Kurzfristiges Einspringen für Kollegen

pat

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07.04.2002
Beiträge
54
Hallo,

heute nahm eine Kollegin 3 Stunden vor ihrem ND Pflegeurlaub für ihr Kind.

Muss ich von Gesetz her so kurzfristig einen Dienst übernehmen, oder gilt es auf jeden Fall als Dienstverweigerung wenn ich den Dienst nicht übernehmen kann?
 
Hallo Pat,


wenn es eine Dienstanweisung ist dann musst du den Dienst übernehmen.

Es passiert immer wieder einmal, dass kurzfristig jemand ausfällt. Bei uns an der Station werden dann alle, die frei haben und für den Dienst in Frage kommen angerufen. Irgendjemand hat sich bei uns bisher immer gefunden, auch wenn es kurzfristig war. (ohne Dienstanweisung)

Ich denke, es kann uns ja alle mal betreffen und wir fallen kurzfirstig aus, können den Dienst nicht antreten.

Liebe Grüße

Gaby
 
Hallo Pat,
wenn du die einzige Alternative bist, bleibt dir nix anderes über.
Du machsdt dich sonst strafbar, weil du Pat. in hilfloser Lage lässt.
 
Hallo!
Mach ich mich wirklich strafbar, wenn ich als einzigste letzte Möglichkeit, den Dienst nicht übernehmen kann?????
Ich kann es ehrlich gesagt nicht so recht glauben. Der Patient hat den Vertrag doch nicht mit mir abgeschlossen, sondern mit meinem Arbeitgeber. Klar klappt es auch bei uns immer irgendwie, daß jemand einen Dienst übernimmt. Doch gibt es wie sicher in vielen anderen Häusern auch, die Verpflichtung einen Personalmangel ( der ja daraus entsteht) dem Arbeitgebeer zu melden. Die Pflegedienstleitung muß sich dann um Ersatz kümmern.
Vielleicht hat ja jemand gesetzliche Grundlagen dazu????
Liebe Grüße Tiff
 
Hallo,

ich kenne die Dienstverpflichtung auch. Wenn Du denn Dienst nicht antritts, dann bekommt man einen Abmahnung in die Personalakte eingetragen. Ich kann also nicht nein sagen, zum Glück lößt sich das Problem immer von selbst, es gibt immer einen Kollegen der den Dienst machen kann.
 
Hallo Tiffifee,

du hast geschrieben
Der Patient hat den Vertrag doch nicht mit mir abgeschlossen, sondern mit meinem Arbeitgeber.

Und eben mit dem Arbeitgeber hast du einen Vertrag, letztendlich zugunsten des Patienten in hilfloser Lage.
Dein Arbeitsvertrag verpflichtet dich, den Anweisungen deines Arbeitgebers Folge zu leisten, soweit die Anweisungen nicht gegen Recht und gute Sitten verstößt.
Das vermag ich im Eingangsbeispiel nicht zu erkennen.
 
Hallo Tiffifee,


wenn du die einzige Möglichkeit bist, den Dienst zu übernehmen - der Dienst angeordnet wird, dann machst du dich "strafbar" wenn du den Dienst nicht übernimmst.

(Gesetzeslage in Österreich - mag sein, dass es in Deutschland anders läuft)

Manchesmal ist es auch bei uns an der Station schwer bestimmte Dienste abzudecken, doch irgendwie haben wir es immer geschafft und niemand von uns hat den Dienst angeordnet bekommen. Auch dann nicht, wenn es sehr kurzfristig war.

Meist ist dort wo ein Wille ist auch ein Weg!

Wünsche euch einen schönen Sonntag,

liebe Grüße aus Wien

Gaby
 
Hallo @ alle,
das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht in den privaten Bereich hinein, d.h.
1.in meiner Freizeit muss ich für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein
2.werde ich erreicht, muss ich den geforderten Dienst nicht übernehmen
3.weil ich einen Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus habe, bin ich noch lange kein Leibeigener
Der Arbeitgeber ist gehalten für diese Fälle (kurzfristiger Personalausfall) vorzusorgen. Zumal dies i.d.R. häufig vorkommt. Aus Kostengründen nur auf den guten Willen (der ja auch ausreichend vorhanden ist) der Mitarbeiter zu bauen ist aus straf- und haftungsrechtlicher Sicht fahrlässig. Den Arbeitgeber trifft ein Organisationsverschulden. Im Zweifelsfalle muss der für die Personalausstattung verantwortliche Mitarbeiter (PDL) selber den Dienst übernehmen.
www.gewerkschaft-big.de ist hier eine informative Seite.

Neben der rein arbeitsrechtlichen Seite ist für mich persönlich besonders verwerflich:
Viele Arbeitgeber arbeiten mit der Unkenntnis der Mitarbeiter, drohen diesen (obwohl das völlig haltlos ist) und setzen sie auch noch moralisch unter Druck, d.h. die armen Patienten sind nicht versorgt und ich bin es schuld.
Mir ist klar, das vieles im Gesundheitswesen nur funktioniert, weil die Beschäftigten weit über das geschuldete Mass hinaus Leistungen erbringen, aber irgendwann ist auch ein Punkt erreicht, an dem Schluss sein muss; aus Gründen der Verantwortung für das eigene Wohlergehen, aus Gründen der Fürsorge für Ehe- oder Lebenspartner und aus Gründen der Fürsorge für Kinder und in der Familie betreute Angehörige.
Herzliche Grüsse
markus
 
