Hi!
An Britta: ich habe sicher nicht zu schnell geschossen. Egal welche Firmen die Verbandsmittel herstellen: alle wollen nur eines! Nämlich verkaufen. Und LohmannRauscher wird sicher keine Produkte von Convatec o. a. empfehlen. Wusstest Du z.B., dass Silberauflagen nicht wirklich bakterizid wirken, weil nicht genügend Silberionen vorhanden sind?! Dass "Promogran" eine sehr strenge Indikationsstellung hat? Weisst Du eigentlich, wie HKV genau wirken und warum sie so wirken? Dass eine Wunde samt Pat. (!) erfasst und beurteilt werden muss, damit überhaupt eine adäquate Therapie zustande kommt? Das was die Firmen empfehlen, ist nicht immer richtig!
Vertreter von Verbandsmittelherstellern, die auch uns sehr gerne besuchen, werden von mir genau zu dem angepriesenen Produkt gefragt. Die Antwort: betretene Gesichter, Rotwerden, Stottern, Achselzucken. Die wissen alle auf was ich hinaus will, aber eine Antwort haben sie nicht. Mit meinen (wichtigen) Fragen zum jeweiligen Material rechnen sie nicht. Und dann kommt heraus: aha, dieses Wundversorgungsmaterial, das ja sooo gut hilft, hat auch seinen Haken!
Ich will sicher nicht alle schlecht machen. Aber ich wähle die Produkte ganz genau aus, da gibt es keine gute Firma dabei und keine schlechte. Es kommt auf die Kombination an. In welcher Wundphase was, und den rechten Moment bemerken, wann eine neue Therapie erfolgen muss.
Die Remonstration kann natürlich nur dann durchgeführt werden, wenn man auch weiss, dass das vom Arzt verordnete Arzneimittel nicht zur Therapie von Wunden angewendet werden soll/darf. Aber als PK muss man das wissen. Das schreibt das neue KPGes vor. Wenn man es nicht weiss, fragt man an entsprechender Stelle nach. Löschlisten gibt es unter
www.bfarm.de . Hier stehen auch ein paar Mittelchen:
Qualitätsmanagement.
Wie sieht die Remonstration aus? Ich weise mit einem Fax den Arzt auf die gefahrgeneigte Versorgung des jeweiligen Pat. hin und warum. Z.B. Rivanol wirkt zytotoxisch, hat Wirkungslücken, ist granulationshemmend, reizend, resistenzentwickelnd, schlechte Beurteilung der Wunde wegen Verfärbung. Gleichzeitig, und das wird dem Arzt in diesem Schreiben ebenfalls mitgeteilt, hole ich mir das schriftliche Einverständnis des Pat., dass er mit der Therapie des Arztes einverstanden ist. Und dann kann ich auf die Wunde schmieren, was der Arzt will. Aber erst dann. Argumente wie: "habe ich nicht gewusst" oder "unser PD macht ja pleite, wenn der Arzt andere PD´s empfiehlt" nimmt Dir vor Gericht niemand ab. Und Klagen gibt es immer mehr! Sogar Angehörige dürfen noch nach 30 Jahren ab Sterbedatum des Pat. klagen!
Wundtussi: ICW und DGfW sind zu empfehlen, da hast Du recht! Auch die "Zeitschrift für Wundheilung".
Dass "Heilberufe" und die "Altenpflege" oder "Die Schwester/Die Pfleger" z.T. Bildzeitungcharakter haben, ist richtig. Wer Studien nicht lesen und analysieren kann (das muss man lernen beim Profi), wird sich sehr leicht von Studienergebnissen verleiten lassen.
LG
Trisha