Nachtwachenfrei = Urlaub?

Trümel

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08.03.2005
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hallo

kann mir bitte jemand sagen, ob die folgende Dienstplanung rechtlich in Ordnung ist:

NNNNNNUU-UUU-F

N= Nachtdienst
U= Urlaub
- = frei
F = Frühdienst

Bitte schnelle Antwort wäre echt dringend!
Danke:(
 
Was soll daran deiner Meinung nach nicht in Ordnung sein??
Es gibt kein "Nachtwachenfrei" in den Tarifverträgen, lediglich ein Soll-Stundenzeit/Zeiteinheit, z.B. 38,5-Std.-Woche.
Es fehlen detaillierte Angaben, so das eine Stellungnahme nicht möglich ist.
Frage ggf auch bei deinem Personalrat/Betriebsrat nach!
Zusätzlich weise ich vorsorglich daraufhin, das hier im Forum eine persönliche Rechtsberatung nicht zulässig ist.
 
Also das einzige wo ich mir nicht sicher bin ob das zulässig ist ist der Urlaub nach der Nachtwache. Also damit meine ich wenn du z.B ab dem 13.3 Urlaub hast aber am 12.3 noch eine NW hast. Da kenne ich es nur so das die NW in den ersten Urlaubstag geht und damit nicht zulässig ist. Ist deine letzte NW aber am 11.3 ist das okay
 
Hallo !

Es ist nicht gestattet,soweit ich weiß daß Du an dem Tag wo Du aus der Nacht kommst, das das dann dein erster U-Tag ist! Es miuß mindestens ein Tag frei dazwischen sein. Aber frag lieber nochmal nach
Liebe Grüße
Simone
 
Hallo zusammen,
ein U ist normalerweise nur mit einer Anzahl von Stunden (ohne Anfangs- und Endzeit) hinterlegt, es könnte theoretisch also auch ein N dahinter stehen.
U charakterisiert damit nur, das der Arbeitnehmer an diesem Tag Arbeitszeit bezahlt bekommt, aber von der tatsächlichen Arbeitsleistung freigestellt ist.

Dann kommt die Frage nach den Rahmenbedingungen: welcher Tarifvertrag, wieviel-Std-Woche, welche sonstigen Dienstplanvorgaben etc.
 
Der Dienstplan kann so geschrieben werden unter der Vorraussetzung, das der Rahmendienstplan, das ist der Plan, der vor dem Urlaubsantrag geschrieben ist, irgendein Dienst hinterlegt wurde. (ein Dienstplan hat ja mehrere Spalten, die erste Spalte ist ausschlaggebend, in der Zweiten werden dann die Änderungen "geplant", in der dritten die ungeplanten Änderungen eingetragen)In diesem Fall müsste wohl ein N hinterlegt sein.
Der Rahmendienstplan kennt entweder nur Dienst oder Frei.
Theoretisch kann also dein Nachtdienst um zwei nächte durch Urlaub verkürzt worden sein. Mehr als 7 Nächte am Stück sind innerhalb einer Kalenderwoche nicht zulässig, also muss ein Frei folgen. Auch das könnte man an deinem Dienstplanausschnit so deuten.
Richtig ist auch, dass es keinen Anspruch auf Nachtwachenfrei (was die anzahl der freien Tage angeht) gibt. Lediglich muss Zwischen Nacht und Tagesdienst ein "Ausschlaftag" liegen, da sonst eine Tagesarbeitszeitüberschreitung bzw. Ruhepausen zwischen den Diensten nicht eingehalten werden.
Gruß
Klaus
 
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