Mit LG 1&2 zur Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung

Lisa0404

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Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage: Ich habe letztes Jahr meinen Schein in der Behandlungspflege gemacht, (LG 1&2), vorher 8 Jahre Pflegeerfahrung, vor 7 Jahren noch ein FSJ gemacht, nach dem Schein mein Praktikum von 3 Monaten, Anerkennung der Krankenkasse liegt meinem Arbeitgeber auch vor.

Jetzt würde ich gerne die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin machen. Wird meine Weiterbildung der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe gleichgestellt? Im ambulanten Bereich darf ich ja sogar mehr als die Krankenpflegehelfer...

Ich habe nur einen Hauptschulabschluss Klasse 10.

Vielen Dank, liebe Grüße
 
Nein. Du startest als Schüler und wirst dementsprechend angeleitet. Du läufst auch im ambulanten Bereich als Schüler und solltest nicht die Arbeiten übernehmen, sondern lernen.
 
Nein. Du startest als Schüler und wirst dementsprechend angeleitet. Du läufst auch im ambulanten Bereich als Schüler und solltest nicht die Arbeiten übernehmen, sondern lernen.

Danke für Deine Antwort. Du hast die Frage falsch verstanden...

Mir ist klar, dass ich in der Ausbildung gleich gestellt bin, egal was wer vorher in der Klasse gemacht hat.

Mir ging es um zu Zugangsvoraussetzungen. Ob der Schein Behandlungspflege LG 1&2, mit 3 Monaten Praktikum und 7 Jahre Pflegeerfahrung, für die Voraussetzungen gleich gestellt wird mit der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe-Ausbildung.
 
Nein, sie werden nicht gleichgestellt. Theoretisch ist durch eine abgeschlossene Krankenpflegehilfeausbildung eine Verkürzung (so die Schule da mitmacht) der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung möglich. Der Behandlungspflegeschein hat gar keine Relevanz.
 
Erfahrung in der Pflege kann höchstens ein Praktikum ersetzen, falls dieses für den Ausbildungsplatz vorausgesetzt wird. Ein Behandlungspflegeschein dient lediglich den Krankenkassen als Rechtfertigung. Denn wir haben in Deutschland keine Vorbehaltsaufgaben und selbst eine abgeschlossene Pflegeausbildung ist nur eine Garantie, dass du die Aufgaben im Bereich der Mitwirkung während der Ausbildung gelernt hast, aber keine gesetzliche Berechtigung hast diese auch zu erledigen.
 
Die angebene Weiterbildung ersetzt keine einjährige Berufsausbildung in der Pflege, aber mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss Klasse 10 hast Du ja bereits die nötigen Zugangsvoraussetzungen. Das Krankenpflegegesetz wurde vor ein paar Jahren entsprechend geändert.

Du hast acht Jahre Vorerfahrung in der Pflege - ich könnte mir vorstellen, dass Du mit Kusshand genommen wirst. Also los mit den Bewerbungen, die Vorstellungsgespräche für die Herbstkurse laufen schon längst!
 
Danke für deine freundliche Antwort.

Habe ich bereits auch schon erfahren, besser gesagt meine Chefin. Ich werde die Ausbildung "berufsbegleitend" machen. Mein Arbeitgeber möchte aufgrund der LG 1&2 Weiterbildung eine Verkürzung beantragen, ich hoffe und denke ich bekomme KEINE!

Eine Kollegin macht gerade die Altenpflege und hat vorher auch die LG 1&2 gemacht, aber da sind wohl auch die Voraussetzungen anders. Ich muss keine Bewerbungen schreiben, meine Firma meldet mich an.

Mal schauen, ich möchte ganz normal 3 Jahre machen. Praxis wird kein Problem, aber Theorie wird schwer. Bei der LG-Weiterbildung lernt man nur "wie" nicht "warum, wieso".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Kollegin ist ins 2. Jahr eingestiegen. Ich hoffe ich darf ins 1.
 
Berufsbegleitende Ausbildung geht in der Regel nicht drei Jahre, sondern vier oder fünf. Dafür musst Du nicht von der Ausbildungsvergütung leben, sondern bekommst weiter Dein bisheriges Gehalt als Pflegehelferin. Oder habt Ihr ein anderes Modell?
 
Berufsbegleitende Ausbildung geht in der Regel nicht drei Jahre, sondern vier oder fünf. Dafür musst Du nicht von der Ausbildungsvergütung leben, sondern bekommst weiter Dein bisheriges Gehalt als Pflegehelferin. Oder habt Ihr ein anderes Modell?
Ich habe einen unbefristeten Vertrag, werde noch eine Klausel rein bekommen, dass ich nach der Ausbildung 1 Jahr oder so in der Firma bleiben muss. Sonst bleibt alles, Gehalt und sogar meinen Firmenwagen darf ich auf 1%-Regelung behalten.

Ich werde in Vollzeit für die Ausbildung "freigestellt".
 
Ich werde in Vollzeit für die Ausbildung "freigestellt".
Der Pflegenotstand treibt erfreuliche Blüten - Glückwunsch zu dieser Möglichkeit, um die Dich sicher mancher User hier beneidet. Die "Zwangsverpflichtung" nach dieser Freistellung halte ich für absolut berechtigt. Von Arbeitgeber-Seite ist auch der Wunsch nach Verkürzung verständlich - Du kostest ihn ja nicht gerade wenig.
 
Danke!!! Ich bin auch sehr happy.
Na klar, werden mich manche beneiden. Aber ich beneide die 17-Jährigen die direkt nach der Schule in die Ausbildung können.
Ich bin dann mit fast 30 fertig. Und ich bin schon aus der Schule 10 Jahre raus, lernen muss ich neu lernen.
 
Ich dachte eher an diejenigen, die wie Du schon etwas älter sind und auf eigenen Füßen stehen, aber dennoch drei Jahre nur mit der Ausbildungsvergütung über die Runden kommen müssen.
 
So, jetzt beginnt das Zittern, es wurden 20 Anmeldungen/Bewerbungen rausgeschickt. Ich hoffe, für den Herbst-Kurs reicht es noch. Habe 3 Favoriten (Helios Krefeld, Bergmannsheil Bochum, Uni Essen), aber so knapp hoffe ich, dass ich überhaupt etwas bekomme.

Habe ein schlechtes 10. Zeugnis, aber dafür Top-Zeugnisse vom Arbeitgeber und die Weiterbildung in der Behandlungspflege mit voller Punktzahl bestanden. Hibbel, hibbel. Seit Donnerstag von "mein Zeugnis ist sooooo schlecht, die nehmen mich nie, dann noch so spät".... ...bis..... "was mache ich wenn ich 2 Vorstellungsgespräche an einem Tag habe, ich sollte schonmal in die Bücher schauen" alles dabei...
 
Hallo zusammen, ich bin voll aus dem Häuschen, Samstag Bewerbungen abgeschickt, heute morgen haben ich einen Anruf aus Duisburg bekommen, ob ich am Freitag morgen zum Vorstellungsgespräch kommen kann. NATÜRLICH kann ich. Hibbel Hibbel Hibbel...
 
Du wirst schon das Kind schaukeln.
 

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