Mutterschutz

Ulli

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11.06.2002
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Beim Mutterschutzgesetz würde mich interressieren, was genau für mich zutrifft. Arbeite meist 8 h allein mit Pat. Altersstufe 0-100.Ist das zulässig?ß Bin im 6 Monat Wie sieht es mit infektiösem Material aus?Gibt es nicht für den med. Bereich gezielte Vorschriften????
 
Hi Ulli !

Nach meinem Stand darfst Du nicht mehr alleine arbeiten !!! Du hast auch einen besonderen Dienst !!! Ich muss mich mal informieren !!!

Bis gleich
 
ok,

Das MuSchG enthält eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Mütter und Kind für die Zeit vor und nach der Geburt und ist wie folgt gegliedert:

Allgemeine Vorschriften, Beschäftigungsverbote, Kündigung, Leistungen,usw.
Beschäftigungsverbot:

-besteht im übrigen für schwere körperliche Arbeiten und für Arbeiten in gesundheitsgefährdender Umgebeung 8z.B. schädliche einwirkung von gefahrstoffen und Strahlen) §4 MuSchuG
-Keine Mehrarbeit (über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche) keine Arbeit in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr

Mehr habe ich noch nicht ! :? Ich hoffe, ich konnte etwas helfen ! :P
 
Hallo Ulli,
kannst du bitte deine Frage etwas päziser darstellen???
In was für einem Bereich arbeitest du (Alter 0-100????)
Gibt es besondere Gefährdungen (Strahlen,Gase, geschlossene Psychiatrie, Heben von Patienten, Pat. mit Infektionen) ??
Ute hat schon einige Antworten eingestellt. Wenn ihr einen Personalrat oder eine Frauenbeauftragte habt, frag dort nach.
Dein Arbeitgeber müsste nach deiner Meldung auch eine Beschreibung deines Arbeitsfeldes ans Gewerbeaufsichtamt gegeben haben, die tauchen häufiger in Betrieben auf und kontrollieren.
Ansonsten such mit einer Suchmaschine nach MUTTERSCHUTZGESETZ
und lies nach, da steht alles drin.