Nachtdienst in der Kinderkrankenschwester-Ausbildung

AnniBaby

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Wilhelmshaven
Beruf
Azubi Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegerin
Hey ihr...!

Ich habe mal eine Frage zum Nachtdienst in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung!

Und zwar würde es mich interessieren wie oft man zum Nachdienst eingeteilt wird. Habe irgendwo hier auf der Seite was von 16 mal gelesen, aber ist da gemeint 16 mal im Jahr oder 16 mal in den 3 Jahren.

Gibt es da bestimmte Pflichtstunden, die erfüllt werden müssen und wenn ja, kann es dann trotzdem sein dass man mehr machen muss.

Außerdem würd ich gern mal eure Meinungen zum Nachdienst hören. Ich fange nämlich erst im Oktober meine Ausbildung an, aber glaube eigentlich, dass mir der Nachdienst bestimmt gefallen wird, immerhin hat man ja dann vormittags mal mehr Zeit auszuschlafen oder was anderes zu machen.

Stell ich mir das vielleicht doch alles etwas zu schön vor?? Habe nämlich auch schon einige über den Nachtdienst fluchen hören :D

Schreib mir wie ihr darüber denkt!!

Ciaoi
Eure Anni
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo AnniBaby,

innerhalb der Ausbildung ist Nachtwache gesetzlich wie folgt geregelt:
APVO §1(3) Ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit sind
unter Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1
Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes mindestens
80, höchstens 120 Stunden im Rahmen des Nachtdienstes
abzuleisten.
 
In den 3 Jahren??

Hey,

thx für die Antwort....
also das bedeutet im Klartext, mindestens 80 Stunden aber höchstens 120 Stunden
in den 3 Jahren????
:boozed:

:wavey: Gruß Anni​
 
Hallo AnniBaby,

Also bei mir war das so....

Wir durften erst ab dem 2. Lehrjahr Nachtdienst machen.
Wie mussten mindestens 120 Stunden und Höchstens 160 Stunden in 3 Jahren ableisten.

Mir macht der Nachtdienst großen Spaß.Arbeite jetzt im Altenheim.Bin zwar Nachts für über 30 Bewohner alleine zuständig.Aber es ist ein ganz anderes arbeiten als im Tagdienst.

Lass dich am besten Überraschen, weil auf jeder Station ist die Arbeit unterschiedlich - bei mir war das zumindest so-

Liebe Grüße....
 
Das ist wird überall unterschiedlich sein, aber es sollte sich eigentlich(wie Vanessa schon geschrieben hat) im Bereich 120-150 Std. bewegen!(in den 3 Jahren, allerdings erst ab dem 2. Jahr)

Also auf den Nachtdienst freue ich mich auch schon! Find ich total Klasse, hab im Altenheim ein paar mal Nachtdienst gemacht udn es war echt super...ist zwar stressig, soviele Bewohner allein zu versorgen, aber es klappt recht gut-und die zeit verging wie im Flug!
 
Hallo zusammen!
Ich weiss ja nicht, ob sich das aktuell gültige Krankenpflegegesetz (siehe mein Zitat oben!!!) das so unklar ausdrückt:

Die aktuell gültige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO) sagt in §1 Absatz(3):
Ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit (Erläuterung: ganze dauert 3 Jahre, zweite Hälfte fängt nach eineinhalb Jahren an) sind
unter Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (Erläuterung: das sind Gesundheits- und KrankenpflegerInnen) mindestens 80, höchstens 120 Stunden im Rahmen des Nachtdienstes abzuleisten.
Bedeutet: Es sind je nach Dauer eines Nachtdienstes (8-10 Std.) 10 bis 15 Nächte in den letzten anderthalb Jahren der Ausbildung! Dabei handelt es sich um für alle verbindliche Vorschriften.
@vanessa:
Du beschreibst da die alte Regelung! Sie gilt nur noch für die Auszubildenden, die vor dem 01.01.2004 ihre Ausbildung begonnen haben
 

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