Hallo Rika,
nein, es läuft nicht nur über Personalvermittlungen. Ein weiterer Link, über den Du alle Adressen der Spitäler der Schweiz ausfindig machen kannst:
www.doktor.ch. Über die Links der entsprechenden Homepages kannst Du auch offene Stellen ausfindig machen.
Ich hatte mich damals direkt an das Spital gewandt. Eine s.g. "blinde Bewerbung". Was Du auch wissen solltest, wenn Du einen Job hier hast. Du darfst im ersten Jahr Deinen Arbeitgeber nicht wechseln, weil sonst die Arbeitserlaubnis verfällt und Du wieder raus müsstest. So war's jedenfalls damals vor 15 Jahren. Inzwischen besteht ja auch ein Freizügigkeitsabkommen mit den EU-Staaten. In der Regel kümmert sich auch Dein zukünftiger Arbeitgeber um Deine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. D. h. er stellt den Antrag. Danach ist es Dein Bier ihn rechtzeitig verlängern zu lassen. Wenn Du keinen befristeten Arbeitsvertrag hast, bekommst Du normalerweise die Bewilligung B (Einjahresbewilligung). Nach fünf Jahren bekommst Du dann die Niederlassungsbewilligung.
Für die Weiterbildung für Intensiv musst Du die Anerkennung hier haben. Dazu brauchst Du den Ausbildungsnachweis (Stundenzahl der Fächer, Dauer Deiner Einsätze und die Einsatzorte). Je nachdem musst Du vielleicht noch Auflagen erfüllen (meist nur in der Kinderkrankenpflege, ich glaube in der allgemeinen Krankenpflege nicht so streng). Diese Anerkennung konntest Du damals auch erst nach einem Jahr und mit Einverständnis (resp. Empfehlung) Deines Arbeitgebers beantragen. Kostet natürlich auch was. Aktuelle Gebühren weiss ich nicht, kannst Du aber beim SBK erfragen.
Arbeitszeiten sind in der Regel die 42,5 Stundenwoche. 20 Tage Urlaub im Jahr (bei einigen privaten Spitälern auch 25 Tage). Gehalt, trotz Sparrunden immer noch besser als in D und von Kanton zu Kanton verschieden. Zu Beginn bist Du Quellensteuerpflichtig, d. h. die Steuer wird Dir direkt vom Lohn abgezogen und Du machst einen Steuerausgleich. Später, mit der Niederlassung heisst es direkt Steuern löhnen. Krankenkasse zahlst Du auch selbst und die Rechnungen der Ärzte werden erst von Dir ausgelegt und Du kannst sie von der Kasse zurückfordern. Achtung! Zahnarzt- und Zahnersatz muss separat versichert werden. Du kannst Dich hier "allgemein", "halbprivat" oder "privat" versichern lassen. Rente in D wird angerechnet. Hier läuft es über 3 "Säulen". Die AHV (entspricht unserer Rente, ist im Alter allerdings nur das Minimum, glaube 60% des Bruttolohns). Dann gibt es die 2. Säule, über die Pensionskassen, in die Du Dich einkaufen musst. Wenn Du noch jung bist ist das kein Problem, da die Beträge noch nicht so hoch sind. Dann empfiehlt es sich noch eine sogenannte 3. Säule, eine gebundene Lebensversicherung abzuschliessen. (In D denke ich kommt die s.g. Riesterrente dem nahe). Du bist beim Arbeitgeber Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall versichert.
Ach ja und nicht zu vergessen! Innerhalb eines Jahres musst Du Dein, wenn vorhandenes, Auto verzollen und einführen (lohnt sich meist nicht, zu teuer!) Und Du musst innerhalb eines Jahres Deinen Führerschein umschreiben lassen, sonst kann's teuer werden (damals war die Busse bis 1000,-- Franken!!!)
So, nun bist Du sicherlich fast erschlagen von den Informationen. Aber auch wenn es sich kompliziert anhört, es lohnt sich!
Ute S.