MuSchGesetz §8, Abs. 4: Umgang mit Sonntagsfrei?

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Hallo alle zusammen,

bin gerade auf der Arbeit :-). Hier wird gerade folgendes diskutiert:

Schwangere Krankenschwester!
Wie schaut es aus mit Sonntagsarbeit? Bekommt man dafür einen zusätzlichen freien Tag (neben den üblichen freien Tagen die einem so zustehen)?

Lieber Gruss,

Claire

P.S.
Ich bin`s nicht ;-), betrifft eine Kollegin von mir *gg*
 
Hi Claire,
im Mutterschutzgesetz § 8 (1) und (4) findest du die gesetzliche Regelung dazu.
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(4) ...in Krankenpflege- und in Badeanstalten, .... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.
Dafür bieten sich eigentlich 2 Lösungen an:
Es wird für die werdende Mutter kein Sonntagsdienst mehr geplant und durchgeführt oder sie erhält in der dazugehörigen Woche einen ganzen Tag frei als Ausgleich. Die Sollarbeitsstunden(38,5 Std/Wo.) bleiben dabei unberührt.
 
Hallo Flexi,

den Absatz im Mutterschutzgesetz hatten wir Dank Deinem Link schon gesehen, waren uns aber trotz alledem nicht ganz einig wie das jetzt zu deuten ist.

Du kennst ja mich und meine manchmal etwas zu lange Leitung ;-).
Das heisst also jetzt das, arbeitet eine Schwangere Sonntags, sie für diesen Tag einen Tag Freizeitausgleich "zuzüglich" zu ihren normalen freien Tagen bekommt?

Lieber Gruss und vielen Dank nochmal,

Claire
 
hi claire,
sie bekommt kein zusätzliches Frei, die Wochenarbeitszeit wird nur umverteilt, aber nicht reduziert!!!
 
MuSchuGesetz §8,Abs.4 Bekomm ich nun frei oder nicht?

Hallo, bin Altenpflegerin und in der 17.SSW.:klatschspring:
Wir haben die 6-Tage Woche, so daß ich alle 14 Tage ein komplettes Wochenende arbeite. Nun meine Frage :
Laut MuSchuGesetz §8, Abs.4 darf ich ja an Sonn-und Feiertagen beschäftigt werden wenn mir mein Arbeitgeber in der darauf folgenden Wochen eine 24 stündige Ruhepause gewährleistet. Unsre PDL sagt er müsse mir das ermöglichen, könne es auch aber dieser Tag würde von meinen Überstunden oder Urlaubstagen abgezogen werden. Ist das so rechtens oder muß mir der Arbeitgeber diesen Tag zusätzlich geben? Gibts außer den Gesetzestexten dazu irgendwelche Urteile oder Links?:besserwisser:
Vielen, vielen Dank
 
Hallo Blubb31,
du bekommst den Tag nicht zusätzlich !!!
Er muss lediglich deinen Dienst so umverteilen, daß die 24-std. Ruhepause gewährt wird!!
 
Davon höre ich das erste Mal!!!! Natürlich muss dir dein Arbeitgeber für Sonn- und Feiertage frei geben. Wenn du z.B: am WE Frühdienst hattest, dann erhälst du Mo und Di frei ----> ohne deine Überstunden und Urlaubstage zu verbrauchen. Alles andere wäre doch total unlogisch. :wut: :wut:

Gruß Moni
 
Hallo Flexi, entschuldige aber da komm ich nicht ganz mit.

Am 11.1 2004 um 12.44Uhr hast du im gleichen Forum Claire 2 Lösungen zur gleichen Frage vorgeschlagen.
Unter anderem:"...oder sie erhält in der dazugehörigen Woche einen ganzen Tag frei als Ausgleich.
Bitte erklärs mir noch mal deutlich!?!
Ich arbeite MO-FR Spätschicht mit 6,5 Std. täglich, dann ein komplettes Wochenende mit jeweils 7,5 Std. unter anderem auch ein Tag davon geteilter Dienst, dann schließt sich sofort eine Woche Frühdienst mit wieder jeweils 6,5 Stunden an und dann SA und SO frei. Dann geht wieder alles von vorne los.:(
Nochmals vielen Dank und liebe Grüße.
 
Hallo,

also ich habe ganz normal durch gearbeitet, bis 5 tage vor der geburt :schraube: ... das einzigste was war ist das ich zum spätdienst eine halbe stunde eher kommen musste, wegen der nachtarbeit nach 20 uhr...
sonst habe ich die wochenenden ganz normal gearbeitet... wobei das alles mit der PDL abgesprochen war, und ich alles so machen wollte, solange wie es mir und dem kind gut geht... bin natürlich nicht mehr zum Rö., oder habe adipöse gebettet, aber so wie es gemacht habe wars super und ich würds wieder so machen... :emba: ich war später nur noch für die visiten und für die wasserrunde (ohne kästen schleppen versteht sich) zuständig... :)

LG Maike
 
Blubb31 schrieb:
Unsre PDL sagt er müsse mir das ermöglichen, könne es auch aber dieser Tag würde von meinen Überstunden oder Urlaubstagen abgezogen werden.
Hallo Blubb31,
ich hab die Beiträge hier mal zusammengeführt, weil sie das gleiche Thema beinhalten.
Wie du oben lesen kannst, habe ich damals nichts anderes geantwortet.
Du kannst auch im Gesetzestext-Zitat nachlesen "in jeder Woche" , du hattest nur von in "den darauffolgenden Wochen" gesprochen.
Es bleibt also sinnvoll nur über für dich:
1. Du wirst sonntags nicht mehr zum Dienst eingeplant. Deine 40-Stunden-Woche muss dann von Montag bis Samstag erfüllt werden.
2. Wenn dein Chef dich jeden 2. Sonntag zum Dienst haben möchte, muss er in der dazugehörigen Woche den Dienst so planen, das du im Anschluss an eine Nachtruhe eine 24-stündige nicht unterbrochene Ruhezeit hast.
Um nun deine 40-Stunden-Woche zu erfüllen, musst du in der Konsequenz jeden Samstag arbeiten.

Das Mutterschutzgesetz spricht hier nur von Ruhezeiten-Gewährung (Organisationsfrage), nicht von der Quasi-Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Bis hierhin muss dein Arbeitgeber alles ohne Verwendung von Überstunden und Urlaubstagen tun.
Ich empfehle dir allerdings, alle deine Ansprüche auf Überstundenausgleich und Urlaub vor Beginn deiner Mutterschutzfrist geltend zu machen, insbesondere dann, wenn du anschliessend in Elternzeit gehst.
 
Maike112 schrieb:
also ich habe ganz normal durch gearbeitet, bis 5 tage vor der geburt :schraube: ...
Dein benutztes Icon kann ich bestätigen, was sagte eigentlich dein Kind dazu??
Wenn du keinen Wert legst auf die dir und deinem Kind zustehenden Regelungen, dann ist das deine Entscheidung.
 
Hallo

Hallo,

eine Schwangere darf innerhalb zei Wochen nicht mehr als 90 Stunden zusammenbekommen.

An Feiertagen darf sie nicht arbeiten wenn sie am Sonntag arbeiten muss man ihr am Montag Frei geben.
Im Spätdienst darf sie nur bis 20 Uhr arbeiten nicht länger


Hoffe das ich helfen konnte



Gruss Katrin
 

Ähnliche Themen