moderne Wundversorgung im neuen Gesetz verankert?

msoltau

Junior-Mitglied
Registriert
07.07.2004
Beiträge
73
Alter
46
Ort
Otter
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Mentorin für Pflegeberufe, Wundmentorin
Hallo @ all,

ich arbeite in einem Krankenhaus, wo wir ein Wundmanagement aufgebaut haben, welches ich leite.
Nun hat mir heute einer von den Pharmavertretern erzählt, das im neuen Ausbildungsgesetz die moderne Wundversorgung verankert ist.:weissnix:
Ich habe überall im Netz gesucht, aber nicht gefunden.

Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen kann. :up:

Unser Schulleiter hält nämlich auch nicht so viel davon.

Gruß Maja
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hallo Maja,

weder im neuen Krankenpflegegesetz noch in der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kommt das Wort(fragment) "Wund" vor...

allerdings

steht in der Anlage 1 zur APO:













Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:​

1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten​

Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,​

– auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften,​

wie Naturwissenschaften, Anatomie, Physiologie, Gerontologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre,​

Arzneimittellehre, Hygiene und medizinische Mikrobiologie, Ernährungslehre, Sozialmedizin sowie der​

Geistes- und Sozialwissenschaften, Pflegesituationen wahrzunehmen und zu reflektieren sowie Veränderungen​

der Pflegesituationen zu erkennen und adäquat zu reagieren,​


Das sollte auch dein Schulleiter, wie der Pharmavertreter es tut, so interpretieren, das auch die Erkenntnisse des modernen Wundmanagments in die Ausbildung einzubeziehen sind.
 

msoltau

Junior-Mitglied
Registriert
07.07.2004
Beiträge
73
Alter
46
Ort
Otter
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Mentorin für Pflegeberufe, Wundmentorin
vielen Dank Flexi,
Das hilft mir schon mal weiter. Das kann ich dann mal mit unserem Schulleiter ausdiskutieren.

Gruß Maja
 

Trisha

Poweruser
Registriert
04.03.2004
Beiträge
1.431
Alter
46
Ort
Göttingen
Beruf
Krankenschwester, Pflegerische Fachexpertin für chronische Wunden
Akt. Einsatzbereich
Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Liebe Maja,

vielleicht meinte der Vertreter den Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch (§39), dass jeder Pat. das Recht hat, nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gepflegt und behandelt zu werden. Eben auch das Recht auf eine feuchte, moderne Wundversorgung hat.

LG
Trisha
 

msoltau

Junior-Mitglied
Registriert
07.07.2004
Beiträge
73
Alter
46
Ort
Otter
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Mentorin für Pflegeberufe, Wundmentorin
Ne er sagte ganz speziell die moderne Wundversorgung sei wohl mit 30 Stunden im Neuen Ausbildungsgesetz verankert.
Er konnte mir aber auch nichts schriftliches oder spezielles geben.
Gruß Maja
 

wundtussi

Senior-Mitglied
Registriert
01.11.2004
Beiträge
152
Alter
51
Ort
Reutlingen
Beruf
Krankenschwester/ Wundmanagement - Pflege mit 50%-Freistellung, geprüfte Wundberaterin nach AWM
Funktion
Wundmanagement
Es gibt im neuen Ausbildungsgesetz eine Lerneinheit "Bei der Wundbehandlung assistieren". Da gibt es das Teillernfeld 1.5.5 "Wunden professionell versorgen". Das zusammen umfasst ca. 30h. Dein Schulleiter müsste die entsprechenden Unterlagen eigentlich vorliegen haben.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Bis bald

Astrid
 

flexi

Administrator
Teammitglied
Registriert
11.02.2002
Beiträge
7.908
Ort
Großraum Hannover
Beruf
Krankenpfleger
Hallo zusammen,

ich verweise nochmal auf meinen Beitrag weiter oben.

Allenfalls findet man solche begrüssenswerten Regelungen in den diversen Curricula, die nur bedingt gesetzesähnlichen Charakter haben und von Bundesland zu Bundesland bis hin zu von Schule zu Schule unterschiedliche Inhalte haben.

Die rein gesetzlichen Texte findet ihr hier im Download-Bereich
 

Lillebrit

Bereichsmoderatorin
Teammitglied
Registriert
20.07.2004
Beiträge
4.422
Ort
Hessen
Akt. Einsatzbereich
Schule
Funktion
Lehrerin
@Wundtussi:

Hallo,

Du darfst nicht das neue Krankenpflegegesetz mit den Richtlinien oder Curricula der einzelnen Bundesländer durcheinander bringen.

Es gibt

1.) Das Krankenpflegegesetz als "verbindliche Rechtsquelle für alle" in Deutschland.

2.) Die Curricula und Richtlinien der einzelnen Bundesländer. Diese müssen natürlich die Vorgaben des Gesetzes erfüllen, können aber unterschiedlich ausgestaltet sein.

3.) Die Lehrpläne der einzelnen Schulen . Diese müssen an der jeweiligen Landesrichtlinien orientiert sein. Hier hat aber jede Schule einen gewissen Spielraum.

4.) Letztendlich der "eigentliche Unterricht". Der Dozent muss die Unterichtsreihen oder Lernfelder - welche in den Lehrplänen der Schule und den Landesrichtlinien vorgegeben sind- nun mit Inhalt füllen. Diese Inhalte müssen sich abr dann natürlich im neuen Gestz , den Landesrichtlinien, Lehrplänen der Schule und vorallem in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung widerfinden.....
LG, Lillebrit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ähnliche Threads

Über uns

  • Unsere Online Community für Pflegeberufe ist eine der ältesten im deutschsprachigen Raum (D/A/CH) und wir sind stolz darauf, dass wir allen an der Pflege Interessierten seit mehr als 19 Jahren eine Plattform für unvoreingenommene, kritische Diskussionen unter Benutzern unterschiedlicher Herkunft und Ansichten anbieten können. Wir arbeiten jeden Tag mit Euch gemeinsam daran, um diesen Austausch auch weiterhin in einer hohen Qualität sicherzustellen. Mach mit!

Unterstützt uns!

  • Unser Team von www.krankenschwester.de arbeitet jeden Tag daran, dass einerseits die Qualität sichergestellt wird, um kritische und informative Diskussionen zuzulassen, andererseits die technische Basis (optimale Software, intuitive Designs) anwenderorientiert zur Verfügung gestellt wird. Das alles kostet viel Zeit und Geld, deshalb freuen wir uns über jede kleine Spende!