Hallo @ alle,
das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht
nicht in den privaten Bereich hinein, d.h.
1.in meiner Freizeit muss ich für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein
2.werde ich erreicht, muss ich den geforderten Dienst nicht übernehmen
3.weil ich einen Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus habe, bin ich noch lange kein Leibeigener
Der Arbeitgeber ist gehalten für diese Fälle (kurzfristiger Personalausfall) vorzusorgen. Zumal dies i.d.R. häufig vorkommt. Aus Kostengründen nur auf den guten Willen (der ja auch ausreichend vorhanden ist) der Mitarbeiter zu bauen ist aus straf- und haftungsrechtlicher Sicht fahrlässig. Den Arbeitgeber trifft ein Organisationsverschulden. Im Zweifelsfalle muss der für die Personalausstattung verantwortliche Mitarbeiter (PDL) selber den Dienst übernehmen.
www.gewerkschaft-big.de ist hier eine informative Seite.
Neben der rein arbeitsrechtlichen Seite ist für mich persönlich besonders verwerflich:
Viele Arbeitgeber arbeiten mit der Unkenntnis der Mitarbeiter, drohen diesen (obwohl das völlig haltlos ist) und setzen sie auch noch
moralisch unter Druck, d.h. die armen Patienten sind nicht versorgt und ich bin es schuld.
Mir ist klar, das vieles im Gesundheitswesen nur funktioniert, weil die Beschäftigten weit über das geschuldete Mass hinaus Leistungen erbringen, aber irgendwann ist auch ein Punkt erreicht, an dem Schluss sein muss; aus Gründen der Verantwortung für das eigene Wohlergehen, aus Gründen der Fürsorge für Ehe- oder Lebenspartner und aus Gründen der Fürsorge für Kinder und in der Familie betreute Angehörige.
Herzliche Grüsse
markus