Blubb31 schrieb:
Unsre PDL sagt er müsse mir das ermöglichen, könne es auch aber dieser Tag würde von meinen Überstunden oder Urlaubstagen abgezogen werden.
Hallo Blubb31,
ich hab die Beiträge hier mal zusammengeführt, weil sie das gleiche Thema beinhalten.
Wie du oben lesen kannst, habe ich damals nichts anderes geantwortet.
Du kannst auch im Gesetzestext-Zitat nachlesen "in jeder Woche" , du hattest nur von in "den darauffolgenden Wochen" gesprochen.
Es bleibt also sinnvoll nur über für dich:
1. Du wirst sonntags nicht mehr zum Dienst eingeplant. Deine 40-Stunden-Woche muss dann von Montag bis Samstag erfüllt werden.
2. Wenn dein Chef dich jeden 2. Sonntag zum Dienst haben möchte, muss er in der dazugehörigen Woche den Dienst so planen, das du im Anschluss an eine Nachtruhe eine 24-stündige nicht unterbrochene Ruhezeit hast.
Um nun deine 40-Stunden-Woche zu erfüllen, musst du in der Konsequenz jeden Samstag arbeiten.
Das Mutterschutzgesetz spricht hier nur von Ruhezeiten-Gewährung (Organisationsfrage), nicht von der Quasi-Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Bis hierhin muss dein Arbeitgeber alles ohne Verwendung von Überstunden und Urlaubstagen tun.
Ich empfehle dir allerdings, alle deine Ansprüche auf Überstundenausgleich und Urlaub vor Beginn deiner Mutterschutzfrist geltend zu machen, insbesondere dann, wenn du anschliessend in Elternzeit gehst.