Nach KS-Ausbildung eine KKS-Ausbildung

pueppi

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04.11.2004
Beiträge
14
Wie lange muss man dranhängen? Was muss man zusätzlich lernen?

Greeze
 
das Krankenpflegegesetz schreibt dazu:
§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere
Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei
Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung
nach Maßgabe
der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für die Berufe in der Krankenpflege auf die
Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.
 
Hallo !

ich glaube das hängt ein bißchen davon ab in welchem haus du lernen möchtest . ich hätte das zweite jahr überspringen können auf etwas anderes hätte sich das haus nicht eingelassen ! am liebsten sehen sie es natürlich wenn du alle drei jahre mit lernst
lg jessy
 

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