Jeden Samstag arbeiten während der Schwangerschaft?

pepe

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26.05.2004
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hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also mein Problem ist: ich bin schwanger(ist nicht das Problem), und ich soll nun jeden Samstag bis zum letzen arbeitstag arbeiten, da ich ja laut Gesetz nicht an Sonn-und Feiertagen arbeiten darf. Ist das rechtens? Ich bin auch nur auf 75% beschäftig.
Ich betreue unteranderem auch eine Patientin die mit Hepathitis infiziert ist, und laut Chef soll ich diese auch weiterhin betreuen. Laut gesetz ist dies auch nicht zulässig. was sagt ihr dazu? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe grüsse
Pepe
 
Hallo pepe,
zunächst mal gehe ich davon aus, daß dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiss, denn erst dann gelten die Schutzvorschriften !

zur Verteilung der Arbeitszeit:
MuSchG §8 Abs.(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen
Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei
Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder
Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an
Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe
gewährt wird.
demgemäß hat der Arbeitgeber das Recht und auch die Pflicht, die vereinbarte Arbeitszeit entsprechend den arbeitsvertraglichen Bestimmungen zu verteilen.

Die Arbeit mit infizierten Patienten hingegen ist nicht erlaubt, zumal es sich hier offensichtlich um Erkrankungen handelt, die den besonderen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes unterliegen!
MuSchG § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden...

...6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem
Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind
oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine
erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die
Leibesfrucht besteht,
Du Darfst also unter Hinweis auf deine Schwangerschaft und das Mutterschutzgesetz die Pflege dieses Patienten, ohne Sanktionen in Kauf nehmen zu müssen, ablehnen!
Ansonsten wende dich an den Betriebs-/Personalrat und bitte um Hilfe, ersatzweise an das Gewerbeaufsichtsamt, das in den letzten Jahren übrigens besonders im Gesundheitswesen auf Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes achtet!!! (Kontrollen im Betrieb!)
 
Danke für die Antwort. Das mit der Hepathitis-Patientin hat sich geklärt. Aber nochmal auf mein Frage wegen dem Samstag.
Ich arbeite auf einer Sozialstation, mit 75% Beschäftigung. Das heißt ich habe die 5 Tage Woche. Ich bin gelehrnte Arzthelferin, und folglich darf ich auch keine Spätdienste Fahren , da diese hauptsächlich aus Injektionen bestehen. (wegen der Abrechnung, nicht des könnens wegen).
Nun habe ich vergangen Samstag früh und Spät gearbeitet. Habe aber iene Schülerin dabei gehabt, wegen der schwerreren PAtienten und im Spätdienst hat sie die ganzen Spritzen gemacht. Ist das auch rechtens? Vielen Dank schonmal im vorraus für die Antworten.

gruß PEPE
 
Hallo Pepe,
Wenn ich das richtig weiss, müssen die Injektionen aus abrechnungstechnischen Gründen von einer Krankenschwester/-pfleger gemacht werden. Die Schülerin ist aber noch keine, folgedessen.....

Das sie es technisch wahrscheinlich kann, steht hier nicht zur Diskussion.
 
Vielen Dank für die promte Antwort. Ich wollte aber eher wissen ob das OK ist das ich jeden Samstag arbeiten muss bei einer 5 tage Woche mit 75% beschäftigung? Habe normal einen drei Wochen Rhytmus.
Gruß Pepe
 
Hallo Pepe,
pepe schrieb:
Ich wollte aber eher wissen ob das OK ist das ich jeden Samstag arbeiten muss bei einer 5 tage Woche mit 75% beschäftigung

Antwort: JA !
Dein Arbeitgeber ist in der Verteilung deiner 5 Arbeitstage pro Woche Frei. Er kann sie auf Montag bis Samstag verteilen.
Er darf dich auch Sonntags arbeiten Lassen:
siehe mein Beitrag oben
 
ACHTUNG!

In einem ambulanten Pflegedienst besteht für Schwangere SOFORTIGES BERUFSVERBOT ab Vorlage des Mutterpasses bzw. Bescheinigung/Attest vom behandelnden Gynäkologen bei der PDL!
Du darfst eigentlich gar nicht mehr arbeiten!!!!!!

LG
Trisha

P.S.: @Abrechnung: alle Krankenkassenleistungen dürfen nur von einer exam. PK übernommen und abgezeichnet werden.
 
Hi Trisha,

warum dürfen die denn nicht mehr dort arbeiten?


LG
ute
 
Hallo Ute!

Weil in einem ambulanten PD die Tatsache besteht, dass die PK immer alleine ist (Schüler werden nicht mitgezählt, auch wenn sie mitfahren), und schon alleine aus diesem Grund die Auflagen des MuschuG nicht erfüllt werden können!
Wobei sich die Schwangere ab Vorlage des Mutterpasses o.ä. noch nicht im Mutterschutz befindet, es gilt vorerst das sofortige Berufsverbot.
Das heisst z. B.: wenn ich morgen meiner PDL schriftlich beweisen kann, dass ich in der dritten Woche schwanger bin, darf/muss ich sofort nach Hause gehen. Hat auch seinen Reiz.... :wink:

LG
Trisha
 
Hallo Trisha,
es gilt vorerst das sofortige Berufsverbot.

KEIN Berufsverbot, sondern Beschäftigungsverbot !! Berufsverbot ist juristisch was anderes.

Mich würde allerdings auch die Rechtsquelle interessieren, denn im Originaltext des Mutterschutzgesetzes ist das nur aus dem § 4 herleitbar.

Es gibt Kommentare, die sagen:
Weiterhin dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen ein direkter Körperkontakt mit Körperflüssigkeiten oder Körpergeweben von Patienten möglich ist.
Vielleicht kannst du da noch mal nachhaken. Ich werd auch noch mal nachhaken.


Ich habs gefunden!!


Hier bitte schön : Merkblatt Mutterschutz "Ambulante Pflege" vom Gewerbeaufsichtsamt
 

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