Hallo @all,

vielen Dank an Markus für den klaren rechtlichen Überblick. Wäre schön wenn man es so umsetzen könnte.
Aber in puncto "Einspringen" kommt doch oft die Mentalität des Helfen-Wollens dazu. Ich erlebe es sehr selten, das wirklich mal einer meiner Kollegen sagt: "Nein, ich kann oder will heute nicht und ich begründe es auch nicht." Man gibt lange Erklärungen und Entschuldigungen ab, warum ein möglicher spontaner Einsatz nicht möglich ist und fühlt sich noch schlecht dabei. Meistens springt man ja dann doch ein (auch kurzfristig bis sehr kurzfristig), egal wie man den geplanten freien Tag oder Abend mit irgendwelchen Sozialpartnern verbringen wollte.
Hm, eine gute Lösung hab ich jetzt für sowas auch nicht, aber ich wollte das mal loswerden.

Gruß, Trine
 
Vielen Dank für die Informationen!

Ich möchte nur sagen, dass es normalerweise bei uns kein Problem ist Dienste zu übernehmen.

Aber wie Markus schon sagte, ich finde es absolut unfair unter Druck gesetzt zu werden.
 
Ute schrieb:
Hallo,

ich kenne die Dienstverpflichtung auch. Wenn Du denn Dienst nicht antritts, dann bekommt man einen Abmahnung in die Personalakte eingetragen. Ich kann also nicht nein sagen, zum Glück lößt sich das Problem immer von selbst, es gibt immer einen Kollegen der den Dienst machen kann.

Hi,
ich muss meinen Beitrag zurückstellen! Ich habe einen Info-Tag beim Personalrat mitgemacht, dort haben wir erfahren, dass es keine Dienstverpflichtung gibt!!!! 8O Ich hatte auch immer die oben genannte Dienstverpflichtung im Hirn aber die Menschen haben uns aufgeklärt. Es sei denn Du hast Minus-Stunden dann kannst Du eingeplant werden.

Wenn Du im Frei geplant bist kannst Du Dich auf Dein frei bestehen!!!

Die meisten Kollegen ziehen aber auf der Beziehungsebene und versuchen über Mitleid und Verständnis Dich ins Boot zuholen!

ute
 
Tiffifee schrieb:
Der Patient hat den Vertrag doch nicht mit mir abgeschlossen, sondern mit meinem Arbeitgeber.
...dessen Erfüllungsgehilfe Du bist! Weiteres regelt Dein Arbeitsvertrag und gegebenenfalls der Tarifvertrag.
Nur, was dort festgeschrieben ist, mußt Du erfüllen. Der Arbeitgeber übrigens auch.
Kleiner Tip bei Anruf: Wer gerade Alkohol zu sich genommen hat, darf seinen Dienst nicht mehr antreten.
 
Torenpad schrieb:
Kleiner Tip bei Anruf: Wer gerade Alkohol zu sich genommen hat, darf seinen Dienst nicht mehr antreten.
Na denn Prost- ich habe einen gut gefüllten Weinkeller ;)
 
wenn man jetzt für jemanden einspringt,bekommt man dann Zuschlag oder macht man das einfach aus Freundlichkeit?
 
liebe rose,

das nennt man dann "liebe zum beruf"........... *zwinker*


du bekommst die entsprechenden regulären zuschläge, die dir auch sonst zugestanden worden wären, wenn du normal dienst zu der zeit gehabt hättest.

einen freundlichkeitszuschlag gibts da nicht......

im übrigen stimmt es total, was Markus geschrieben hat.
krankenschwestern gehören zu den berufen, die immer wieder alles mit sich machen lassen. und die verworrenen bestimmungen im BAT tun ihr übriges, dass keiner durchblickt. hier wirds zeit dass sich pflegekräfte mal von unterwürfigem caritativem denken befreien.

außerdem muss man in deutschland unterscheiden zwischen einem arbeitgeber bei bund und ländern (=staat)und einem arbeitgeber bei Kommunen(=gemeinde, stadt, kreis, bezirk). die BAT - bestimmungen sind bei beiden unterschiedlich, der staat hat mehr befugnisse über seine mitarbeiter als die kommunen.

nun mal tschüß und erzähl mal wie's dir so geht.... wo arbeitest du denn?
myfairlady
 
Also bei uns gibt es eine innerbetriebliche Dienstvereinbahrung die besagt:
Wenn der bestehende Dienstplan nach 12:00 Uhr des Vortages geändert wird, bekommt man einen zusätzlichen freien Tag!!!!

Das gilt nicht für einen Privattausch!!!!!

Das heisst: Wenn ich für morgen z.B. einen geplanten Spätdienst habe und dieser wird aus betrieblichen Gründen ( Personalausfall etc) nach 12:00h des Vortages in einen Frühdienst umgewandelt, steht mir ein zusätzlicher freier Tag zu, der aber als gearbeitet gilt!!!!
Genauso, wenn ich nach 12:00h des Vortages aus dem Frei geholt werde, dann bekomme ich zu meinem sowieso schon bestehenden Frei noch einen freien Tag!!!!
Die Vereinbahrung ist wirklich sehr nett!!! Und unsere Leitung plant das dann auch ungefragt mit ein!!!!
Es wird nur von PDL's Seite nicht gern gesehen, dass man auf diesen freien Tag besteht, aber sie können da überhaupt nichts machen!!!!

Dienstverpflichtungen gibt es bei uns so gut wie gar nicht, da sich meist immer jemand findet, der den zusätzlichen freien Tag gerne nimmt....!!!!
 

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