Muss Jugendauszubildendenvertretung (JAV) übernommen werden?

joker16225

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75
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo zusammen,
melde mich nun auch mal wieder nach sehr, sehr, sehr langer Zeit. ich wollte mal wissen, ob es stimmt, dass ein JAVler (Jugendauszubildendenvertretung) nach der ausbildung übernommen werden muß. Spielt es dabei eine rolle ob es ein städtisches oder privates KH ist und ob man dafür in der gewerkschaft sein muß??

vielen lieben dank,
eure JOKER
 
Soweit ich weiss, müssen sie übernommen werden. Allerdings muss das nicht heissen, dass es einen Unbefristeten Vertrag und eine 100 % Stelle geben muss.

Im Haus, in welchem ich damals gelernt habe, hat man einem JAV- Mitglied ne 50 % Stelle angeboten....er hat sie natürlich abgelehnt, da er dann nicht mehr verdient hätte als ein Auszubildender....
 
Hallo joker16225,

Übernahmeanspruch von JAV-Mitgliedern
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Der § 78 a BetrVG regelt die Übernahme auszubildender Mitglieder der aufgeführten Betriebsverfassungsorgane in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Ablauf ihrer Ausbildungszeit. Sie soll es diesen Mitgliedern der Betriebsverfassungsorgane ermöglichen, ihr Amt ohne Furcht vor Nachteilen für ihre zukünftige berufliche Entwicklung auszuüben. Darüber hinaus soll mit dieser Vorschrift die Kontinuität und Unabhängigkeit der Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und im Betriebsrat sichergestellt werden.
Quelle: http://www.jav.de/kur/jav/rechte_und_aufgaben.cfm

Meistens rekrutieren sich die gewählten JAV-Mitglieder aus gewerkschaftlich organisierten jungen MitarbeiterInnen, aber auch nicht organisierte können sich zur Wahl aufstellen lassen (siehe Wahlordnung).

und @Lillebrit: wer nur 50 % arbeitet, kriegt auch nur 50 % Geld :wink:
 
@flexi:
...*g* klar....aber wer kann davon leben.....? Mann hat dann zwar massig Freizeit....aber kein Geld, um diese "zu gestalten"....*g*

Obwohl...bei ner 100% Stelle hast Du dann Geld, aber kaum Zeit, es auszugeben.....:gruebel:

So gesehen haben es die Schüler am leichtesten...die arbeiten 100% für die Hälfte des "Examinierten-Gehaltes"....also keine Freizeit und kein Geld!!!! :king:
 


Also ich hab genug Zeit mein Geld auszugeben (100%-Stelle),...:razz1:

Manchmal hätte ich dann gern doch weniger Freizeit deshalb.:knabber:

Grüße, Aki
 
Och....da kann Dir Deine PDL bestimmt behilflich sein....*g*
Kannst ja ne 125 %- Anstellung bei gleichem Gehalt beantragen...:lol:

Fällt das denn unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers :gruebel: ....
 

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