Kurzfristige Krankheitsvertretung: Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten etc.?

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29.12.2002
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Bei uns kommt es des öfteren vor, wenn sich Kollegen morgens Krank melden(die Spätdienst oder Nachtdienst hätten).

das man dann wenn man 6:30 Uhr seinen Dienst bei der Übergabe beginnt, wieder nach Hause geschickt wird und dann zum Spätdienst wiederkommen muss.
Wenn man Termine hat -hat man diese Abzusagen!

Hat man dann Irgendwelche Ansprüche? fahrkosten? Überstunden? Oder ist es gar unzulässig?
Ich selbst habe eine Fahrzeit zur Arbeit von 45-60 Minuten und da ist es schon ein Unterschied ob ich am Tag 1 1/2 oder 4 Stunden unterwegs bin. Auch vom Benzinverbrauch!

Wäre dankbar für informationen!

MfG kleines-biest82
 

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