Laborbestimmungen durch Krankenschwester/Pfleger?

Lotte

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Wir sollen dei uns im Haus das Labor, Bsp. Nachts im Notfall selbst bestimmen.Ich finde aber das ich unzureichend eingewiesen worden bin im umgang mit den Geräten und es dauert lange bis die Werte alle ermittelt sind.Dazu kommtich muss die Station verlassen (Notfall!!)
da das Gerät auf einer anderen Station ist .Springer ist meist Schüler Praktikant dann wäre der diensthabende Arzt und Springer alleine bei dem Patienten.
Ausserdem was ist wenn ich total falsche Werte ermittel durch falschen umgang...?
Wer ist dann verantwortlich?
 
Hallo Lotte,

ganz spontan würde ich zu deinem Problem folgendes sagen: Du kannst und darfst mit medizinischen Geräten nicht arbeiten, in die du nicht eingewiesen bist (Medizin-Produktegesetz: Hier gibt es ganz klare Bestimmungen zum Umgang mit Geräten und wer sie nach welcher Einweisung benutzen darf).
Außerdem würdest du wohl deine Aufsichtspflicht verletzten, wenn du dich von deiner Station entfernst und die Pat. mit einer Schülerin und/oder einem Arzt alleine ist. Dass der Arzt auf Station anwesend ist, rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, dass du dich entfernen dürftest. Für wie wahrscheinlich hälst du es, dass dieser Arzt während deiner Abwesenheit irgendwelche Klingeln bedient und sich auch adäquat um die Pat. kümmert (je nach dem wie lange du im Labor steckst).

Gruß, Trine
 
Wir sind Krankenschwestern und keine MTA .Labor muss von Laborpersonal erledigt werden. Man kann nicht im Notfall die Station verlassen und den Pat mit dem Arzt alleine lassen.
 

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