Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat in Bayern eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht, die auf zwei Jahre verkürzt war, da sie zuvor bereits eine andere abgeschlossene Berufsausbildung hatte.
Mittlerweile arbeitet sie in Niedersachsen (u.a. als Mentorin) und macht eine Fortbildung zur Anästhesieschwester. Heute haben sie ihr erzählt, dass das bayrische Examen wegen der Verkürzung hier nicht gültig sei. Sie könne allerdings das Examen nachholen. Dazu würde sie ein Jahr lang wieder als Azubi beschäftigt - mit dem entsprechenden Gehalt.
Mir kam die ganze Geschichte völlig abstrus vor. Deshaln habe ich eben ein wenig recherchiert und bin dabei auf das wohl in diesem Fall relevante Krankenpflegegesetz gestoßen.
So wie ich das verstehe, gibt das den bundesweiten Rahmen vor und die Länder haben dann einen gewissen Gestaltungsspielraum, u.a. was die genaue Dauer der Ausbildung angeht.
Wenn man jedoch in einem Bundesland als Krankenschwester zugelassen ist, so gilt diese Zulassung doch wohl auch in jedem anderen deutschen Bundesland??!!
Alles andere wäre für mich jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar.
Mein Eindruck ist, dass die Krankenhausleitung ihr nur ein für sie inakzeptables Angebot machen will, damit sie freiwillig geht, und somit das Personal auf relativ "elegante" Art reduziert werden kann.
Es wäre schön, wenn jemand 100%-ige Infos bzgl. der Rechtslage hätte, am besten mit Link.
Vielen Dank schon mal,
Gromit
eine Freundin von mir hat in Bayern eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht, die auf zwei Jahre verkürzt war, da sie zuvor bereits eine andere abgeschlossene Berufsausbildung hatte.
Mittlerweile arbeitet sie in Niedersachsen (u.a. als Mentorin) und macht eine Fortbildung zur Anästhesieschwester. Heute haben sie ihr erzählt, dass das bayrische Examen wegen der Verkürzung hier nicht gültig sei. Sie könne allerdings das Examen nachholen. Dazu würde sie ein Jahr lang wieder als Azubi beschäftigt - mit dem entsprechenden Gehalt.
Mir kam die ganze Geschichte völlig abstrus vor. Deshaln habe ich eben ein wenig recherchiert und bin dabei auf das wohl in diesem Fall relevante Krankenpflegegesetz gestoßen.
So wie ich das verstehe, gibt das den bundesweiten Rahmen vor und die Länder haben dann einen gewissen Gestaltungsspielraum, u.a. was die genaue Dauer der Ausbildung angeht.
Wenn man jedoch in einem Bundesland als Krankenschwester zugelassen ist, so gilt diese Zulassung doch wohl auch in jedem anderen deutschen Bundesland??!!
Alles andere wäre für mich jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehbar.
Mein Eindruck ist, dass die Krankenhausleitung ihr nur ein für sie inakzeptables Angebot machen will, damit sie freiwillig geht, und somit das Personal auf relativ "elegante" Art reduziert werden kann.
Es wäre schön, wenn jemand 100%-ige Infos bzgl. der Rechtslage hätte, am besten mit Link.
Vielen Dank schon mal,
Gromit