- Registriert
- 14.06.2006
- Beiträge
- 89
- Beruf
- Pflegedienstleitung
Hallo ihr,
ich habe da drei Anliegen bzw. wir ( meine Arbeitskollegen ). Wir hätten gerne auf drei Fragen eine Antwort und den Gesetzestext dazu oder wo wir den dazu bekommen können.
1. Bei uns ist der Nachtdienst alleine im Dienst und hat eine halbe Stunde Pause mit in der Arbeitszeit. Das geht doch aber gar nicht weil derjenige ja gar nicht weg kann denn er darf ja die Bewohner nicht alleine lassen
2. Wie ist das gesetzlich geregelt wenn mann an einem Feiertag arbeitet. Muss der Arbeitgeber mehr zahlen und wieviel frei muss er dafür gewähren, einen oder zwei Tage.
3. Wenn der Arbeitgeber im Haus Fortbildungen macht und man dort hinkommen muss in seinem frei, muss er das bezahlen und als Arbeitszeit anrechnen
Wir bräuchten das alles schriftlich oder die Paragraphen damit wir was vorlegen können. Im Zeitarbeitsgesetz hatte ich schon mal ein wenig geschaut das ist aber immer allgemein gehalten und nicht speziell auf die Krankenpflege.
Danke.
ich habe da drei Anliegen bzw. wir ( meine Arbeitskollegen ). Wir hätten gerne auf drei Fragen eine Antwort und den Gesetzestext dazu oder wo wir den dazu bekommen können.
1. Bei uns ist der Nachtdienst alleine im Dienst und hat eine halbe Stunde Pause mit in der Arbeitszeit. Das geht doch aber gar nicht weil derjenige ja gar nicht weg kann denn er darf ja die Bewohner nicht alleine lassen
2. Wie ist das gesetzlich geregelt wenn mann an einem Feiertag arbeitet. Muss der Arbeitgeber mehr zahlen und wieviel frei muss er dafür gewähren, einen oder zwei Tage.
3. Wenn der Arbeitgeber im Haus Fortbildungen macht und man dort hinkommen muss in seinem frei, muss er das bezahlen und als Arbeitszeit anrechnen
Wir bräuchten das alles schriftlich oder die Paragraphen damit wir was vorlegen können. Im Zeitarbeitsgesetz hatte ich schon mal ein wenig geschaut das ist aber immer allgemein gehalten und nicht speziell auf die Krankenpflege.
Danke.