Kündigung nach der Probezeit?

Blizzard

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12.08.2005
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Huhu,

ich wollte mal fragen wie das mit Kündigen nach der Probezeit ist. Während der Probezeit kann ja ohne Grund von beiden Seiten gekündigt werden.

Wie ist das denn wenn ich zum Beispiel nach einem Jahr merke das der Beruf doch nichts für mich ist.
Kann ich dann auch noch einfach so kündigen??? In meinem Ausbildungsvertrag werde ich nur auf irgendwelche Paragraphen hingewiesen.

Ich freue mich auf die Ausbildung, aber ich kalkuliere immer alle Möglichkeiten mit ein.

Danke schonmal für eure Hilfe!
 
Hallo Blizzard,
eigentlich müsste das in deinem Ausbildungsvertrag stehen. Ich zitiere hier noch mal den § 15 des aktuellen Krankenpflegegesetzes:
(2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis
nur gekündigt werden
1. von jedem Vertragspartner ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
a) wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2
und 3 -->>(2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, und
3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.)

nicht oder nicht mehr vorliegen oder
b) aus einem sonstigen wichtigen Grund sowie
2. von Schülerinnen und Schülern mit einer Kündigungsfrist
von vier Wochen.
 

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