Der Dienstplan kann so geschrieben werden unter der Vorraussetzung, das der Rahmendienstplan, das ist der Plan, der vor dem Urlaubsantrag geschrieben ist, irgendein Dienst hinterlegt wurde. (ein Dienstplan hat ja mehrere Spalten, die erste Spalte ist ausschlaggebend, in der Zweiten werden dann die Änderungen "geplant", in der dritten die ungeplanten Änderungen eingetragen)In diesem Fall müsste wohl ein N hinterlegt sein.
Der Rahmendienstplan kennt entweder nur Dienst oder Frei.
Theoretisch kann also dein Nachtdienst um zwei nächte durch Urlaub verkürzt worden sein. Mehr als 7 Nächte am Stück sind innerhalb einer Kalenderwoche nicht zulässig, also muss ein Frei folgen. Auch das könnte man an deinem Dienstplanausschnit so deuten.
Richtig ist auch, dass es keinen Anspruch auf Nachtwachenfrei (was die anzahl der freien Tage angeht) gibt. Lediglich muss Zwischen Nacht und Tagesdienst ein "Ausschlaftag" liegen, da sonst eine Tagesarbeitszeitüberschreitung bzw. Ruhepausen zwischen den Diensten nicht eingehalten werden.
Gruß
Klaus