Rabenzahn schrieb:Wer kann von sich sagen, mit dem derzeitigen Kenntnisstand eine Notfallsituation auf Station gut bewältigen zu können.
Bitte nur ganz ehrliche Antworten
Gruß
Hyronimus Rabenzahn
Hab ich da eine wesentliche Änderung verpasst? Wo find ich Literatur dazu? Vielleicht kann ja auch ein fachkompetenter Kollege Licht ins Dunkel für uns alle bringen.Was ich auf jeden Fall schon mal gut finde, ist, dass man den Puls nicht mehr testet, und stattdessen 2x probebeatmet. Die Methode ist sicherer, denn ob ich in der Situation noch einen schwachen Puls finde, bezweifle ich.
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bewusstseinslage überprüfen
Bei Bewusstlosigkeit: Feststellen der Atmung
Bei Atemstillstand: Pulskontrolle nacheinander an den beiden Seiten des Halses, sofern nicht bereits auf einer Seite fühlbar
Bei Fehlen des Pulses:
Betroffenen auf harte Unterlage bringen
ggf. Brustbereich entsprechend freimachen
2 x Atemspende
Druckpunkt aufsuchen usw.
Auch von Laienhelfern wird bei der Verwendung eines AED die Pulskontrolle explizid verlangt !!!Die in mehreren Studien belegte diagnostische Unsicherheit bei der Pulskontrolle hat dazu geführt, dass diese für die Laien-Reanimation nicht weiter empfohlen wird.
Nach der Kontrolle von Bewusstsein, der Aktivierung des Rettungsdienstsystemes, der Kontrolle von Atemwegen und Atmung soll der Laie nur noch nach allgemeinen Zeichen einer Kreislauffunktion fahnden (z. B. Schlucken, Husten, Bewegungen); dazu gehört auch die Reaktionslosigkeit auf die durchgeführte Beatmung.
Die Suche nach allgemeinen Zeichen einer Kreislauffunktion wurde auch für medizinisches Personal ergänzt und soll neben der Pulskontrolle, die nicht länger als 10 Sekunden dauern darf, durchgeführt werden.
Quelle : Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen
Die Erste-Hilfe Ausbildung wurde vor ca. 2 Jahren umgestellt, d.h. ein neuer Leitfaden
für die Ausbildung trat in Kraft, nach dem sich -federführend durch das Deutsche Rote Kreuz und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Erste Hilfe- alle Hilfsorganisationen, die Berufsgenossenschaften und die Bundeswehr richten.
Der von der Teilnehmerin angesprochene Wegfall der Pulskontrolle (am Hals) gilt lediglich für die Sofortmaßnahmen am Unfallort
und die Erste-Hilfe Grundausbildung. Alle weiterführenden Ausbildungen ab San-A lernen weiterhin die Auf der Seite abgebildete
Reihenfolge: Bewußsein - Atmung - Kreislauf bei der Kontrolle der Vitalfunktionen.
Diese also nur für die Laienausbildung geltende "Einsparung" der Pulskontrolle sollte (gemäß dem Motto:Erste-Hilfe ist einfach)
der Vereinfachung gelten, und begründet sich in Befürchtungen, der Carotispuls sei für Laien schwer tastbar bzw.die Maßnahme schwer zu erlernen.Bdei Feststellung des Atemstillstandes wird somit gleich mit der Reanimation begonnen, was zwar bei
vorhandener Herztätigkeit Herzrhytmusstörungen bis zum Kammerflimmern hervorrufen kann, jedoch zumindest bis zum Eintreffen
des Rettungsdienstes Hypoxieschäden verhindern hilft. Die Rhytmusstörungen lassen sich durch Defibrillation in der Regel
beheben, während Hypoxieschäden irreversibel sind. Aus dem gleichen Grunde wurde vor einigen Jahren die Pulskontrolle
w ä h r e n d der Reanimation in der Laienausbildung abgeschafft.
Die Vereinfachungen und Umstellungen sollen immer auf neuesten medizinischen Erkenntnissen beruhen
Hallo Claire !
Die Lacher, die Du geerntet hast, waren nicht wirklich berechtigt.
Die Richtlinien für die Reanmation wurden zuletzt im Jahre 2000 geändert. Seit diesem Zeitpunkt gibt es auch eine "Empfehlung" bezüglich der Pulskontrolle.
Im einzelnen heisst es da :
Die Dauer der Pulskontrolle ist auf 10 Sekunden verlängert worden. Dies ist das Ergebnis verschiedener Studien, die zur Wirksamkeit der Carotispulskontrolle durchgeführt wurden. Diese Studien weisen darauf hin, dass bis zu 10 Sekunden benötigt werden, um zu beurteilen, ob ein Carotispuls vorhanden ist, oder nicht.
Ein weiteres Ergebnis ist (und hier wird es für das Unterlassen der Pulskontrolle spannend) das in 45 % der Fälle ein Carotispuls nicht getastet werden konnte, obwohl er vorhanden war.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die ERC (European Resuscitation Council) und auch andere Organisationen, In der LAIENREANIMATION keine Pulskontrolle durchzuführen. Es soll einfach nach allgemeinen Zeichen einer Kreislauffunktion gesucht werden (z.B. Husten).
Der Fachmann, und dazu zähle ich auch Pflegende, darf und soll weiterhin den Puls kontrollieren.
Zitat:
Die in mehreren Studien belegte diagnostische Unsicherheit bei der Pulskontrolle hat dazu geführt, dass diese für die Laien-Reanimation nicht weiter empfohlen wird.
Nach der Kontrolle von Bewusstsein, der Aktivierung des Rettungsdienstsystemes, der Kontrolle von Atemwegen und Atmung soll der Laie nur noch nach allgemeinen Zeichen einer Kreislauffunktion fahnden (z. B. Schlucken, Husten, Bewegungen); dazu gehört auch die Reaktionslosigkeit auf die durchgeführte Beatmung.
Die Suche nach allgemeinen Zeichen einer Kreislauffunktion wurde auch für medizinisches Personal ergänzt und soll neben der Pulskontrolle, die nicht länger als 10 Sekunden dauern darf, durchgeführt werden.
Quelle : Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen
Auch von Laienhelfern wird bei der Verwendung eines AED die Pulskontrolle explizid verlangt !!!
Du kannst im übrigen Deinen Dozenten auf das Buch "Reanimation" erschienen 2002 im Hans Huber Verlag hinweisen,
sowie auf die Homepage der oben genannten Arbeitsgemeinschaft : http://www.anr.de
auf die Homepage des ERC : *(Defekter) Link entfernt*
Nochmals ganz genau nachlesen kannst Du auch unter folgender INternetadresse : *(Defekter) Link entfernt*
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in dieses spannende Thema bringen
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen