Mit einem Bein im Knast...?

barinea

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Dec 2, 2004
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huhu zusammen,

ich hab mal ein paar fragen....
weiß jemand einen link oder eine seite, die auskunft über die rechtsgrundlage zum thema visite und antibiosen gibt?

ich arbeite auf einer ch. station und unsere ärzte sind es von je her gewohnt, daß die schwester die viste mitschreibt....aber ist das auch rechtens?

ebenso hängen die schwester die erste antibiotikagabe hin und unsere leitung findet das ok...ich nicht.

da keine pdl hinter mir steht, wenn ein fehler passiert und ich auch nicht nach recht arbeiten kann, da es alle anderen so machen wie bisher...was kann ich da tun?

kann ich meine arbeit unter diesen bedingungen verweigern oder droht mir dann eine abmahnung wegen arbeitsverweigerung?

oder habe ich rechtlichen beistand, falls ein fehler passiert und ich, laut meinem rechtsempfinden, nur eine teilschuld trage?

wenn nicht stehe ich jeden tag mit einem bein im knast und muß es akzepieren????????

grüße barinea
 
Last edited:
Hallo barinea,

Du kennst doch delegierbare und nicht delegierbare Tätigkeiten.:wink:

Antibiose anhängen ist bei uns "delegierbar" geworden, als mein leitender OA:besserwisser: schriftlich:deal: bestätigt hat, daß ich Medikamente iv applizieren kann.
Ich mußte aber auch so einen mündlichen Test machen, wo ich bewiesen habe, das ich die oft vorkommenden Medikamente mit Wirkung ud Nebenwirkung kenne.
Wenn Du zur Visite mit schreibst, laß Dir doch deine Eintragungen nochmal vom Arzt unterschreiben / schriftlich bestätigen:deal:.
Manche Stationen machen das so.
Ich kenn aber auch Stationen die nie was iv machen, nur da möchte ich auch von keiner Schwester was gespritz bekommen:gruebel:

Einen Link habe ich zwar nicht für Dich, aber vielleicht eine Idee, wie Du damit umgehen kannst!

Grüße Tobias
 
huhu tobias,

danke für deine antwort. das mit delegierbar/nicht delegierbar leuchtet schon ein, doch wie ist die rechstlage?

bei uns im haus gab es einen fall. die schwester hat vor einer op kein heparin gespritz da die angabe unklar war und auch eine nachfrage bei ärtzten keine kläreung herauskam und auch da op personal informiert wurde--> pat bekommt le und die schwester ein abmahnung.

ein anderer fall.
Antibiotokagabe erstmalig durch die schwester -->nebenwirkungen + komplikationen --> kündigung

die ärtze auf unsere station unterschrieben so gut wie keine visite und ihnen ständig mit so "lästigen" nebensächlichkeiten auf die nerven zu gehen sorgt für spannungen.
"es war schon immer so, also warum ändern?"


danke für den satz. klingt sehr weise.

gruß barinea
 
Hallo barinea,
es ist schwer, deinen Text zu lesen, aber ich habs geschafft.......
Was ist das "le" in
pat bekommt le
??
Ansonsten denke ich, das du dich sicher an die Thematik "Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung" in deiner Ausbildung erinnerst?

Es handelt sich de facto um eine i.v. Injektion ! Wenn du nicht dafür ausgebildet bist, kannst du diese Tätigkeit schadlos ablehnen, weil es eine primär ärztliche Tätigkeit ist.
Wer durchführt, verantwortet auch!!
Das ganze wird ggf. zivilrechtlich im Haftungsrecht ablaufen, und wenn der Arzt delegiert, hat er sich entsprechend von deinen Fähigkeiten zu überzeugen, wie Tobias fas auch schon schreibt.

Was die Dokumentation bei der Visite angeht, so ist durchaus zumutbar, das du im Rahmen deiner Tätigkeit diese Funktion zu übernehmen hast. Also ist es rechtens, das die Schwester die Visite mitschreibt. Du bist in deiner Funktion auch Gehilfe des Arztes und hast ihm zu assistieren, solange es sich um nichts Sittenwidriges oder nicht Erlerntes handelt.

Die natürlich bestehenden Anordnungs-Abzeichnungspflichten (wie Tobias beschreibt) hatte ich aus deinem Beitrag noch nicht herausgelesen.


Zu den arbeitsrechtlichen Entscheidungen der Kündigung kann man mangels genauerer Kenntnis keine Kommentierung abgeben, ich würde den Betroffenen allerdings die dringende Empfehlung geben, sich umgehend rechtlich vom Anwalt beraten zu lassen.
 
Protest!!!!!!!!!

flexi said:
Es handelt sich de facto um eine i.v. Injektion ! Wenn du nicht dafür ausgebildet bist, kannst du diese Tätigkeit schadlos ablehnen, weil es eine primär ärztliche Tätigkeit ist.
Wer durchführt, verantwortet auch!!
Das ganze wird ggf. zivilrechtlich im Haftungsrecht ablaufen, und wenn der Arzt delegiert, hat er sich entsprechend von deinen Fähigkeiten zu überzeugen, wie Tobias fas auch schon schreibt.
Hallo Flexi, ich bin da nicht ganz deiner Meinung, bin der Meinung du bist sogar auf dem Hozweg:
Wenn die Ärzte die mitgeschriebene Visite nichteinmal abzeichnen, dann haben sie, rein juristisch gesehen, noch nicht einmal eine Anordnung getroffen. Dementsprechend ist, rein theoretisch, die Pflegekraft, die eine Infusion anhängt, im vollen Umfang verantwortlich und somit haftbar.

Was die Dokumentation bei der Visite angeht, so ist durchaus zumutbar, das du im Rahmen deiner Tätigkeit diese Funktion zu übernehmen hast. Also ist es rechtens, das die Schwester die Visite mitschreibt. Du bist in deiner Funktion auch Gehilfe des Arztes und hast ihm zu assistieren, solange es sich um nichts Sittenwidriges oder nicht Erlerntes handelt.
Auch hier ist meiner Meinung nach deine Beschreibung rechtlich nicht korrekt:
Eine Anordnung sollte in erster Hinsicht handschriftlich und persönlich vom Arzt in die Dokumentation geschrieben werden und mit seinem Namenskürzel abgezeichnet werden. Dabei muss Sie eindeutig sein und für jedermann verständlich.
Die Rechtsprechung hat aber schon Abstufungen vorgenommen, so sind Anordnungen, die für den Patienten kein Risiko bedeuten auch durchaus mündlich zu übermitteln und haben trotzdem Gültigkeit. Z.B. für EKG, Lungenfunktion oder vielleicht noch eine Rö-Aufnahme, wenn Sie zu den Routineuntersuchungen gehört.
Die Anordnung von Medikamenten gehört aber definitiv nicht dazu.

Zum zweiten Teil des Zitats mit der "Gehilfin des Arztes" bin ich nur soweit einverstanden, solange man hier Gehilfin nicht mit Sekretärin und Dienerin gleichstellt oder verwechselt. Bei uns und bei allen Kliniken in denen ich bislang arbeitete ordnen die Ärzte selber handschriftlich an. Auch wenn es von Zeit zu Zeit Proteste gibt. Selbst die Bundesärztekammer hat eine Stellungnahme zum Anordnungsverhalten der Ärzte abgeben. Leider weiß ich die Artikelnummer und Erscheinungsjahr des Ärzteblattes nicht mehr
Weiterführende Hilfe findest du aber sicher unter www.wernerschell.de
Dort werden Solche Fragen wie deine ständig gestellt und im Archiv findest du viele hilreiche Texte, vielleicht bzw. sicher auch mit Angabe der Rechtsquelle.
Lieben Gruß
Klaus
 
Last edited:
Hallo Klaus,

ich glaub, du hast beim Steinesammeln übersehen, das ich mich im Gegensatz zu dir mit der konkreten Fragestellung von barinea beschäftigt habe. Da hilft nicht Polemik und die Anwendung des Konjunktivs, sondern eher antworten auf die Fragen zu ihrer konkreten Situation, die rein praktisch und nicht theoretisch ist !

"Gehilfin" ist ist übrigens keine abwertende Bezeichnung, sondern eine in den juristischen Darstellungen immer wieder benutzte Form der Darstellung der Funktion und des Unterstellungsverhältnisses, woraus sich auch eine Weisungsbefugnis herleiten lässt. Schau dir diesbezüglich vielleicht doch noch mal die Frage von Barinea an.

Danke für den Hinweis auf die Seite von WernerSchell, die ich kenne und fast täglich besuche, nur hatte ich keine Frage gestellt.

Vielleicht machst du dir ja noch die Mühe und gibst Barinea konkrete Ratschläge, mit denen sie was anfangen kann.
 
Hey Flexi,
als Co-Admin solltest Du schon mal ein bisle Kritik abkönnen, Klaus hat es bestimmt nicht so persönlich gemeint. :bussis::bussis::bussis::bussis:
Ich habe es auch nicht so :motzen: gelesen wie Du.
Und so Unrecht hat er nicht. Wenn der Arzt unterschrieben hat, steht die Schwester nicht mehr allein im sinkenden Boot. Wir hatten damals auch so unsere Probelme mit den Doks, jetzt im Zeitalter mit elektronischer Kurvenführung (wir benutzen das Copra-System) gibt der Arzt mit seinem persönlichen Login seine Unterschrift. Da kann sich keiner mehr verstecken und sagen ich wars nicht!!!

Der wernerschell Link ist doch gut, vielleicht hat barinea genau so was gesucht!!!!

Schönen 2. Advent!!!

Tobias

p.s. LE könnte eine Abkürzung von Lungenembolie sein, denn dann könnte die Schwester drann sein, wenn sie ihr nachweisen, daß sie Heparin nicht gespritzt hat. Denke ich!
 
Hallo Tobias,
danke für die netten Worte, allerdings hat duetzmann mich direkt von Anfang bis Ende seines Beitrages angesprochen.
Ich habe auch nicht geschrieben, das er unrecht hat. Er hat hat sich nur nicht auf das eigentliche Thema dieses Threads bezogen, welches ganz oben als erster Beitrag steht, sondern auf meinen Beitrag.

Auch ich wünsche dir einen schönen 2. Adventssonntag!
 
Ruhig Blut;-)

Hallo Flexi, Hallo Tobias, hallo Barinea,
Danke Tobias für dein Statement, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, danke Flexi für deine Hinweise, natürlich war mein Hinweis auf wernerschell für Barinea gedacht, kam aber in meinem Beitrag überhaupt nicht rüber.
Was das Steine sammeln angeht und die Polemik usw. ... da sag ich mal nix weiter zu und schließe mich den Worten von Tobias an.

Ich habe in der Zwischenzeit bei wernerschell gesurft und nicht wirklich hilfreiches bzw. hilfreich und passendes für den konkreten Fall von Barinea gefunden.
Aber wenn Barinea mal selbst auf www.wernerschell.de geht, den Rechtsalmanach anclickt, Nr.15 "Krankendokumentation" ancklickt, und dann die ersten beiden Punkte klickt und liest, vielleicht bringt sie das ja ein wenig weiter.
Ansonsten könnte Barinea auch die Suchfunktion im Forum (altes und oder neues)nutzen und dort die einzelnen Begriffe wahlweise allein oder zusammen eingeben. (nicht vergessen den Tageshorizont eingeben) Ich hab das mal gemacht und ne Menge Beiträge gefunden. Ob sie konkret helfen kann uns Barinea dann vielleicht später sagen, ich hab nur ein paar Threads gelesen und fand zunächst kaum etwas übertragbares. Vielleicht findet Barinea ja was passendes.
Hoffe damit geholfen haben zu können :troesten:
Liebe Grüße
Klaus

P.S.: Ratschläge verteile ich nicht, weil Ratschläge sind auch Schläge und davon halt ich nun mal gar nix!
 
Nochwas gefunden

HAllo Barinea,
habe noch einen Thread gefunden der helfen könnte. Schau mal rein bei www.pflegedialog.de und suche "Telefonisch Anordnung"
Ingo Tschinke hat dort sehr viel Literaturtipps bereitgestellt!

Zum anderen möchte ich noch hinzufügen, dass es in der Rechtsprechung bei der Anordnung (nicht nur von Infusionen und Medikamenten) eine Einteilung /Unterteilung in arztnahe und weniger arztnahe Tätigkeiten gibt.
Darauf ist zum Beispiel die Notwendigkeit der 24stündigen Anwesenheit eines Arztes auf einer Intesivstation zu begründen.
Vor allem bei Medikamenten, die hohe Häufigkeit von Neben- und Wechselwirkungen haben könnten, oder andersherum, wenn der Zustand des Patienten solche Medikamente verlangt, so ist von einer arztnahen Tätigkeit die Rede, bei der ein Arzt zumindest in der Nähe, also auf Station sein muss. Diese Tätigkeiten sind auf jeden Fall schriftlich anzuordnen und ggf. nur durch den Arzt durchzuführen.

Gruß
Klaus
 
weiterführender Link

Hallo Barinea,
heute erreichte mich die Nachricht vom Team Werner Schell, dass die Internetseite www.gesetzeskunde.de neu überarbeitet wurde.
Dort gestöbert habe ich im "Rechtsalmanach" Unter Nr.12,
"Infusion - Arztsache?" ein paar für dich hilfreiche interessant Sachen gelesen! Noch mehr infos gibt es und konkreter wird es etwas weiter unten auf der Seite unter "Delegation von Injektionen, Infusionen, ... "

Gruß
Klaus
 
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