedienst investieren, bleibt ihnen überlassen. Auch bei der Versorgung "ist der Klient König", immerhin ist die Pflege ein Dienstleistungsberuf.

Wie könnte/sollte man verfahren, wenn der Klient oder seine Angehörigen nicht will/wollen, dass die Lagerung durch den Pflegedienst durchgeführt wird?

- Der Klient/die Angehörigen muss/müssen über das Ziel der Lagerung aufgeklärt werden; die Notwendigkeit muss bewusst gemacht werden

Sollten die Angehörigen darauf bestehen, die Lagerung selbst durchzuführen, sollte - wenn keine Kenntnisse vorhanden sind - Informationsmaterial zur korrekten Durchführung ausgehändigt werden und ggf. eine Anleitung erfolgen (Dies kann - so denke ich - über die Leistung "Schulung in häuslicher Umgebung nach SGB XI" abgerechnet werden)

In der Pflegedokumentation muss aufgeführt werden, dass eine Lagerung notwendig ist (mit Begründung!) und dass ein Gespräch mit dem Klienten/den Angehörigen stattgefunden hat, in dem er/sie über das Ziel der Lagerung aufgeklärt wurden. Auch das Ergebnis des Gespräches muss aufgeführt werden.
Wenn Informationsmaterial ausgehändigt wurde, ist dies ebenfalls in der Doku zu vermerken oder seperat z.B. in einem Anlage-Protokoll, welches den Erhalt durch Unterschrift bestätigt, aufzuführen.
(So seid ihr auf der sicheren und "richtigen" Seite) :wink:


Es ist nicht richtig, Rose, an Pflege zu sparen. Doch wie das Pflegegeld eingesetzt wird, ist nicht Belang eines Pflegedienstes. Lediglich Information, Aufklärung und Anregungen können ggf. zu einer Überzeugung führen.

Prioritäten und klare Richtlinien setzen ist wichtig: Die Abrechnung bei Besorgungen z.B. beim Arzt ist völlig okay und verständlich.


Gruß, Timo