Nachtdienst

dagmar

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28.02.2002
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195
Hallöle,

es herrscht Unklarheit bei uns ob Pflegepersonal ab 50 Jahren noch Nachtdienst machen muß.
Teilweise haben wir gehört, daß man ab 50 denselbigen nicht mehr machen muß. Aber wir haben es nicht schwarz auf weiß.
Kennt sich jemand aus?
Danke und Grüße
Dagmar
 
hi,

ich habe so eine Aussage auch schon mal gehört !!! Aber kann nicht sagen ob die richtig oder falsch ist ??!! Ich werde mich mal erkundigen, bin auch interessiert wie das läuft !

Habe da auch mal ein Frage, wie ist das mit dem Rufdienst oder Rufbereitschaftsdienst, können die älteren Kollegen diese Dienste ablehnen ??? Oder gibt es einen § der die Altersgrenze angibt ???

Ein Kollege der jetzt 60ig ist hat mir mal so etwas erzählt !!! Er bräuchte eigenentlich keinen RD mehr machen !!! Ob das stimmt , weiß ich nicht ??!! :?

Vielleicht weiß jemand mehr ?
 
Kann mir jemand sagen ob es ein Gesetz darüber gibt wieviele Patienten eine Pflegekraft alleine im Nachtdienst versorgen kann bzw darf. Ob die Anzahl der Patienten da unbegrenzt ist. Oder ob es auf Diagnose\Pflegeeinstufungen...ankommt.
Ich arbeite auf einer chirugischen Station mit 14 Zimmern mit jeweils 3 Betten wobei die offizielle angabe der Betten geringer ist .
Ich habe Nachts teilweise 3 Patienten die am Monitor angeschlossen sind und eine Intensive Überwachung benötigen.
Wir haben keine Intensivstation im Haus .
Wir haben jetzt in der Woche einen Springer im Haus (3 stationen hat das Haus) aber an den Wochenenden nicht.
ES kann auch manchmal vorkommen das wenn der Springer zb krank wird wir keinen Ersatz bekommen.
 
Hallo,
hat den keiner Ahnung bezüglich Nachtdienst ab 50 ???
Schade! Denn meine Kollegin packt das kaum noch!
VG
Dagmar
 
Hmmm,das weiss ich auch nicht . Kenne das höchstens das jemand der das nicht mehr packt meist aus gesundheitlichen Gründen sich ein Attest vom Arzt holen kann auf dem steht das man aus dem und dem Grund kein Nachtdienst machen kann. Von einer Altersgrenze ist mir nix bekannt.
Kann den jemand was zu meiner Frage sagen?
 
Hallo Dagmar,
meines Wissens nach gibt es kein festgeschriebenes Recht dazu.
Möglichkeiten:
1. Nachfragen, ob es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, möglicherweise auch ungeschrieben, aber gewohnheitsrechtlich umgesetzte ( beim Personalrat erfragen)
Es gibt teilweise solche betrieblichen Rewgelungen ab 50 bzw 55.
2. Aufsuchen des Personal/Betriebsarztes mit dem Begehr, wg. gesundheitlicher Probleme vom Nachtdienst freigestellt zu werden und es dann gemeinsam mit der PDL festlegen. Man muss dann möglicherweise sich auch in einen anderen Arbeitsbereich versetzen lassen.
 
Hallo Lotte,
stell ne Überlastungsanzeige an deine Pflegedienstleitung.
Näheres zu diesem Thema kannst du bei
www.wernerschell.de
im Forum finden, da ist das Thema schon öfter diskutiuert.
 

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